Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1469006 times)

Gruenhorn

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Die Zurückhaltung der Verbände habe ich bislang auch noch mit strategischen Erwägungen in Verbindung gebracht. Ich hoffe nun ebenso auf Aktivität mit dem Tarifabschluss. Ich bin mir aber noch nicht sicher, ob die Hoffnung begründet ist, da ich 6 Wochen nach der Urteilsbegründung bei meinem Verband nach deren Einschätzung für den Bund angefragt habe und das Urteil dort gänzlich unbekannt schien.

Chrisdus

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Der DBB-NRW hat jetzt ebenfalls Musterwidersprüche und eine kleine Einordnung veröffentlicht:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/


Unterbezahlt

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Es tut sich was  :)

Bei dem sehr vorsichtig formulierten Text ist mir ein Satz besonders aufgefallen:

Zitat
Der DBB NRW kann seinen Mitgliedern allerdings aufgrund der Vielzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfängern weder Beratungs- noch Verfahrensrechtsschutz gewähren.

Rechtschutz für die Klage wirds von den Gewerkschaften nicht geben!

Ozymandias

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Für den Preis der Gewerkschaft bekommt man auch eine Rechtsschutzversicherung die den Spaß bezahlen würde.


Lars73

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Rechtschutz für die Klage wirds von den Gewerkschaften nicht geben!

Rechtsschutz wird es von der Gewerkschaft nicht geben. Das ist das Problem kleiner Spartengewerkschaften mit günstigen Beiträgen. Sowas übersteigt dann deren Möglichkeiten. Wobei man ja den Widerspruch auch selber hinbekommen kann und dann halt hoffen muss, dass auch der Dienstherr mit so vielen Klagen überfordert wäre und deshalb nicht alle Verfahren gleichzeitig vorantreibt.

kommunalbeamter91

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Der DBB NRW beruft sich in seiner Stellungnahme zum Haushalt 2021 auch auf Stuttmann:

Zitat
Berechnungen von Dr. Stuttmann1 machen deutlich, dass eine Unteralimentation bis
in höhere Besoldungsgruppen gegeben ist.
https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/201023_sn_UA-Pers-an-Ldt-stellungn-Haushalt2021.pdf

So ganz scheinen die Gewerkschaften das Thema dann doch nicht zu ignorieren und wachen langsam auf.
« Last Edit: 30.10.2020 09:34 von kommunalbeamter91 »

TonyBox

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Hallo zusammen,

bezüglich eines Wiederspruchs, an wen muss ich diesen senden?

Ich frage, da unsere Dienststelle nicht selber die Bezügeabrechnungen erstellt, sondern diese über das LBV (Landesamt für Besoldung und Versorgung) erstellen lässt.

Rückmeldungen wilkommen.

Unterbezahlt

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@TonyBox: Widersprüche gegen die Besoldung sind immer an die zuständige Bezügestelle zu richten. In der Regel das LBV.

Nimm einfach das Amt und die Adresse, welche auf deiner Bezügeabrechnung steht.

Der Widerspruch des DBB NRW

https://www.dbb-nrw.de/fileadmin/user_upload/www_dbb-nrw_de/pdf/201027/201027_anlage-zu-MG-Info-Muster-alim-mindest.docx

ist sehr allgemein und kurz gehalten und kann nach m.E. bundesweit verwendet werden. Ich denke das reicht auch, um die Ansprüche zu sichern. Willst du es genauer haben, nimm den von SwenT, ca. 20 Seiten von hier zurückblättern.

Oder du nimmst den Widerspruch (hier insbesondere die Berlinder Situation betreffend) von https://www.berliner-besoldung.de/musterwiderspruch/

Es kommt auf dein Bundesland an...

« Last Edit: 31.10.2020 10:36 von Unterbezahlt »

Unterbezahlt

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Update 30.10.2020 des NRV:

https://www.neuerichter.de/details/artikel/article/besoldungder-richterinnen-in-nrw-nicht-amtsangemessen-jetzt-widerspruch-einlegen-702.html

Inhaltlich nichts neues. Folgt der Rechtsauffassung von Stuttmann. Ohne Musterwiderspruch.

Die Gewerkschaften tauen auf!

WasDennNun

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Inhaltlich nichts neues. Folgt der Rechtsauffassung von Stuttmann. Ohne Musterwiderspruch.

