Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1468896 times)

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Interessante Entwicklung in Thüringen:...

...bezieht sich auf https://petitionen.thueringer-landtag.de/petitions/1538 vom 18.03.2019! also vor dem diesjährigem Urteil. Die Anhörung fand am 26. November 2020 statt.


SwenTanortsch

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Interessante Entwicklung in Thüringen:

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/default-a81155e32e/

Damit sollte es dort den ersten Entwurf eines neuen (dann hoffentlich verfassungskonformen) Besoldungsgesetzes geben. Die im Beitrag genannten Summen erscheinen mir aber doch sehr niedrig. Zweifel sind angebracht.

So niedrig ist der Betrag nicht: Der Thüringer Beamtenbund berichtet, dass die Differenz zur derzeitigen Alimentation durch die Erhöhung „nach den derzeitigen Berechnungen des Thüringer Finanzministeriums rund 2.800 EUR im Jahr (netto)“ beträgt, wobei aus den Formulierungen des Artikels unklar bleibt, ob sich dieser Nettowert auf die Besoldungsgruppe A 6 oder A 8 bezieht und ob die Berechnungen analog zu denen des BVerfG geschehen sind, also ob der Betrag verheiratete Beamte mit zwei Kindern zur Grundlage hat (das dürfte wahrscheinlich sein). So, wie der Artikel es formuliert, sollten sich die 2.800,- € aller Wahrscheinlichkeit nach auf die Mindestalimentation beziehen, also auf die unterste Besoldungsgruppe, welche in Thüringen die Besoldungsgruppe A 6 ist - damit liegt sie im Vergleich zu den Ländern und dem Bund recht hoch. Die unterste Besoldungsgruppe im Bund ist die Gruppe A 3, hier in Niedersachsen neuerdings A 5.

Rechnet man für die nun möglichen vier Gruppen die Werte aus, ergibt sich folgendes Bild:

Besoldung Thüringen:

A 6, Stufe 1, verheiratet und zwei Kinder, Steuerklasse III: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_6&s=1&f=3&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=&zkf=

Brutto: 2.371,24 €
Familienzulage (Stufe 3): 422,68 €
Stellenzulage: 50,48 €

Brutto: 2.844,40 €
Netto: 2.657,41 €

Netto p.a.: 31.888,80 €

Erhöhung um 2.800,- €: 34.688,80 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 8,8 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von A 8, Stufe 3, verheiratet und zwei Kinder, Steuerklasse III: 34.429,08 €


A 6, Stufe 1, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_6&s=1&f=0&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=

Brutto: 2.371,24 €
Stellenzulage: 50,48 €

Brutto: 2.421,72 €
Netto: 2.066,90 €

p.a.: 24.802,66 €

Erhöhung um 2.800,- €: 27.602,66 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 11,3 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von von A 8, Stufe 3, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: 27.223,68 €


A 8, Stufe 2, verheiratet und zwei Kinder, Steuerklasse III: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_6&s=1&f=3&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=&zkf=

Brutto: 2.593,72 €
Familienzulage (Stufe 3): 422,68 €
Stellenzulage: 50,48 €

Brutto:3.066,68 €
Netto: 2.816,68 €

p.a.: 33.800,03 €

Erhöhung um 2.800,- €: 36.600,03 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 8,3 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von A 9, Stufe 3, verheiratet und zwei Kinder, Steuerklasse III: 36.237,36 €


A 8, Stufe 2, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_8&s=1&f=0&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=

Brutto: 2.593,72 €
Stellenzulage: 50,48 €

Brutto: 2.644,20 €
Netto: 2.220,27 €

p.a.: 26.643,20 €
Erhöhung um 2.800,- €: 29.443,20 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 10,5 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von A 9, Stufe 3, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: 28.885,20 €.


Die Erhöhung führte also dazu, dass eine Anhebung um ein bis zwei Besoldungsgruppen erfolgte. Zugleich läge der Wert von 34.688,80 € für die unterste Besoldungsgruppe A 6 weitgehend dort, wo Stuttmann in seinem aktuellen Artikel die Netto-Mindestbesoldung für Mecklenburg-Vorpommern ansetzt, das mit der Mietenstufe IV ein vergleichbares Mietenniveau haben dürfte (die Mietenniveaus sind aber kein hinreichendes Kriterium, können allerdings eine gewisse Orientierungsfunktion erfüllen). Dort geht er von einer zu erfüllenden Netto-Mindestbesoldung von allgemein 33.772,03 € aus und für Schwerin (dort gilt die Mietenstufe IV) von 34.281,46 € (vgl. im Artikel auf der S. 87).

