Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Gruenhorn:
Die Zurückhaltung der Verbände habe ich bislang auch noch mit strategischen Erwägungen in Verbindung gebracht. Ich hoffe nun ebenso auf Aktivität mit dem Tarifabschluss. Ich bin mir aber noch nicht sicher, ob die Hoffnung begründet ist, da ich 6 Wochen nach der Urteilsbegründung bei meinem Verband nach deren Einschätzung für den Bund angefragt habe und das Urteil dort gänzlich unbekannt schien.

Chrisdus:
Der DBB-NRW hat jetzt ebenfalls Musterwidersprüche und eine kleine Einordnung veröffentlicht:

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/

Unterbezahlt:
Es tut sich was  :)

Bei dem sehr vorsichtig formulierten Text ist mir ein Satz besonders aufgefallen:


--- Zitat ---Der DBB NRW kann seinen Mitgliedern allerdings aufgrund der Vielzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und –empfängern weder Beratungs- noch Verfahrensrechtsschutz gewähren.
--- End quote ---

Rechtschutz für die Klage wirds von den Gewerkschaften nicht geben!

Ozymandias:
Für den Preis der Gewerkschaft bekommt man auch eine Rechtsschutzversicherung die den Spaß bezahlen würde.

Lars73:

--- Zitat von: Unterbezahlt am 28.10.2020 20:03 ---Rechtschutz für die Klage wirds von den Gewerkschaften nicht geben!

--- End quote ---

Rechtsschutz wird es von der Gewerkschaft nicht geben. Das ist das Problem kleiner Spartengewerkschaften mit günstigen Beiträgen. Sowas übersteigt dann deren Möglichkeiten. Wobei man ja den Widerspruch auch selber hinbekommen kann und dann halt hoffen muss, dass auch der Dienstherr mit so vielen Klagen überfordert wäre und deshalb nicht alle Verfahren gleichzeitig vorantreibt.

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