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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Zerot:
Es gibt keine Sommerpause soweit ich weiß.

HansGeorg:

--- Zitat von: Zerot am 07.07.2025 15:28 ---Es gibt keine Sommerpause soweit ich weiß.

--- End quote ---

Zumindest nicht im klassischen Sinne. Die Verwaltung wird wohl erheblich ausgedünnt sein ob der Sommerferien und die Prozesse dadurch länger dauern..

Ozymandias:

--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 07.07.2025 14:24 ---Ist jemand bekannt, wann sich das BVerfG in die Sommerpause verabschiedet? Das müsste doch „alsbald“ sein!?

--- End quote ---

Es gibt keine Sommerpause, aber es merkt auch niemand wenn Ende Juli/Anfang August 2 Wochen nichts passiert.

InternetistNeuland:
Bei der Berechnung des Nettoeinkommen werden ja das Grundgehalt + Zulagen berücksichtigt.

Erhalten Kollegen ohne Zulagen dann eine höhere Nachzahlung weil sie ja mit ihrem Netto noch weiter entfernt sind von der amtsangemessenen Alimentation?

Wäre dadurch der Sinn und Zweck einer Zulage nämlich Mehrbelastungen auszugleichen noch eingehalten?

Oder haben Kollegen die zur Zeit eine Zulage erhalten auch einen höheren Grundbedarf bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation?

Malkav:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 09.07.2025 11:00 ---Bei der Berechnung des Nettoeinkommen werden ja das Grundgehalt + Zulagen berücksichtigt.

--- End quote ---

Das BVerfG führt in 2 BvL 4/18 unter Rn. 73 dazu folgendes aus:

"(a) Bezugspunkt [des Vergleichs mit dem Grundsicherungsniveau] ist das Gehalt als Ganzes (vgl. BVerfGE 44, 249 <272>). Neben dem Grundgehalt sind daher solche Bezügebestandteile zu berücksichtigen, die allen Beamten einer Besoldungsgruppe gewährt werden (vgl. BVerfGE 99, 300 <321>; 139, 39 <112 Rn. 93>; 140, 240 <278 Rn. 72>)."

Also ich lese daraus nicht, dass besondere Zulagen (z.B. Feuerwehr oder Polizeidienst) berücksichtigt werden, da diese nicht "allen Beamten einer Besoldungsgruppe" gewährt werden. Das BVerfG meint mit diesen Bezügebestandteilen nach meinem Verständnis die allgemeinen Stellenzulasen sowie die Familienzuschläge.

Und jedes Gerede der Besoldungsgesetzgeber von einem zu deckenden "Bedarf der Beamtenfamilie" (welcher sich durch die Gewährte Zulage verringern würde) vermengt bewusst Besoldungs- und Sozialrecht. Daher sind diese Argumetationen schlicht nicht sachgerecht und daher zu als Nebelkerzen zu ignorieren. Es gibt bei Beamten keine Bedarfe und Bedürftigkeitsprüfungen, sondern es findet lediglich ein Vergleich statt. Dies verkennen die Besoldungsgesetzgeber aber ganz bewusst, um eine Neiddebatte zu Ihren Gunsten zu führen.

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