Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4123464 times)

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7830 am: 12.08.2025 13:11 »
Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind.

Steuerrecht ist nicht so deins, oder?  :-\
Vielleicht überdenkst du ja nochmal, ob du das so stehen lassen willst.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7831 am: 12.08.2025 13:27 »
Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind.

Steuerrecht ist nicht so deins, oder?  :-\
Vielleicht überdenkst du ja nochmal, ob du das so stehen lassen willst.
4.000 € Bruttogehalt:

Sozialabgaben (AG + AN zusammen): ca. 2.000 €

Mehrwertsteuer (aus Konsum): ca. 383 €

Steuern im Spritpreis (Mineralölsteuer, CO₂, etc.): ca. 170 €

Gesamtabgaben pro Monat: ≈ 2.553 €

Effektive Gesamtsteuer-/Abgabenquote: ~63,8 % des Bruttoeinkommens



Das heißt: Von 4.000 € brutto bleiben dir im Schnitt nur ca. 1.450 € echte Kaufkraft, wenn du Konsum- und Verbrauchssteuern mit einrechnest. Rechne das ganze Mal mit 5.000 Brutto. Da ist noch Platz.

Ich hoffe du bist beim Finanzamt. Grüße

Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7832 am: 12.08.2025 14:34 »
Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind.

Steuerrecht ist nicht so deins, oder?  :-\
Vielleicht überdenkst du ja nochmal, ob du das so stehen lassen willst.
4.000 € Bruttogehalt:

Sozialabgaben (AG + AN zusammen): ca. 2.000 €

Mehrwertsteuer (aus Konsum): ca. 383 €

Steuern im Spritpreis (Mineralölsteuer, CO₂, etc.): ca. 170 €

Gesamtabgaben pro Monat: ≈ 2.553 €

Effektive Gesamtsteuer-/Abgabenquote: ~63,8 % des Bruttoeinkommens



Das heißt: Von 4.000 € brutto bleiben dir im Schnitt nur ca. 1.450 € echte Kaufkraft, wenn du Konsum- und Verbrauchssteuern mit einrechnest. Rechne das ganze Mal mit 5.000 Brutto. Da ist noch Platz.

Ich hoffe du bist beim Finanzamt. Grüße


Selten so einen Blödsinn gelesen....jedes Milchmädchen wäre stolz auf deine Rechnungen.
Und damit meine ich nicht, dass aus ursprünglich 70-80% selbst in deiner komplett sinnfreien Rechnung plötzlich nur noch 63,8% wurden.

Wenn der Single-Arbeitnehmer statt 4.000 brutto plötzlich 4.440 Euro (11% mehr) bekommt, dann bleiben ihm von den 440 Euro am Ende jeden Monat 236 Euro mehr, die er nach Belieben ausgeben kann. 25% gehen ans Finanzamt, der Rest sind Sozialabgaben. Da gibts kein wenn-und-aber und auch kein "die Arbeitnehmer merken nichts".

Was du anschließend machst - den Konsum und daraus entstehende Folgesteuern mit einzuberechnen - ist nichts anderes, als ein Plädoyer für die Abschaffung der Mehrwertsteuer. Und damit den Zusammenbruch des Staatshaushalts. Soweit ich weiß ist die Mehrwertsteuer auch in jedem anderen Konsum beinhaltet. Ich hab aber noch nie von jemandem gehört er würde für lau arbeiten und das nicht merken.

Generell ist dir hoffentlich schon klar, dass Gehaltserhöhungen in Tarifverhandlungen keine Boni für gute Leistungen sind, vor allem dazu dienen, der Inflation zu folgen?!

