Hallo Edde!
Der zitierte Beschluss des BVerfG entfaltet laut Gewerkschaften und einiger Juristen bundesweit Wirkung. Und zwar für alle Beamten, unabhängig von der familiären Situation.
Dr. Martin Stuttmann, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf kommentiert diesen Beschluss des BVerfG in einem aktuellen Kommentar u.a. mit dem Hinweis, dass aufgrund des Beschlusses am besten jeder Beamte noch in diesem Jahr Widerspruch gegen seine Besoldung einlegen sollte.
Dazu findest du hier im Thread einige Beispiele. Der aktuell veröffentlichte Widerspruch des DBB NRW sollte bundesweit passen und die Ansprüche sichern.
Wir müssen uns hier hinsichtlich der noch ausstehenden Beschlüsse des BVerfG zur A-Besoldung in Bund und Ländern in Geduld üben. Zeitansatz ein bis drei weitere Jahre - ganz grob geschätzt. Bis dahin heißt es Ansprüche sichern und abwarten, was die Dienstherrn mit der neuen Rechtslage machen. Für Beamte mit drei oder mehr Kindern gibt es dann noch den anderen Beschluss vom BVerfG (Beschl. v. 04.05.2020, Az. 2 BvL 6/17) der hier zusätzlich wirkt. Auch dazu gibt’s Musterwidersprüche.
Für die Gegenseite, also das kräftige Erhöhungen der Grundbesoldung nicht kommen, gibt es zwar hier einige lesenswerte Beiträge. Jedoch habe ich noch keinen Juristen gelesen, der sich da gut begründet anschließt.