Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
PolareuD:
--- Zitat von: HansGeorg am 19.04.2025 10:06 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 19.04.2025 08:21 ---
Im Doppelheft der ZBR vom Anfang des Jahres sind die Fehlbeträge zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation für die 16 Länder aufgelistet worden, sofern die jeweiligen "hybriden" Besoldungsregelungen sich als verfassungswidrig offenbarten. Die Nettofehlbeträge reichen zwischen 331,01 € in Sachsen, dessen ggf. problematische Neuregelung des Beihilferechts dort auch Platzgründen nicht betrachtet wurde, und 1.570,27 € in Bayern.
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Gibt es eine Möglichkeit sich den Beitrag einzeln zu ordern, ich finde nur die Möglichkeit eins Jahresabos?
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Ja, hier:
https://shop.kohlhammer.de/beamtenrecht-als-hybridbildung-978-3-00-102435-0.html
SwenTanortsch:
--- Zitat von: HansGeorg am 19.04.2025 10:06 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 19.04.2025 08:21 ---
Im Doppelheft der ZBR vom Anfang des Jahres sind die Fehlbeträge zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation für die 16 Länder aufgelistet worden, sofern die jeweiligen "hybriden" Besoldungsregelungen sich als verfassungswidrig offenbarten. Die Nettofehlbeträge reichen zwischen 331,01 € in Sachsen, dessen ggf. problematische Neuregelung des Beihilferechts dort auch Platzgründen nicht betrachtet wurde, und 1.570,27 € in Bayern.
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Beiträge der ZBR können unter der Funktion click & buy zugänglich gemacht werden, für das Doppelheft vom Jahresbeginn hier:
https://shop.kohlhammer.de/zeitschrift-fur-beamtenrecht-1-2-2025-0514-2571-202501-02.html
Günstiger, aber zeitaufwändiger ist es, eine Bibilothek aus der Nähe aufzusuchen, die die ZBR führt:
https://zdb-katalog.de/title.xhtml?idn=011142278&view=brief
Gibt es eine Möglichkeit sich den Beitrag einzeln zu ordern, ich finde nur die Möglichkeit eins Jahresabos?
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emdy:
Kennen wir eigentlich tatsächliche Nachzahlungsbeträge zu denen die Dienstherren von Verwaltungsgerichten verurteilt wurden?
Darum geht es ja, wenn man den Gerichtsweg beschreitet. Dass teilweise dreckige Deals angeboten werden um das Verfahren zu beenden hat der ein oder andere hier ja auch schon kundgetan.
Sehe ich es richtig, dass selbst das Verfahren der Berliner Richter bis heute nicht zu einer Nachzahlung geführt hat?
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=04.05.2020&Aktenzeichen=2%20BvL%204%2F18
VierBundeslaender:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RBes2009_15RepGBEpP1
emdy:
--- Zitat von: VierBundeslaender am 19.04.2025 21:33 --- https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-RBes2009_15RepGBEpP1
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Danke, aber das ist ja nur ein Teil der Lösung. Der Verfahrensgang ist noch nicht abgeschlossen. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren wurde hinsichtlich des Zeitraums aufgetrennt. Für den Zeitraum ab 2016 hat das Bundesverwaltungsgericht zuletzt das Verfahren an das OVG Berlin Brandenburg zurucküberwiesen. Also ist es richtig, dass es im Anschluss an 2 BvL 4/18 keine einzige Verurteilung durch ein VG zu einer Nachzahlung gibt?
Davon abgesehen, das BVerfG hatte von Berlin ja gar keine allgemeine rückwirkende Behebung gefordert. Es kann doch nicht sein, dass es keine verwaltungsgerichtliche Entscheidung gibt. >:(
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