Aber für so Cleverle wie dich hab ich eine tolle Idee: Das Mehr an Geld nicht ausgeben, sondern anlegen. Oder am Besten gar kein Geld ausgeben und dem Staat so ein Schnippchen schlagen!  8)
« Last Edit: 12.08.2025 14:46 von Zugroaster »

NWB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7833 am: 12.08.2025 15:26 »
Der Treppenwitz dabei ist ja, dass die ganzen Umsatz-, Mineralöl-, Tabak-, wasweißichfür-Steuern auch dazu genutzt werden, die Gehälter im öffentlichen Dienst zu zahlen.
Da beißt sich also die Katze in den Schwanz.

Rheini

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7834 am: 12.08.2025 15:37 »
Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind.

Steuerrecht ist nicht so deins, oder?  :-\
Vielleicht überdenkst du ja nochmal, ob du das so stehen lassen willst.
4.000 € Bruttogehalt:

Sozialabgaben (AG + AN zusammen): ca. 2.000 €

Mehrwertsteuer (aus Konsum): ca. 383 €

Steuern im Spritpreis (Mineralölsteuer, CO₂, etc.): ca. 170 €

Gesamtabgaben pro Monat: ≈ 2.553 €

Effektive Gesamtsteuer-/Abgabenquote: ~63,8 % des Bruttoeinkommens



Das heißt: Von 4.000 € brutto bleiben dir im Schnitt nur ca. 1.450 € echte Kaufkraft, wenn du Konsum- und Verbrauchssteuern mit einrechnest. Rechne das ganze Mal mit 5.000 Brutto. Da ist noch Platz.

Ich hoffe du bist beim Finanzamt. Grüße


Selten so einen Blödsinn gelesen....jedes Milchmädchen wäre stolz auf deine Rechnungen.
Und damit meine ich nicht, dass aus ursprünglich 70-80% selbst in deiner komplett sinnfreien Rechnung plötzlich nur noch 63,8% wurden.

Wenn der Single-Arbeitnehmer statt 4.000 brutto plötzlich 4.440 Euro (11% mehr) bekommt, dann bleiben ihm von den 440 Euro am Ende jeden Monat 236 Euro mehr, die er nach Belieben ausgeben kann. 25% gehen ans Finanzamt, der Rest sind Sozialabgaben. Da gibts kein wenn-und-aber und auch kein "die Arbeitnehmer merken nichts".

Was du anschließend machst - den Konsum und daraus entstehende Folgesteuern mit einzuberechnen - ist nichts anderes, als ein Plädoyer für die Abschaffung der Mehrwertsteuer. Und damit den Zusammenbruch des Staatshaushalts. Soweit ich weiß ist die Mehrwertsteuer auch in jedem anderen Konsum beinhaltet. Ich hab aber noch nie von jemandem gehört er würde für lau arbeiten und das nicht merken.

Generell ist dir hoffentlich schon klar, dass Gehaltserhöhungen in Tarifverhandlungen keine Boni für gute Leistungen sind, vor allem dazu dienen, der Inflation zu folgen?!

Aber für so Cleverle wie dich hab ich eine tolle Idee: Das Mehr an Geld nicht ausgeben, sondern anlegen. Oder am Besten gar kein Geld ausgeben und dem Staat so ein Schnippchen schlagen!  8)

Ich finde den Gedankengang super.

Werde direkt meinem Dienstherrn vorschlagen, mir ab sofort 50.000 Euro zu zahlen. Er (bzw. der Staat als Ganzes) bekommt ja alles zurück. Er bekommt Steuern von den Bezügen, Steuern in Form der MwSt. wenn ich das Geld jeden Monat ausgebe, die Firmen bezahlen Steuern, die dort arbeiten bezahlen Steuern, davon kaufen die was und zahlen Steuern .....

Ist bestimmt ein Nullsummenspiel ...

Ich habe das Perpetuum mobile des Geldes entdeckt .....

NordWest

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« Antwort #7835 am: 12.08.2025 15:44 »
Angesichts der abenteuerlichen Rechnung könnte man meinen, dass wesentliche Teile des Einkommens zuletzt auch der Biersteuer unterlegen haben ;)

@Paterlexx: Ist nur Spaß! Aber Deine "Rechnung" ist echt für den Eimer.