Die Gewerkschaften tauen auf!
Und keiner verliert ein Wort darüber, dass diese Zustand (Abstand zur Mindestalimenation) schon über 30 Jahre -  wahrscheinlich schon immer - so war.

Oder hatte die unterste Besoldungsgruppe mit 2 Kindern und Partner jemals den 115% Abstand zur Mindestalimenation der untersten Stufe überschritten?

Ich frage mich warum dieser Skandalöser Zustand nie entdeckt wurde?

Unterbezahlt

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Ich kann darüber auch nur spekulieren und muss dir zustimmen.

Vielleicht liegt es daran, dass man seit der Förderalismusreform II in den Ländern so hemmungslos und im Wettbewerb zueinander gestrichen und gekürzt hat. Das führte zu entsprechenden Klagen und das BVerfG hat sich daraufhin genötigt gesehen, die bislang unbestimmten Rechtsbegriffe rund um die Amtsangemessenheit der Alimentation mal näher zu konkretisieren.

Edde

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Ich habe jetzt ganz viel gelesen, wahrlich aber nicht den gesamten Faden. Daher bin ich mir nicht so wirklich sicher:
Trifft die hier geschilderte Grundproblematik auch auf verheiratete Beamte (beide A13) mit zwei Kindern zu, oder geht es vielmehr um Alleinstehende bzw. Alleinverdienerfamilien?

DeGr

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Ich habe jetzt ganz viel gelesen, wahrlich aber nicht den gesamten Faden. Daher bin ich mir nicht so wirklich sicher:
Trifft die hier geschilderte Grundproblematik auch auf verheiratete Beamte (beide A13) mit zwei Kindern zu, oder geht es vielmehr um Alleinstehende bzw. Alleinverdienerfamilien?

Wenn das noch nicht klar ist, kannst du wahrlich noch nicht ganz so viel gelesen haben.

Ja.

Edde

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Ich habe jetzt ganz viel gelesen, wahrlich aber nicht den gesamten Faden. Daher bin ich mir nicht so wirklich sicher:
Trifft die hier geschilderte Grundproblematik auch auf verheiratete Beamte (beide A13) mit zwei Kindern zu, oder geht es vielmehr um Alleinstehende bzw. Alleinverdienerfamilien?

Wenn das noch nicht klar ist, kannst du wahrlich noch nicht ganz so viel gelesen haben.

Ja.
Doch, habe ich - allem voran die wirklich tollen Ausführungen von Swen. Nur sprang die generelle Diskussion zwischen den verschiedenen Familiensituationen und Bundesländern hin und her, sodass ich mir dann schlichtweg nicht sicher war, das richtig verstanden zu haben.

Danke jedenfalls für die schnelle Rückmeldung! Da zeigt sich, wie hilfreich und wichtig eine solche Plattform ist - ansonsten hätte ich davon wohl nichts mitbekommen. Dann schauen wir mal, was in Sachen Besoldung passieren wird.

Unterbezahlt

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Hallo Edde!

Der zitierte Beschluss des BVerfG entfaltet laut Gewerkschaften und einiger Juristen bundesweit Wirkung. Und zwar für alle Beamten, unabhängig von der familiären Situation.

Dr. Martin Stuttmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf kommentiert diesen Beschluss des BVerfG in einem aktuellen Kommentar u.a. mit dem Hinweis, dass aufgrund des Beschlusses am besten jeder Beamte noch in diesem Jahr Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen sollte.

Dazu findest du hier im Thread einige Beispiele. Der aktuell veröffentlichte Widerspruch des DBB NRW sollte bundesweit passen und die Ansprüche sichern.

Wir müssen uns hier hinsichtlich der noch ausstehenden Beschlüsse des BVerfG zur A-Besoldung in Bund und Ländern in Geduld üben. Zeitansatz ein bis drei weitere Jahre - ganz grob geschätzt. Bis dahin heißt es Ansprüche sichern und abwarten, was die Dienstherrn mit der neuen Rechtslage machen. Für Beamte mit drei oder mehr Kindern gibt es dann noch den anderen Beschluss vom BVerfG (Beschl. v. 04.05.2020, Az. 2 BvL 6/17) der hier zusätzlich wirkt. Auch dazu gibt’s Musterwidersprüche.

Für die Gegenseite, also das kräftige Erhöhungen der Grundbesoldung nicht kommen, gibt es zwar hier einige lesenswerte Beiträge. Jedoch habe ich noch keinen Juristen gelesen, der sich da gut begründet anschließt.