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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
SwenTanortsch:
Hier eine weitere interessante Quellen - nach Abschluss der Tarifverhandlungen kommen die Gewerkschaften nach und nach auf das Thema zurück:
https://berlin-brandenburg.dgb.de/themen/++co++cb1a9de6-1f3e-11eb-9444-001a4a16011f
lumer:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.11.2020 11:00 ---
--- Zitat von: Unterbezahlt am 05.11.2020 10:43 ---@ WasDennNun
Es ist nach m.E. hinsichtlich des hier disktutierten Beschlusses BVerfG (2 BvL 4/18) völlig unerheblich, ob das Gesetz in MV dieses behauptet oder vorsieht. Die haben das umzusetzen! Die Haltung des BVerfG ist dazu völlig unmissverständlich:
--- End quote ---
Richtig.
Und sei es mit eine x% Erhöhung der Grundbesoldung für alle
und y€ für das 2. Kind, sofern dass dann die Alimentation über die 115% führt und damit ist dann ja eben auch die Gesamtbesoldungssystematik entsprechend verfahren.
Oder macht da MV was anderes?
Und ja sie zeigen keine Berechnung auf, die zeigt, wo monetär diese 115% ihrer Meinung nach liegen in MV
--- End quote ---
Wenn ich dich richtig verstehe, bist du der Meinung, dass MV für das zweite Kind einen höheren Satz gewährt als für das erste? Das stimmt nicht. Der Abstand von Stufe 1 des FamZuschlags (verheiratet) zur Stufe 2 (verheiratet + 1 Kind) entspricht der Erhöhung des FamZuschlags für das zweite Kind, nämlich 120,68 Euro.
WasDennNun:
--- Zitat von: lumer am 06.11.2020 08:42 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 05.11.2020 11:00 ---
--- Zitat von: Unterbezahlt am 05.11.2020 10:43 ---@ WasDennNun
Es ist nach m.E. hinsichtlich des hier disktutierten Beschlusses BVerfG (2 BvL 4/18) völlig unerheblich, ob das Gesetz in MV dieses behauptet oder vorsieht. Die haben das umzusetzen! Die Haltung des BVerfG ist dazu völlig unmissverständlich:
--- End quote ---
Richtig.
Und sei es mit eine x% Erhöhung der Grundbesoldung für alle
und y€ für das 2. Kind, sofern dass dann die Alimentation über die 115% führt und damit ist dann ja eben auch die Gesamtbesoldungssystematik entsprechend verfahren.
Oder macht da MV was anderes?
Und ja sie zeigen keine Berechnung auf, die zeigt, wo monetär diese 115% ihrer Meinung nach liegen in MV
--- End quote ---
Wenn ich dich richtig verstehe, bist du der Meinung, dass MV für das zweite Kind einen höheren Satz gewährt als für das erste? Das stimmt nicht. Der Abstand von Stufe 1 des FamZuschlags (verheiratet) zur Stufe 2 (verheiratet + 1 Kind) entspricht der Erhöhung des FamZuschlags für das zweite Kind, nämlich 120,68 Euro.
--- End quote ---
Nein, ich bin der Meinung, dass eine ausreichend hohe Erhöhung für das 2. Kind bei einer minimalen Erhöhung der Grundbesoldung reicht um alle über die 115% zu bringen.
Wobei ich nicht glaube, dass die derzeitig geplanten Erhöhungen in MV dazu geeignet sind, alle Konstellationen über die 115% zu bringen.
Wobei im Kern man ja zunächst nur die 4k Familie über diese Hürde hieven muss, da nur darüber verhandelt wird?
btw:
Ich finde es durchaus immer noch skurril, dass das BverG sagt:
Der Richter mit 3 Kindern darf Netto nicht weniger für sich haben, als der mit 2 Kinder, aber der Richter ohne Kinder sehr wohl mehr als der mit einem Kind und der mit einem Kind mehr als der mit 2 Kinder.
In sich logisch ist das nicht, muss es aber ja nicht.
SwenTanortsch:
Hier erfolgt die nächste Kooperation verschiedener Akteure, was auch insofern interessant ist, als dass Gewerkschaften unter dem Dachverband des DGB nicht unbedingt immer die engste Kooperation mit dem dbb suchen und so nun eine offensichtlich konzertierte Aktion von drei maßgeblichen Interessensverbänden entsteht: https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/ID/5607BF9DEDFC663DC125861800399159?Open
Bastel:
Solange Sie nicht Verdi mit ins Boot holen. Sonst bekommt nur <A8 eine Erhöhung und der Rest eventuell noch eine Kürzung ::) ::)
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