Atzinator

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7836 am: 12.08.2025 16:16 »
Um mal zum Thema zurückzukehren:
Morgen ist es soweit oder habe ich den Überblick verloren? Gibt es dann morgen bereits Neuigkeiten oder dauert das zwei Monate, wie ich meine auch mal gelesen zu haben?

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7837 am: 12.08.2025 18:05 »
Angesichts der abenteuerlichen Rechnung könnte man meinen, dass wesentliche Teile des Einkommens zuletzt auch der Biersteuer unterlegen haben ;)

@Paterlexx: Ist nur Spaß! Aber Deine "Rechnung" ist echt für den Eimer.
Kein Problem, die Rechnung ist tatsächlich die des normalen Arbeitnehmers. Der Staat ist immer mehr das Problem – so auch bei unseren Verhandlungen. Es sind die Steuern und Abgaben. Deshalb ist auch jede Familie mit unter 6.000 € Brutto sozialbezugsberechtigt. Der Vorredner feiert sich für 236 € nach 400 € Gehaltserhöhung, versteht aber nicht, dass die Steuern, die danach kommen, ebenfalls abgezogen werden. Vom selben Staat, der ihm vorher in die Tasche greift. Zum Thema. Morgen passiert bestimmt nichts ;-)
« Last Edit: 12.08.2025 18:18 von Paterlexx »