Darüber hinaus hebt der Beamtenbund hervor, „Es ist zu erwarten, dass sich dieser Betrag [von 2.800 €] noch erhöhen wird, da zur Zeit eine Datenabfrage bei den Kommunen zu gewährten Sozialleistungen/Zuschüssen erfolgt, in deren Folge die Berechnungen nochmals angepasst werden müssen.“ Offensichtlich beinhaltet die Berechnung des Thüringer Finanzministerium noch keine realitätsgerechte Bemessung der Bedarfe für Bildung und Teilhabe, was verständlich machte, weshalb die Daten noch ausstehen, denn das dürfte der am schwierigsten zu bestimmende Teil bei der Bestimmung des Grundsicherungsniveaus sein.

So oder so, damit liegt nun immerhin die erste Duftmarke für eine erste halb-offizielle Berechnung vor.

WasDennNun

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A 6, Stufe 1, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_6&s=1&f=0&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=

Brutto: 2.371,24 €
Stellenzulage: 50,48 €

Brutto: 2.421,72 €
Netto: 2.066,90 €

p.a.: 24.802,66 €

Erhöhung um 2.800,- €: 27.602,66 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 11,3 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von von A 8, Stufe 3, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: 27.223,68 €
Ich gehe mal davon aus, dass hier leider die 2800€ nicht notwendig sind für den 115% Abstand, sondern bzgl. diesem Kriteriums es in diesem Bundesland um 0€ Erhöhung handelt.
Denn die 115% Marke dürfte ja nicht wesentlich mehr als 1300€ sein, oder?

Interessant ist aber in der Tat, dass sie von einem 115% Marke der 4K Familie in Höhe von : 34.688,80 = 2890€ monatlich ausgehen, das ist in der Tat eine interessante Duftmarke.

Bastel

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A 6, Stufe 1, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th?id=beamte-thueringen&g=A_6&s=1&f=0&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=

Brutto: 2.371,24 €
Stellenzulage: 50,48 €

Brutto: 2.421,72 €
Netto: 2.066,90 €

p.a.: 24.802,66 €

Erhöhung um 2.800,- €: 27.602,66 €. Die Netto-Alimentation würde sich aktuell um 11,3 % erhöhen. Sie läge als Vergleichswert etwa im Bereich der derzeitigen Jahresalimentation von von A 8, Stufe 3, unverheiratet, kinderlos, Steuerklasse I: 27.223,68 €
Ich gehe mal davon aus, dass hier leider die 2800€ nicht notwendig sind für den 115% Abstand, sondern bzgl. diesem Kriteriums es in diesem Bundesland um 0€ Erhöhung handelt.
Denn die 115% Marke dürfte ja nicht wesentlich mehr als 1300€ sein, oder?

Interessant ist aber in der Tat, dass sie von einem 115% Marke der 4K Familie in Höhe von : 34.688,80 = 2890€ monatlich ausgehen, das ist in der Tat eine interessante Duftmarke.

Vorrausgesetzt das fehlende Geld kann bei der Familie über Zuschläge geregelt werden. Wenn das wie so oft ausgeführt nicht rechtens ist, muss wohl das Grundgehalt steigen.

WasDennNun

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Vorrausgesetzt das fehlende Geld kann bei der Familie über Zuschläge geregelt werden. Wenn das wie so oft ausgeführt nicht rechtens ist, muss wohl das Grundgehalt steigen.
Das Grundgehalt muss ja wohl wegen der anderen Kriterien steigen, nehme ich mal an.

SwenTanortsch

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Die von mir angestellten Berechnungen sollten Dimensionen für die von Thüringen angestrebte Heilung der Besoldungsstruktur verdeutlichen und können von daher nicht als konkrete Berechnungen verstanden werden. Denn erstens fehlen dafür die nötigen Daten, diese wird erst die Drucksache zum entsprechenden Gesetz liefern. Zweitens beachte ich, da allein der Differenzwert von 2.800,- € im dbb-Text genannt wird, weitere Faktoren, die bei konkreten Berechnungen zu beachten wären, nicht wie das Kindergeld und die Kosten für die PKV.

Da der dbb-Text explizit alle Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 8 nennt und nicht nur verheiratete Beamte mit oder ohne Kinder, ist davon auszugehen, dass das Thüringer Finanzministerium die aktuelle Entscheidung des BVerfG anerkennt, das die Höhe der Grundgehaltssätze für verfassungswidrig erklärt hat.

