Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3747912 times)

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6540 am: 19.10.2024 20:33 »
Im Gegensatz zum A7/1er der bekommt für zwei Kinder einen Zusatzbetrag von 550€.

Da die Kindererhöhungsbeiträge nicht dem Abstandsgebot unterliegen ( prozentual eigentlich sogar steigen müssten ) lässt unser Dienstherr sie dann einfach abschmelzen, so dass bei A13/6 keine Erhöhung mehr ankommt.
Soviel kann ich gar nicht essen wie ich kotzen möchte. Von einer irgendwie sachlichen begründeten Alimentation kann schon lang keine Rede mehr sein.
Es geht nur noch ums sparen spare sparen
Jetzt auch noch mit dem Partnereinkommen…wenn die Ehegattin keines hat, wie bei uns wegen Elternzeit, so ist das auch egal und wird nur bis A9 alimentiert.
Der A7er bekommt da nochmal 300€ mehr.

Unterm Strich bekommt in BW nun der A7er für dieselben Voraussetzungen (2 Kinder, Ehefrau nicht arbeitend) 850€ mehr aufs Grundgehalt als Zuschlag.
Die absolute Frechheit…da geht’s nur um die reinste Kostenersparnis.
In meinen Dienstherren habe ich kein Vertrauen mehr…und das auf unser oberstes Gericht in Karlsruhe beginnt zu schwinden.

BVerfGBeliever

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6541 am: 20.10.2024 09:35 »
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen…bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

@lotsch hat hierzu gestern im Nachbarthread eine schöne Formulierung ins Spiel gebracht:

Unsere aktuellen Besoldungen sind lediglich Abschlagszahlungen!

(natürlich nur, wenn man jedes Jahr Widerspruch einlegt und ggf. irgendwann klagt)

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6542 am: 20.10.2024 12:01 »
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen…bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

Wenn Angestellte die Gehälter der Beamten verhandeln, ergeben sich daraus interessante Dynamiken. Ab der Besoldungsstufe A11 scheint die Gehaltsstruktur im Vergleich zu den Abständen zum Bürgergeld „gerecht“ zu sein – allerdings nur, wenn man die niedrigeren Dienstgrade außer Acht lässt. Diese Diskrepanz ist im Wesentlichen das Resultat jahrzehntelanger prozentualer Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ab A11 die Gehälter signifikant stärker stiegen.

Inzwischen halte ich es für sinnvoll, von den klassischen Gehaltsverhandlungen Abstand zu nehmen und stattdessen die Gehälter an einem festen Bezugspunkt auszurichten. Beispielsweise könnte man die Grundlage für Beamtengehälter bei 115 % des Einkommens einer Einverdiener-Familie ansetzen, die Bürgergeld erhält. Immer dann, wenn die sozial Schwächsten mehr Unterstützung benötigen, sollte dies auch zu einer Anpassung der Beamtengehälter führen. Auch die Relevanz von Erfahrungsstufen stelle ich zunehmend infrage – sie scheinen in der heutigen Struktur kaum noch eine praktische Anwendung zu finden.

Zudem plädiere ich dafür, Netto-Werte als Grundlage zu verwenden. Es macht wenig Sinn, mit Bruttowerten zu kalkulieren, wenn beim Bürgergeld ohnehin alles auf Netto-Basis berechnet wird.

Ich frage mich zunehmend, wie es für einen Angestellten in Entgeltgruppe 8 (EG8) noch lohnenswert sein kann, Vollzeit zu arbeiten. In einer Großstadt kann ein Haushalt mit einem Partner, der nicht erwerbstätig ist, schnell auf ein Einkommen von rund 40.000 € kommen – insbesondere durch verschiedene staatliche Unterstützungen. Wenn das Paar zudem getrennt lebt, bietet sich die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte durch Vermietung zu erzielen, etwa an staatlich geförderte Mietparteien. Gleichzeitig könnte man mit einem Minijob und staatlich subventionierten Leistungen wie einer Bahncard für 180 € monatlich weitere Einnahmen generieren. Mit etwas Glück kommen dazu noch Vergünstigungen für Telefonkosten oder die private Nutzung eines Lieferfahrzeugs.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6543 am: 20.10.2024 13:15 »
In dem Artikel steht, dass in Schleswig-Holstein ein ähnliches Gesetz in Arbeit ist. Mir ist da absolut nichts bekannt, hat da jemand eine Quelle?

Ich muss das nochmal hoch schieben, weil mich das wirklich interessiert. Weiß da jemand was?

