Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Magda:
--- Zitat von: freundlicherauslaender am 14.02.2025 11:10 ---Wie mein Benutzername schon sagt, kenne ich mich im Beamtenrecht nicht so gut aus wie andere und bin auch ein frischer Beamter.
Ich verstehe, worum es in diesem Forumthema geht. Leider habe ich nicht die Möglichkeit, fast 5 Jahre Forumsupdates zu lesen und vollständig zu verstehen, was vor sich geht und was ich tun soll.
Gibt es eine Website, eine Zeitung, irgendetwas, das zusammenfasst, was ich tun kann, wie ich es tun kann und was die aktuellen Ereignisse sind?
Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.
--- End quote ---
Bessere Informationen als hier im Forum habe ich bisher nirgends gefunden.
Hast du denn schon einen Antrag für amtsangemessene Alimentation gestellt?
Zugroaster:
Danke euch erstmal für die ausführlichen Antworten. Mein Problem wäre in dem Fall nicht das Warten auf eine Entscheidung - da rechne ich die nächsten 10 Jahre sowieso nicht mit einem Ergebnis. ^^
Mein Problem ist eher, dass ich keinen Rechtsschutz genieße und einfach nicht wahnsinnig viel Geld in einer Sache versenken will, die zu meinen Lebzeiten vielleicht gar nicht mehr positiv beschieden wird. Oder, im Falle eines positiven Entscheids einfach mit dem nächsten Rechtsbruch beantwortet wird, so dass man wieder leer ausgeht und die nächste Klage einreichen müsste.
Das heißt wenn ich jetzt Klage einreiche und diese nicht ruhend gestellt wird, stehe ich kurz danach vermutlich schon vor der Entscheidung weiteres Geld hinterher zu schießen. So wäre zumindest mein Verständnis des Ablaufs.
Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
Magda:
--- Zitat von: Zugroaster am 14.02.2025 11:18 ---Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
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Die Frage stelle ich mir gerade auch. Klage für 2022 läuft. Der Ablehnungsbescheid für 2023 ist wahrscheinlich schon in Arbeit. Aber es macht ja wenig Sinn für jedes Jahr eine eigene Klage laufen zu lassen.
nero:
Es ist einfach ein Unding, wie man hier von seinem Dienstherren bzw. der Landesregierung im Regen stehen gelassen wird. Die Jahre ab 2022 sind wahrlich noch nicht rechtssicher überprüft und nun werde ich als rechtschaffener Beamter auch noch gezwungen mich mit dem Besoldungssystem in all seiner Tiefe auseinander zu setzen. Hier kommt der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht in keinster Weiser mehr nach.
Ist eine Klage und die Vorbereitung dieser, eigentlich Arbeitszeit? Oder muss ich die stundenlange Recherche für die Klageschrift auch noch in meiner Freizeit erledigen?
Das macht mich richtig sauer. Ich bin der Gewerkschaft der Polizei aufrichtig dankbar, dass sie eine Klageschrift veröffentlicht hat. Hiermit kann man zumindest versuchen möglichst ökonomisch weiterhin auf dem Zug zu bleiben. In der Hoffnung, dass die erste Instanz das Verfahren ruhend stellt, bis „Musterurteile“ für 2022 und NRW ergangen sind.
Alonsatra:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 14.02.2025 07:37 ---Zweitens die Kollegen in den höheren Besoldungsgruppen, deren Alimentation nur einen relativen Normbestandschutz genießt.
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Für die W-Besoldung in NRW kann z.B. der Bezug zur A-Besoldung hergestellt werden durch die Gesetzesbegründung aus 2012/2013 (https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-1625.pdf, S.71) wobei man dann in Folge etwa der Argumentation des hessischen Verwaltungsgerichtshof 2021 folgen kann (https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE220002134)
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