Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719856 times)

WasDennNun

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Solange Sie nicht Verdi mit ins Boot holen. Sonst bekommt nur <A8 eine Erhöhung und der Rest eventuell noch eine Kürzung ::) ::)
;D ;D

rw

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In jedem Fall aber mindestens 50 €

Edde

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Hallo Edde!
[...]

Super, vielen Dank für die umfangreichen Erläuterungen!  :)

DiBe

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Die Komba NRW hat jetzt auch zu Widersprüchen aufgerufen.

Leider nur für Mitglieder lesbar.

https://www.komba-nrw.de/artikel-nachrichten-nrw/beamtenrechts-info-062020.html


was_guckst_du

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Leider nur für Mitglieder lesbar.

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...richtig so!..sollen die Mitläufer doch ihre Rechtschutzversicherung fragen (aber wahrscheinlich haben sie sich die auch gespart  :D :D :D)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

DrStrange

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Leider nur für Mitglieder lesbar.

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...richtig so!..sollen die Mitläufer doch ihre Rechtschutzversicherung fragen (aber wahrscheinlich haben sie sich die auch gespart  :D :D :D)

 ;D ;D da haste Recht.
Das haben die gut gemacht. Das sollten alle Gewerkschaften so machen, denn dann akquiriert man ganz automatisch neue Mitglieder.

ds78

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Ganz sicher nicht anhand dieses Sachverhalts. Verschiedene Gewerkschaften haben schon klar gestellt, dass sie in dieser Sache keinen Rechtsschutz bieten können/wollen.

was_guckst_du

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...darum gehts doch gar nicht...
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ds78

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...darum gehts doch gar nicht...

Sondern?

was_guckst_du

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...lediglich um ein Muster für den Widerspruch...
Gruß aus "Tief im Westen"

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ds78

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...richtig so!..sollen die Mitläufer doch ihre Rechtschutzversicherung fragen (aber wahrscheinlich haben sie sich die auch gespart  :D :D :D)

Falsch. Ich bezog mich auf diese Antwort. Die Gewerkschaften leisten keinen Rechtsschutz in dieser Sache. Also werden nicht nur "Mitläufer" ihre hoffentlich vorhandene Rechtschutzversicherung fragen müssen. Oder halt selbst zahlen. Die Versicherung ist darüber hinaus ganz sicher nicht für die Erstellung von Vorlagen zuständig, falls deine Antwort darauf abgezielt haben sollte.

Wdd3

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In jedem Fall aber mindestens 50 €

Rechnet sich besonders gut bei einem Beitragssatz von >50 € 8)

was_guckst_du

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Die Komba NRW hat jetzt auch zu Widersprüchen aufgerufen.

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@ds78...das war der Ausgangspost!   (verbunden mit der häufigen Aussage: Warum Gewerkschaft, ne Rechtschutzversicherung tuts auch)
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Yvonne

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Verwaltungsbeamt*innen, die einen solchen Widerspruch nicht selbst formulieren können, sollten ernsthafte Zweifel an ihrer Berufswahl haben. 😈
(Im technischen Dienst mag das anders zu bewerten sein.)

Finanzer

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Unsereins erwartet nunmal für alles einen Vordruck :-)