Grandia

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6544 am: 20.10.2024 18:11 »
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen…bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

Wenn Angestellte die Gehälter der Beamten verhandeln, ergeben sich daraus interessante Dynamiken. Ab der Besoldungsstufe A11 scheint die Gehaltsstruktur im Vergleich zu den Abständen zum Bürgergeld „gerecht“ zu sein – allerdings nur, wenn man die niedrigeren Dienstgrade außer Acht lässt. Diese Diskrepanz ist im Wesentlichen das Resultat jahrzehntelanger prozentualer Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ab A11 die Gehälter signifikant stärker stiegen.

Inzwischen halte ich es für sinnvoll, von den klassischen Gehaltsverhandlungen Abstand zu nehmen und stattdessen die Gehälter an einem festen Bezugspunkt auszurichten. Beispielsweise könnte man die Grundlage für Beamtengehälter bei 115 % des Einkommens einer Einverdiener-Familie ansetzen, die Bürgergeld erhält. Immer dann, wenn die sozial Schwächsten mehr Unterstützung benötigen, sollte dies auch zu einer Anpassung der Beamtengehälter führen. Auch die Relevanz von Erfahrungsstufen stelle ich zunehmend infrage – sie scheinen in der heutigen Struktur kaum noch eine praktische Anwendung zu finden.

Zudem plädiere ich dafür, Netto-Werte als Grundlage zu verwenden. Es macht wenig Sinn, mit Bruttowerten zu kalkulieren, wenn beim Bürgergeld ohnehin alles auf Netto-Basis berechnet wird.

Ich frage mich zunehmend, wie es für einen Angestellten in Entgeltgruppe 8 (EG8) noch lohnenswert sein kann, Vollzeit zu arbeiten. In einer Großstadt kann ein Haushalt mit einem Partner, der nicht erwerbstätig ist, schnell auf ein Einkommen von rund 40.000 € kommen – insbesondere durch verschiedene staatliche Unterstützungen. Wenn das Paar zudem getrennt lebt, bietet sich die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte durch Vermietung zu erzielen, etwa an staatlich geförderte Mietparteien. Gleichzeitig könnte man mit einem Minijob und staatlich subventionierten Leistungen wie einer Bahncard für 180 € monatlich weitere Einnahmen generieren. Mit etwas Glück kommen dazu noch Vergünstigungen für Telefonkosten oder die private Nutzung eines Lieferfahrzeugs.

Genau andersherum: Bis A11 haben alle 4-köpfige Familien mit einem Beamten als Alleinverdiener bald das selbe Einkommen, unabhängig vom Amt, also der Verantwortung und Arbeit.
Und ebenfalls richtig sind % Anstiege der Vesoldung, da reine Sockelbeträge zu einer Annäherung der Kaufkraft führen.
Beides zusammen ergibt sonst für zu viele Fälle eine Einheitsbesoldung für den Einheitsbeamten trotz unterschiedlicher Güte und Verantwortung der Arbeit.
Ein Bezugspunkt mit 115% Bürgergeld für das unterste Amt und dann relativ gleich bleibenden Abständen in Stufen und Ämtern hingegen klingt nach Schweiz und klug.

Kalimochero

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6545 am: 20.10.2024 19:46 »
Mietstufen in der Besoldung wie zB in NRW, das wäre ja mal ein Anfang.
Wahnsinn wie groß die Unterschiede zT zwischen den Ländern sind.

Prüfer SH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6546 am: 21.10.2024 07:45 »
In dem Artikel steht, dass in Schleswig-Holstein ein ähnliches Gesetz in Arbeit ist. Mir ist da absolut nichts bekannt, hat da jemand eine Quelle?

Ich muss das nochmal hoch schieben, weil mich das wirklich interessiert. Weiß da jemand was?

Das dürfte den Aufwand, den die Presse bei diesem Artikel betrieben hat, unterstreichen (nämlich gar keinen).
In SH gab es nun mal bundesweit die erste Herdprämie, sicherlich war das damit gemeint. Ist aber auch schwierig, das vernünftig als Presse zu recherchieren.


SuperIngo

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6547 am: 21.10.2024 09:32 »
Mietstufen in der Besoldung wie zB in NRW, das wäre ja mal ein Anfang.
Wahnsinn wie groß die Unterschiede zT zwischen den Ländern sind.

Moin!