Wie dargelegt, beträgt das Jahresnetto in der untersten Besoldungsgruppe A 6 31.888,80 €, addiert man die genannten 2.800,- € hinzu, liegt der zur Heilung nötige Wert bei 34.688,80 €. Ihn erreicht derzeit die entsprechende Thüringer Besoldungsgruppe A 8 mit einem Wert von 33.800,03 € noch nicht, die entsprechende Besoldungsgruppe A 9 übersteigt ihn mit 35.623,81 €. Das meint der der dbb-Text im Sinne des BVerfG.

Weitere Spekulationen, wie nun die Alimentationsstruktur genau aussehen dürfte, sollten in Anbetracht der nicht vorhandenen Datenlage eher wenig Sinn machen, denke ich. Erste Dimensionen, die offensichtlich realistischer sind, als das, was Mecklenburg-Vorpommern verschwurbelt dargelegt hat, werden erkennbar - ob der größere Realismus realitätsgerecht ist, wird die Zukunft zeigen, nämlich anhand der konkreten Berechnungen des TFM.

Unterbezahlt

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 "Die im Beitrag genannten Summen erscheinen mir aber doch sehr niedrig. Zweifel sind angebracht."

meinte ich, genau was SwenT nun dankenswerterweise ausgeführt hat.

Ca. 10% Steigerung der Grundgehaltssätze in Thüringen auf Basis der jetzigen Daten. In Berlin sind es je nach Jahr ab 2009 mindestens 22% und bis zu 29% (Berechnung DRB). So groß ist der Besoldungsabstand zwischen Berlin und Thüringen meines Wissens aber nicht. Abwarten was da also noch hinzukommt.

Ich bin also auch auf den Gesetzentwurf aus Thüringen und die konkreten Berechnungen gespannt.
Mich wundert dann nur, dass man bei nahezu wortgleichem Besoldungsgesetzen in den Nachbarländern Hessen, Niedersachsen usw. man der Auffassung ist, alles sei in bester Ordnung... Die können sich doch selbst nicht mehr ernst nehmen.

Ob sich das nach dem Thüringer Gesetz so fortsetzt?
Spätestens danach müsste man doch das jeweils gültige Landes-Besoldungsgesetz über die Verwaltungsgerichte für verfassungswidrig erklären können.

SwenTanortsch

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 "Die im Beitrag genannten Summen erscheinen mir aber doch sehr niedrig. Zweifel sind angebracht."

meinte ich, genau was SwenT nun dankenswerterweise ausgeführt hat.

Ca. 10% Steigerung der Grundgehaltssätze in Thüringen auf Basis der jetzigen Daten. In Berlin sind es je nach Jahr ab 2009 mindestens 22% und bis zu 29% (Berechnung DRB). So groß ist der Besoldungsabstand zwischen Berlin und Thüringen meines Wissens aber nicht. Abwarten was da also noch hinzukommt.

Ich bin also auch auf den Gesetzentwurf aus Thüringen und die konkreten Berechnungen gespannt.
Mich wundert dann nur, dass man bei nahezu wortgleichem Besoldungsgesetzen in den Nachbarländern Hessen, Niedersachsen usw. man der Auffassung ist, alles sei in bester Ordnung... Die können sich doch selbst nicht mehr ernst nehmen.

Ob sich das nach dem Thüringer Gesetz so fortsetzt?
Spätestens danach müsste man doch das jeweils gültige Landes-Besoldungsgesetz über die Verwaltungsgerichte für verfassungswidrig erklären können.

Ich denke, auch, dass durch die aktuellen Vorgaben des BVerfG die Verwaltungsgerichtsbarkeit nun - anders als bisher - die jeweiligen Besoldungsgesetze ausreichend präzise beurteilen können, um ihren verfassungskonformen oder verfassungswidrigen Gehalt bestimmen zu können. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb Thüringen jetzt anfängt, sein Gesetz zu korrigieren - dass dort im nächsten Jahr Landtagswahlen sind, dürfte zugleich ebenfalls eine gewisse Rolle spielen, nicht zuletzt in der politisch etwas unübersichtlichen Thüringer Lage...

Das BVerfG hat ja nur den Zeitraum von 2009 bis 2015 betrachtet, was die heutigen Differenzwerte mit erklärt: 2009 war in Thüringen noch die Besoldungsgruppe A 3 die unterste. Die Nettoalimentation betrug ohne Beachtung der PKV-Beiträge und des Kindergelds für verheiratete Beamte mit zwei Kindern in der Steuerklasse III: 24.158,36 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th/a/2009?id=beamte-thueringen-2009&g=A_3&s=1&f=3&z=100&zulage=&stj=2009&stkl=3&r=0&zkf=0) und in Berlin entsprechend in der untersten Besoldungsgruppe (A2) 23.037,02 € (vgl. in der aktuellen Entscheidung Rn. 150). Der Differenzwert betrug also rund 1.100,- Euro oder in Prozenten ausgedrückt, die Thüringer Netto-Alimentation war um 4,9 % höher.

