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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
AltStrG:
--- Zitat von: Zugroaster am 14.02.2025 11:18 ---Danke euch erstmal für die ausführlichen Antworten. Mein Problem wäre in dem Fall nicht das Warten auf eine Entscheidung - da rechne ich die nächsten 10 Jahre sowieso nicht mit einem Ergebnis. ^^
Mein Problem ist eher, dass ich keinen Rechtsschutz genieße und einfach nicht wahnsinnig viel Geld in einer Sache versenken will, die zu meinen Lebzeiten vielleicht gar nicht mehr positiv beschieden wird. Oder, im Falle eines positiven Entscheids einfach mit dem nächsten Rechtsbruch beantwortet wird, so dass man wieder leer ausgeht und die nächste Klage einreichen müsste.
Das heißt wenn ich jetzt Klage einreiche und diese nicht ruhend gestellt wird, stehe ich kurz danach vermutlich schon vor der Entscheidung weiteres Geld hinterher zu schießen. So wäre zumindest mein Verständnis des Ablaufs.
Wir hatten auch mal das Thema der Klageerweiterung. Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
--- End quote ---
Dann klage nicht und bekomme keine Recht/Geld. Dann aber bitte hinterher nicht heulen.
Man muss sich sein Recht manchmal erkämpfen; was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....
Malkav:
--- Zitat von: AltStrG am 15.02.2025 21:36 --- was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....
--- End quote ---
Heißer Tipp: 483,00 EUR Gerichtskostenvorschuss beim VG?
Mehr monetäre Investition (z. B. Anwaltsgebühren) ist individuell nicht zwingend notwendig. Zeit, Gehirnschmalz und Ärger werte ich jetzt bewusst nicht als Investition ;)
Ozymandias:
Die 483 Euro vor dem VG bei der Feststellungsklage sind ja auch relativ gut angelegt.
Vor allem da es Werbungskosten sind.
Übrigens hat man mit Anwalt oftmals schlechtere Chancen, da alle Fehler bei der Beweislast einem sowieso zugerechnet werden.
Das Problem ist, man kann oftmals gar nichts beweisen, da 90% der Klagen von der BVerfG-Rechtssprechung und anderen bereits anhängigen Verfahren abhängen.
AltStrG:
--- Zitat von: Malkav am 15.02.2025 22:53 ---
--- Zitat von: AltStrG am 15.02.2025 21:36 --- was meinst du, was ich in Berlin schon investiert habe....
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Heißer Tipp: 483,00 EUR Gerichtskostenvorschuss beim VG?
Mehr monetäre Investition (z. B. Anwaltsgebühren) ist individuell nicht zwingend notwendig. Zeit, Gehirnschmalz und Ärger werte ich jetzt bewusst nicht als Investition ;)
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Ne, mehr. Kläger der ersten Stunde.
Zugroaster:
--- Zitat von: AltStrG am 15.02.2025 21:36 ---Dann aber bitte hinterher nicht heulen.
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Ich liebe ja diesen (mehr oder weniger passiv) aggressiven Grundton. Kennen wir uns? Habe ich bei dir schon mal geheult? Ich denke ich hatte eine ganz normale Frage gestellt.
@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!
Und weißt du hierzu etwas:
--- Zitat ---Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
--- End quote ---
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