Grundsätzlich gebe ich dir Recht!
Aber fair ist das auch nicht.
Plötzlich bekommt zum Beispiel ein A12er Lehrer  mit 3 Kindern mehr Kohle als der Leiter eines Gymnasiums als Leitender Oberstudiendirektor, A16,  dessen Kinder über 25 sind oder auch mit 19 einen Beruf ergriffen haben und als unterhaltspflichtige Kinder wegfallen. Oder er hat nur ein Kind( 1 Kind zählt bei den Mietstufen gar nicht).
Wenn der Oberstudiendirektor dann noch recht ländlich wohnt und sein A12er Kollege in der Stadt wohnt, dann zieht der NETTO an dem Chef vorbei.
Und Kollegen ohne/ oder mit 1 Kind erhalten 0,000 Euro Zulage.
Normalerweise muss das Grundgehalt angehoben werden. Zum Beispiel wohnt ein Kollege von mir 4 km entfernt von mir. Anderer Ort. Deshalb bekommt er monatlich netto knapp 200 Euro weniger...! Ist doch bekloppt.

Carisson

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6548 am: 21.10.2024 11:05 »
So ist es. Es wird immer mehr auf eine Einheitsbesoldung hinaus laufen.

Zum Abstandsgebot:
Sind eigentlich die Abstände zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen gerichtlich näher definiert?
Wieviel Prozent muss zwischen zwei Besoldungsgruppen liegen?

blub1984w

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6549 am: 21.10.2024 11:58 »
Mietstufen in der Besoldung wie zB in NRW, das wäre ja mal ein Anfang.
Wahnsinn wie groß die Unterschiede zT zwischen den Ländern sind.

Moin!

Grundsätzlich gebe ich dir Recht!
Aber fair ist das auch nicht.
Plötzlich bekommt zum Beispiel ein A12er Lehrer  mit 3 Kindern mehr Kohle als der Leiter eines Gymnasiums als Leitender Oberstudiendirektor, A16,  dessen Kinder über 25 sind oder auch mit 19 einen Beruf ergriffen haben und als unterhaltspflichtige Kinder wegfallen. Oder er hat nur ein Kind( 1 Kind zählt bei den Mietstufen gar nicht).
Wenn der Oberstudiendirektor dann noch recht ländlich wohnt und sein A12er Kollege in der Stadt wohnt, dann zieht der NETTO an dem Chef vorbei.
Und Kollegen ohne/ oder mit 1 Kind erhalten 0,000 Euro Zulage.
Normalerweise muss das Grundgehalt angehoben werden. Zum Beispiel wohnt ein Kollege von mir 4 km entfernt von mir. Anderer Ort. Deshalb bekommt er monatlich netto knapp 200 Euro weniger...! Ist doch bekloppt.

Ich lebe auch in NRW, das ganze Konstrukt mit den Mietstufen ist wirklich nicht das gelbe vom Ei. Ich gehe aus der Siedlung raus, 200 Meter weiter und zack kommt das Ortsausgangsschild zur nächsten Stadt. Wäre der Nachbarort mein Wohnort bekäme ich Stufe IV statt Stufe III. Wenn wir umziehen würden und hätten das Glück, genauso viel Miete zu zahlen wie jetzt, hätte ich ein Lohnplus. Nicht viel, aber keiner würde sich über 50 oder 60 Euro netto mehr beschweren.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6550 am: 21.10.2024 12:44 »
Ob man sich am tatsächlcihen Wohnort oder am Dienstort orientiert, oder ob man ortsunabhängig besolden möchte, darüber kann man streiten.

Klar ist, was nicht in Ordnung ist: Hamburg sind die Wohnkosten in Hamburg zu hoch, deshalb unterstellt es mittlerweile, dass viele Beamte gar nicht in HH wohnen und rechnet auf diese Weise die Wohnkosten klein. Weil es heute vielen Beamten schon schwerfällt, sich eine Wohnung in HH zu leisten, dient das jetzt auch noch als Rechtfertigung, um die Besoldung weiter geringzuhalten. Unfassbar...

EdekaA11

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« Antwort #6551 am: 21.10.2024 16:08 »
Guten Morgen zusammen,

ich verfolge das Forum schon lange, sehr gut hier.
Als relativ gut bezahlter Beamter (A14) fühle ich mich als Single, leider keine Kinder, mittlerweile ein bisschen diskriminiert. Die Grundbesoldung wird nicht angehoben, von den ganzen diskutierten Vorschlägen habe ich, glaube ich, leider nichts.

Noch ein schönes Wochenende.

Kann dich da beruhigen…bei uns in BW, bei mir in A13, wurde auch nichts angehoben. Trotz zweier Kinder.
Alle Beiträge sind bis dahin abgeschmolzen.