2015 war in Thüringen bereits die Besoldungsgruppe A 6 die unterste. Die Nettoalimentation betrug nun in der ersten Erfahrungsstufe 27.909,56 € (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/th/a/2015?id=beamte-thueringen-2015&g=A_6&s=1&f=3&z=100&zulage=&stkl=3&r=0&zkf=0). In Berlin lag die Nettoalimentation in der untersten Besoldungsgruppe (A 4) bei 25.414.33 €. Der Unterschied machte nun rund 2.500,- € aus - oder in Prozenten: rund 9,8 %. So verstanden wird die gewährte Nettoalimentation in der untersten Besoldungsgruppe 2015 in Thüringen ebenfalls verfassungswidrig gewesen sein, allerdings wird dort der Erhöhungswert bis zu einem verfassungskonformen Wert niedriger ausfallen als in Berlin.

2016 hat Berlin die Besoldung real um 1,17 % erhöht (die Erhöhung erfolgte zum 01.08., auch nachfolgend sind jeweils die zeitversetzten Anpassungen bei der Berechnung zu beachten), Thüringen um 0,63 % (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2015/).

2017 erhöhte Berlin die Besoldung real um 2,71 %, Thüringen um 1,8 % (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2017/).

2018 lag die Erhöhung in Berlin real bei 2,85 %, in Thüringen bei 2,35 % (vgl. ebd.).

2019 lag die in Berlin real bei 4,025 % und in Thüringen bei 3,2 % (vgl. https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/).

2020 schließlich hat Berlin die Besoldung real um 4,3 % und Thüringen um 3,2 % erhöht (vgl. ebd.).

Der Besoldungsindex betrug folglich von 2016 bis 2020 in Berlin 115,96 Punkte und in Thüringen 111,67 Punkte, d.h., die Bruttosteigung verlief in Berlin um rund 4,3 Punkte höher als in Thüringen. Berlin hat also in der Alimentationshöhe gegenüber Thüringen aufgeholt. Auch das dürfte mit verständlich machen, weshalb es aktuell in Thüringen "nur" um 2.800,- € geht. Der reale Alimentationsunterschied zwischen Berlin und Thüringen ist heute nicht mehr so groß wie 2015 - auch deshalb fallen die von der Berliner Landesgruppe des Deutschen Richterbunds geforderten Nachzahlungsbeträge, je näher sie an 2020 heranreichen, umso niederiger aus. Denn seit etwa 2013/14 sind die Besoldungen in Deutschland im Vergleich zu den zehn Jahren davor wieder etwas stärker angestiegen.

TonyBox

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Gibt es in NRW eigentlich schon Bewegung ?
Ich habe bisher nichts davon gelesen.

nero

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Gibt es in NRW eigentlich schon Bewegung ?
Ich habe bisher nichts davon gelesen.
DBB stellt Musterwidersprüche zur Verfügung:
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-stellt-musterantraege-und-widersprueche-zur-verfuegung/
Die Komba empfiehlt ihren Mitgliedern wohl auch Widerspruch einzulegen. Vom Gesetzgeber gab es meines Wissens aber noch keine Reaktion.


SwenTanortsch

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Der dbb Hamburg verweist auf auf eines der wiederholt üblichen Vorgehen: https://www.dbb-hamburg.de/aktuelles/news/beamtenbezahlung-in-hamburg-seit-2011-verfassungswidrig/

DrStrange

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Was eine Frechheit. Erzähl so etwas mal einem "normalen" (nicht Leibeigener des Staates) Bürger. Der glaubt dir kein Wort.
„Wegen dieser vom Senat nicht zu akzeptierenden Vorgehensweise werden wir die Stadt erneut verklagen müssen."
Was hier für Kosten produziert werden..am Ende zahlen es eh wieder alle. Die notwendige Bezügeanpassung und die Kosten des Verfahrens.
Aber es muss wohl so sein..

Unknown

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Interessanter ist aus meiner Sicht eigentlich, dass der Beschluß jetzt langsam Fahrt aufnimmt und die Brisanz die drin steckt den Dienstherren langsam immer klarer wird. Jetzt fangen die Tricksereien an, das irgendwie in welcher Form auch immer anders zu interpretieren oder zu umgehen und es zeitlich massiv nach hinten zu verzögern

DrStrange

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Man muss aber auch sagen, dass der Zeitpunkt zur mglw bundesweiten massiven Besoldungserhöhung nicht schlechter hätte sein können.
Wie sagt mein Chef immer: "Wenn Scheixxe, dann Scheixxe mit Schwung!"