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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Rentenonkel:
--- Zitat von: Zugroaster am 17.02.2025 08:43 ---
--- Zitat ---Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
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Das kommt auf den Bescheid des Dienstherrn an. Sollte der Dienstherr die Bescheide über die Folgejahre zum Gegenstand des anhängigen Verfahrens machen, würden sie automatisch Teil des Rechtsstreites.
Es ist aber eher davon auszugehen, dass für jedes Jahr ein gesonderter Bescheid ergeht, der nicht Gegenstand des Klageverfahrens wird, so dass man auch für jedes Jahr gesondert klagen muss und für jedes Jahr gesondert Kosten hat. So werden die Hürden und auch die Kosten etwas höher, um den einen oder die andere vom Klageweg abzuhalten.
HansGeorg:
--- Zitat von: Zugroaster am 17.02.2025 08:43 ---
--- Zitat von: AltStrG am 15.02.2025 21:36 ---Dann aber bitte hinterher nicht heulen.
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Ich liebe ja diesen (mehr oder weniger passiv) aggressiven Grundton. Kennen wir uns? Habe ich bei dir schon mal geheult? Ich denke ich hatte eine ganz normale Frage gestellt.
@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!
Und weißt du hierzu etwas:
--- Zitat ---Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
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Solange du selbst das Verfahren nicht voran treibst, ist mir kein Fall bekannt in dem das Gericht dies tun würde. Also bleibt dein Fall bis zum Beschluss des BVerfG ruhend.
Und ja du kannst jedes Jahr die Klage erweitern und das letzte Jahr dann hinzufügen (habe ich schon zweimal gemacht, ohne zusätzliche Kosten). Natürlich nur nachdem der Widerspruch für das betreffende Jahr negativ beschieden wurde.
Rentenonkel:
--- Zitat von: HansGeorg am 17.02.2025 09:07 ---
Solange du selbst das Verfahren nicht voran treibst, ist mir kein Fall bekannt in dem das Gericht dies tun würde. Also bleibt dein Fall bis zum Beschluss des BVerfG ruhend.
Und ja du kannst jedes Jahr die Klage erweitern und das letzte Jahr dann hinzufügen (habe ich schon zweimal gemacht, ohne zusätzliche Kosten). Natürlich nur nachdem der Widerspruch für das betreffende Jahr negativ beschieden wurde.
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Vielen Dank für den Hinweis, ich wusste bisher nicht, dass das kostenfrei möglich ist
Malkav:
--- Zitat von: Zugroaster am 17.02.2025 08:43 ---@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!
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Weitere Kosten für die erste Instanz fallen nach meinem Dafürhalten nicht an. Die Dienststellen vertreten sich regelmäßig selbst, sodass auch im Falle einer Niederlage keine weiteren Anwaltskosten auszugleichen wären.
Zweite Instanz kostet dann nochmal extra und man braucht eine:n Anwält:in. Aber das sehe ich noch nicht, da aktuell fast alle VGs sämtliche Verfahren (außer diejenigen einiger williger Musterkläger) ruhend gestellt werden. Man hat dort ja auch keine Lust das BVerfG mit Vorlagen gem. Art. 100 GG "zu fluten".
--- Zitat ---Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
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Der dbb Thüringen hat ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt und hier im Forum haben einige diesen Weg auch schon für Folgejahre zur Ursprungsklage bestritten.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerweiterung_Stand_April_2023.docx
Zugroaster:
--- Zitat von: Malkav am 17.02.2025 09:58 ---
--- Zitat von: Zugroaster am 17.02.2025 08:43 ---@Malkav: Auf den Gerichtkostenvorschuss kämen aber weitere Kosten obendrauf, sollte das Verfahren nicht ruhend gestellt werden und ich will am Ball bleiben, oder?!
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Weitere Kosten für die erste Instanz fallen nach meinem Dafürhalten nicht an. Die Dienststellen vertreten sich regelmäßig selbst, sodass auch im Falle einer Niederlage keine weiteren Anwaltskosten auszugleichen wären.
Zweite Instanz kostet dann nochmal extra und man braucht eine:n Anwält:in. Aber das sehe ich noch nicht, da aktuell fast alle VGs sämtliche Verfahren (außer diejenigen einiger williger Musterkläger) ruhend gestellt werden. Man hat dort ja auch keine Lust das BVerfG mit Vorlagen gem. Art. 100 GG "zu fluten".
--- Zitat ---Angenommen meine Klage würde ruhend gestellt werden - kann auch eine ruhende Klage jedes Jahr um ein Besoldungsjahr erweitert werden?
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Der dbb Thüringen hat ein entsprechendes Muster zur Verfügung gestellt und hier im Forum haben einige diesen Weg auch schon für Folgejahre zur Ursprungsklage bestritten.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230406_Muster_Klageerweiterung_Stand_April_2023.docx
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Vielen herzlichen Danke, das hiflt mir sehr weiter :)
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