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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Big T:
versteht ihr die Berechnungen des DRB Berlin?
https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Dokumente/votum/2020/votum_3_2020.pdf
weshalb bleiben die bei ihren Berechnungen für 2009-2015, um wieviel % die Alimentation zu erhöhen ist, UNTER dem Berechnungen vom BverfG?? :o
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Big T am 23.10.2020 15:58 ---versteht ihr die Berechnungen des DRB Berlin?
https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Dokumente/votum/2020/votum_3_2020.pdf
weshalb bleiben die bei ihren Berechnungen für 2009-2015, um wieviel % die Alimentation zu erhöhen ist, UNTER dem Berechnungen vom BverfG?? :o
--- End quote ---
Lies erst einmal alle Artikel in Ruhe - der DRB Berlin geht von den durch das BVerfG festgelegten Werten aus (S. 15) und leitet darüber hinaus dann seine Forderungen ab, deren Berechnung er als "sehr komplex" bezeichnet (S. 16), ohne diese mit aufzuführen. Bildet man die jeweiligen Quotienten, die aus den Forderungen folgen (s. S. 16 unten), ergibt sich folgendes Bild, wie stark die R-Grundbesoldung gegenüber 2009 steigen soll:
2008: 100
2009: 101,32
2010: 104,64
2011: 111,56
2012: 118,78
2013: 127,41
2014: 136,27
2015: 146,05
2016: 151,25
2017: 154,50
2018: 158,39
2019: 159,76
Die R-Besoldung soll also von 2009 nach 2019 um 59,76 % steigen.
2009 betrug die R1-Grundbesoldung in der ersten Erfahrungsstufe (damals noch: Alterstufe) 3093,94 € (vgl. http://www.besoldungstabelle.de/berlin_besoldungstabellen_2004). Denn die Besoldung ist in Berlin zwischen 2004 und 2010 nicht erhöht worden (vgl. http://www.besoldungstabelle.de/berlin_besoldungstabellen). Am 01.01.2109 betrug die entsprechende R1-Grundbesoldung 4.159,84 € (vgl. http://www.besoldungstabelle.de/berlin_besoldungstabellen_20180601). Sie lag damit um 34,45 % höher als 2009.
Der DRB Berlin fordert hingegen nun für den Zeitraum von 2009 bis 2019 eine skuzessive Anhebung der R-Grundbesoldung um 59,76 %, also eine sukzessive Steigung gegenüber der tatsächlich gewährten Grundbesoldung um 25,3 Prozentpunkte. Die Grundbesoldung soll also 2019 nicht 4.159,84 €, sondern 4.942,88 € (59,76 % höher als 2009) betragen, also bis 2019 um 18,8 % gegenüber der tatsächlich gewährten Grundbesoldung erhöht werden oder monetär: um rund 780 €.
Der DRB Berlin stellt dabei in Rechnung, denke ich (die Berechnungen sind ja nicht beigefügt), dass der Besoldungsgestzgeber einen Spielraum bei der von der Mindestalimentation ausgehenden Berechnung der jeweiligen Besoldungsgruppen hat, da das Abstandsgebot (der vierte Parameter) hervorhebt, dass der Abstand zwischen zwei Besoldungsgruppen innerhalb von fünf Jahren nicht um mehr als zehn Prozent abgeschmolzen werden darf. Ich denke also, dass der DBR Berlin entsprechende noch zulässige Abschmelzungen in seine Berechnungen mit einbezogen hat (sonst würde die erste Tabelle auf der S. 16 keinen Sinn machen), um so "in akribischer Kleinarbeit das Notwendige und das Wünschenswerte" zu ermitteln und sich so also "mit Selbstbewusstsein, aber auch mit Realismus zu positionieren".
Da die R1-Besoldung etwa mit der Besoldungsgruppe A 14 parallel läuft, wäre davon auszugehen, dass die entsprechende Forderung für die A-Besoldung lauten müsste, dass auch für sie aktuell eine etwa 18,8 %-ige Erhöhung der Grundbesoldung zu fordern wäre.
Big T:
Betrifft Erste Tabelle, S15
Das BverfG hat ja in % berechnet, inwieweit es zur Mindestbesoldung fehlt (Bezugsgröße also die 115%)
Der Richterbund berechnet, inwieweit er die Nettoalimentation erhöhen will (Bezugsgröße also bisherige Nettoalimentation ergo für das Jahr 2009 in etwa 87,4%). Bei verschiedenen Grundwerten die selben %Sätze anzusetzten macht halt keinen Sinn... :o
Big T:
um von 87,4 ausgehend 115 zu erreichen, muss man ja 31,6 % aufschlagen(und nicht 23,82%)...klar soweit?
Oder hab ich was falsch gelesen?
WasDennNun:
Und alle Berechnungen vernachlässigen die zwangsweise notwendige Unterscheidung zwischen Famzuschlag und Grundbesoldung.
Es ist ein düsteres Bild was sich mir da zeichnet.
Und nirgends wird erwähnt, das diese asoziale Unterlimentation, der 4k Familie der untersten Besoldungsgruppe schon seit Dekaden existiert und sich niemand daran gestoßen hat.
Oder habe ich mich da verrechnet?
Oder warum wurde das bisher toleriert?
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