Wenn Angestellte die Gehälter der Beamten verhandeln, ergeben sich daraus interessante Dynamiken. Ab der Besoldungsstufe A11 scheint die Gehaltsstruktur im Vergleich zu den Abständen zum Bürgergeld „gerecht“ zu sein – allerdings nur, wenn man die niedrigeren Dienstgrade außer Acht lässt. Diese Diskrepanz ist im Wesentlichen das Resultat jahrzehntelanger prozentualer Gehaltserhöhungen, die dazu führten, dass ab A11 die Gehälter signifikant stärker stiegen.

Inzwischen halte ich es für sinnvoll, von den klassischen Gehaltsverhandlungen Abstand zu nehmen und stattdessen die Gehälter an einem festen Bezugspunkt auszurichten. Beispielsweise könnte man die Grundlage für Beamtengehälter bei 115 % des Einkommens einer Einverdiener-Familie ansetzen, die Bürgergeld erhält. Immer dann, wenn die sozial Schwächsten mehr Unterstützung benötigen, sollte dies auch zu einer Anpassung der Beamtengehälter führen. Auch die Relevanz von Erfahrungsstufen stelle ich zunehmend infrage – sie scheinen in der heutigen Struktur kaum noch eine praktische Anwendung zu finden.

Zudem plädiere ich dafür, Netto-Werte als Grundlage zu verwenden. Es macht wenig Sinn, mit Bruttowerten zu kalkulieren, wenn beim Bürgergeld ohnehin alles auf Netto-Basis berechnet wird.

Ich frage mich zunehmend, wie es für einen Angestellten in Entgeltgruppe 8 (EG8) noch lohnenswert sein kann, Vollzeit zu arbeiten. In einer Großstadt kann ein Haushalt mit einem Partner, der nicht erwerbstätig ist, schnell auf ein Einkommen von rund 40.000 € kommen – insbesondere durch verschiedene staatliche Unterstützungen. Wenn das Paar zudem getrennt lebt, bietet sich die Möglichkeit, zusätzliche Einkünfte durch Vermietung zu erzielen, etwa an staatlich geförderte Mietparteien. Gleichzeitig könnte man mit einem Minijob und staatlich subventionierten Leistungen wie einer Bahncard für 180 € monatlich weitere Einnahmen generieren. Mit etwas Glück kommen dazu noch Vergünstigungen für Telefonkosten oder die private Nutzung eines Lieferfahrzeugs.

Ein Beamter mit einer A8 bzw. A9 steht finanziell nicht wesentlich besser da als ein Angestellter mit einer EG8. Wird immer schlimmer  :-\

HochlebederVorgang

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6552 am: 21.10.2024 17:59 »
Deshalb hat ja ein OLG in Niedersachsen seinen Justizvollzugsbeamten empfohlen, um Entlassung und Wiedereinstellung als Tarifbeschäftigte zu bitten. Ich finde den Link gerade nur nicht.

Das ist wirklich der Gipfel.

Jimbo

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« Antwort #6553 am: 21.10.2024 18:34 »
Das haben sie auch den Beamten im mD empfohlen.

Wobei diese das, mMn, nur getan haben um sich der bald oder eventuell bald, wesentlich teureren Beamten zu entledigen, ein Offenbarungseid. Gleichzeitig ist man einige Beamte los die man offenbar sowieso nicht möchte oder braucht. Und sie sparen die evtl. fälligen Rückzahlungen sodenn es mal soweit kommt. Denn man hat dadurch dann mit Sicherheit keinen Anspruch mehr auf die vormals nicht erhaltenen Differenzbeträge bzgl. der zu niedrigen Alimentation.

Ein Schelm wer also böses dabei denkt.

Und in der Justiz wurden die Angestellten fast alle auf E8 oder E9a eingestuft, jeder Blumenhändler, der jetzt als Quereinsteiger dazustößt, "verdient" dann auf einmal mehr als die gelernten Justizfachwirte, teilweise sogar zunächst mehr als die frischen Rechtspfleger, die dafür studiert haben!

Und es gab noch dazu eine saftige Nachzahlung von vielen tausend Euro für die Angestellten die jahrelang zu wenig Geld erhalten haben. Wer jetzt doof dasteht und aus der Wäsche guckt? Wir Beamten, die nun auf einmal, trotz Lehre/Studium dastehen wie Idioten, dürfen nicht streiken, 40 Std./Woche, außerdem wird erwartet man kann alles da man ja eine Ausbildung hatte, somit Depp vom Dienst, zumindest bei uns in der Behörde.

Es ist zum Kotzen.

clarion

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« Antwort #6554 am: 21.10.2024 18:50 »
Diese Empfehlung macht aber nur mit dem E6 / E9a Urteil Sinn.