Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

<< < (1472/1577) > >>

A9A10A11A12A13:

--- Zitat von: Dav0HH am 05.04.2025 10:17 ---...Dann ist das Urteil im Grunde recht positiv.

--- End quote ---

Wirklich?
- Zweiverdienerfamilie mit dem Alimentationsprinzip vereinbar. (vor Prof. Dr. Huber verneig)
- Besoldungsentwicklung signifikant hinter der Entwicklung des Nominallohnindex zurückgeblieben;
- Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau unterschritten.

jedoch alles nicht „evident unzureichend“.

Also alles was das BVerfG vorgibt, werden zu nahezu unverbindlichen und unterschreitbaren Spannweiten vom Richter (gem. Vorgabe Optendrenk/Limbach?) umgedeutet.
Akte wegbearbeitet, liegt nicht mehr mit einem Vorlagebeschluss jahre-/jahrzehntelang hier rum. Kann sich ein anderer mit dieser ominösen Fantasy Literatur einer Gesellschaftsutopie namens „Grundgesetz“ beschäftigen.
Der abgewiesene Kläger freut sich bestimmt, dass ihm die Nichtzulassungsbeschwerde erspart bleibt.

Bei solch einem Richter bedeutet „evident“ wohl folgendes in Lebenssituationen:
Einer der seine Wohnung nicht bezahlen kann und vor die Tür gesetzt wird ist obdachlos. Ein Beamter dagegen ist nicht evident obdachlos, der hat ja zeitweise einen überdachten Bürostuhl als Bleibe. Ein Mensch, dessen Körper nach einer Woche Herzstillstand aufgefunden wird, wird zwangsläufig der Tod vom herbeigerufenem Arzt festgestellt, beim Beamten hingegen wird die Tür leise geschlossen, denn der Beamte ist nicht evident gestorben, er kann sich auch in einem Zustand vertieft haben voller Hingabe zu seiner amtlichen Tätigkeit.

LandNRWOle:
Hallo zusammen,

was mir nicht klar ist:

Ich dachte, Hauptstreitpunkt (noch bevor das Partnereinkommen eingeführt wurde) war, dass das Prinzip der Alimentierung einer Vierköpfigen Familie. Nun gehen die Länder ja von Singles aus und erhöhen durch Familienzuschläge/Kinderzuschläge die Einnahmesituation. Anscheinend sieht das VG nun aber als völlig in Ordnung an. In NRW klagen ja nun zumindest 2000 Leute und da geht es ja noch nicht ums Partnereinkommen. Wenn sich die Höhe der Familienzuschläge als rechtmäßig darstellen lassen, dann kann man sich das zumindest im höheren Dienst sparen, oder übersehe ich etwas?

Vielen Dank für den Link zur Stellungnahme zum Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetz. Findet man etwas dazu auch auf NRW zugeschnitten? Dr. Fabio hat das Partnereinkommen ja kritisiert, aber findet sich etwas zu der Höhe der Familienzuschläge statt zur Erhöhung der Grundbesoldung?

Vielen Dank für eure ganze Unterstützung!

Zugroaster:

--- Zitat von: LandNRWOle am 07.04.2025 20:24 ---Hallo zusammen,

was mir nicht klar ist:

Ich dachte, Hauptstreitpunkt (noch bevor das Partnereinkommen eingeführt wurde) war, dass das Prinzip der Alimentierung einer Vierköpfigen Familie. Nun gehen die Länder ja von Singles aus und erhöhen durch Familienzuschläge/Kinderzuschläge die Einnahmesituation. Anscheinend sieht das VG nun aber als völlig in Ordnung an. In NRW klagen ja nun zumindest 2000 Leute und da geht es ja noch nicht ums Partnereinkommen. Wenn sich die Höhe der Familienzuschläge als rechtmäßig darstellen lassen, dann kann man sich das zumindest im höheren Dienst sparen, oder übersehe ich etwas?

Vielen Dank für den Link zur Stellungnahme zum Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetz. Findet man etwas dazu auch auf NRW zugeschnitten? Dr. Fabio hat das Partnereinkommen ja kritisiert, aber findet sich etwas zu der Höhe der Familienzuschläge statt zur Erhöhung der Grundbesoldung?

Vielen Dank für eure ganze Unterstützung!

--- End quote ---

Meine bescheidene und laienhafte Meinung:

Von den ursprünglichen Klagen und der ganzen Familienthematik bwz. den Berechnung dazu weiß ich nicht viel.

Aber:
Wenn das fiktive Partnereinkommen nicht haltbar ist, ist schon die Grundlage der Besoldung nicht rechtens, egal ob da noch Familien- oder Kinderzuschläge hinzukommen. Nur weil die ursprünglichen Klagen sich noch nicht auf das Partnereinkommen gestürzt haben heißt das ja nicht, dass spätere Klagen das nicht erfolgreich tun werden.

Insofern obliegt es natürlich weiterhin dir, dich per Widerspruch/Klage gegen deine Besoldung (das fiktive Partnereinkommen) zu wehren.

Man möge mir an dem Punkt widersprechen, sollte ich den grundsätzlichen Überblick verloren haben  :)

HansGeorg:
Erst einmal geht es ja um das Grundgehalt. Darüber wird entschieden. Wenn dann das BVerfG sagt, dies muss eine Größe X (mittels Berechnung oder ähnlichem) haben, dann ist das die Basis. Was dann noch obendrauf kommt, wie zB. Zuschlag bei Partnereinkommen etc. ist dann Sache der Länder. Ich gehe jedoch davon aus, dass diese ganzen in den letzten Jahren erfundenen Zuschläge ganz schnell wieder verschwinden werden, wenn denn das BVferG wirklich mal eindeutige Berechnungen für die Mindestalimentation definiert.

Zugroaster:

--- Zitat von: HansGeorg am 08.04.2025 08:03 ---Ich gehe jedoch davon aus, dass diese ganzen in den letzten Jahren erfundenen Zuschläge ganz schnell wieder verschwinden werden, wenn denn das BVferG wirklich mal eindeutige Berechnungen für die Mindestalimentation definiert.

--- End quote ---

Davon ist auszugehen, ja. Wobei man festhalten muss, dass die Zuschläge nur für die Zukunft verschwinden würden, für die Vergangenheit würde einzig die Erhöhung des Grundgehalts zu Veränderungen - und somit zu Nachzahlungen - führen. Ein nachträgliches Streichen der Zuschläge wäre nicht möglich.

Eine Selbstverständlichkeit, aber ich erwähne es der Vollständigkeit halber trotzdem noch.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version