HansGeorg

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« Antwort #7838 am: 12.08.2025 18:28 »
ChatGPT sagt dazu folgendes:
Steuerberechnung (4000 € Brutto, verheiratet, 2 Kinder, Schleswig-Holstein, keine Kirchensteuer)
1. Reguläre Steuerlast (Lohnsteuer)
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern (Steuerklasse III) hat 4.000 € Brutto (48.000 €/Jahr). Für 2025 gilt ein Grundfreibetrag von 12.096 € pro Person, also 24.192 € für das Ehepaar
ihk-muenchen.de
. Jeder Elternteil erhält einen Kinderfreibetrag von 3.336 € (je 6.672 € pro Kind für das Ehepaar)
ihk-muenchen.de
. Nach Splitting-Verfahren reduziert sich das zu versteuernde Einkommen entsprechend. Die Lohnsteuer beträgt damit etwa 2.275 € pro Jahr (ca. 190 € pro Monat). Das entspricht rund 4,7 % des Bruttolohns (Steuersatz wegen Ehegattensplitting und Kinderfreibeträgen stark verringert). Hinzu kommt kein Solidaritätszuschlag (da Untergrenze nicht erreicht) und keine Kirchensteuer. In der Praxis verbleiben von 4.000 € brutto knapp 2.904 € netto monatlich
smart-rechner.de
, d.h. alle Abzüge (Steuern + Sozialversicherungsbeiträge) betragen etwa 1.096 €.
2. Nachgelagerte Steuerlast (indirekte Steuern)
Private Haushalte geben im Schnitt etwa 2.846 € pro Monat für Konsum aus
destatis.de
. Davon entfallen 36 % auf Wohnen/Energie und 15 % auf Lebensmittel/Getränke/Tabakwaren
destatis.de
. Auf den übrigen Konsum fallen volle 19 % MwSt (auf Druckerzeugnisse, Kleidung, Dienstleistungen usw.) beziehungsweise 7 % (auf Grundbedarf wie Nahrungsmittel). Effektiv liegt der durchschnittliche MwSt-Satz bei ca. 10–15 %. Für unseren Fall kann man annehmen, dass von 2.846 € rund ~300–350 € monatlich an Mehrwertsteuer anfallen (z.B. etwa 12 % von 2.846 €).
Mehrwertsteuer (USt): Bei 19 % bzw. 7 % MwSt auf Konsum macht dies etwa 300–350 € pro Monat an Umsatzsteuer. Zum Beispiel kosten 1.000 € Konsum mit 19 % MwSt effektiv 190 € Steueranteil. Wegen des gesplitteten Steuersatzes (7 % für Nahrungsmittel, 19 % für Industrie-/Dienstleistungs­güter) kann man konservativ ~12 % des Konsums als MwSt annehmen.
Energiesteuern (Strom, Benzin): Auf Strom wird eine Verbrauchsteuer von 2,05 ct/kWh erhoben
de.wikipedia.org
. Ein durchschnittlicher Haushalt (ca. 300 kWh/Monat) zahlt so etwa 6 €/Monat reine Stromsteuer (zu der noch 19 % MwSt kommen). Benzin wird mit Mineralölsteuer (65,45 ct/L) und CO₂-Steuer (35,40 ct/L) belastet. Bei ca. 75 L/Monat Pkw-Verbrauch fallen hier rund ca. 98 € pro Monat an reinen Benzinsteuern an (1,31 € pro Liter Gesamtsteuer). Davon werden 19 % MwSt erhoben. Insgesamt kommen so ca. ∼100–120 € monatliche Energiesteuern (Strom + Kraftstoffe) zusammen.
Weitere Verbrauchsteuern (Tabak, Alkohol): Tabakwaren und alkoholische Getränke werden ebenfalls stark besteuert. 2024 betrug die Tabaksteuer in Deutschland netto 14,226 Mrd. €
dhs.de
 (rund 180 € pro Kopf/Jahr). Das entspricht etwa 15 € pro Monat und Person für Tabaksteuer (bei Rauchern entsprechend mehr). Die Alkoholsteuer (für Spirituosen) erzielte etwa 2,0 Mrd. € im Jahr
destatis.de
 (ca. 24 € pro Kopf/Jahr, also rund 2 € pro Monat). Zusammen mit Bier-/Wein-MwSt fallen so noch einige zehn Euro pro Monat an „versteckten“ Steuern durch Tabak- und Alkoholkonsum an.
Zusammenfassend erhöhen also indirekte Steuern (MwSt, Energiesteuern, Verbrauchssteuern) die reale Belastung erheblich. Von den knapp 2.904 € Netto steht also ein Teil für diese versteckten Steuern bereit (zum Beispiel entfallen bei 2.904 € Konsumausgaben etwa 350 € auf MwSt, 100 € auf Energiesteuer usw.).
3. Effekt einer Gehaltserhöhung um 200 €
Steigt das Bruttogehalt um 200 € auf 4.200 € (5 % mehr), erhöht sich die Lohnsteuer um etwa 49 € pro Monat (ca. 588 €/Jahr). Das ist in etwa die Hälfte der Gehaltserhöhung (analog zu “+100 € Brutto → +52 € netto”
smart-rechner.de
). Netto blieben damit etwa +151 € übrig. Wird dieser Betrag ausgegeben, reduziert sich der Effekt durch indirekte Steuern: Rund 12 % davon (ca. 18 €) entfallen auf MwSt und weitere 10–15 € auf Benzin-/Stromsteuern. Rechnet man dies ab, bleiben von den +200 € brutto unter Einberechnung aller Steuern nur noch etwa 120 € bis 130 € netto übrig für den zusätzlichen Konsum.

Paterlexx

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7839 am: 12.08.2025 19:20 »
Für Steuerklasse 1, keine Ehe, keine Kinder ergibt sich:

Gesamtbrutto (inkl. AG-Anteil): 4.800 €/Monat

Netto vor indirekten Steuern: 2.576 €/Monat

Netto nach allen Steuern (inkl. MwSt, Energie-, Verbrauchsteuern): 2.131,88 €/Monat

Effektiver Gesamt-Steuersatz: ≈ 55,6 %

Heißt: Mehr als die Hälfte der tatsächlichen Arbeitskosten geht an Steuern und Abgaben. // Für 5.000 € Brutto, Steuerklasse 1, keine Kinder:

Gesamtbrutto (inkl. AG-Anteil): 6.000 €/Monat

Netto vor indirekten Steuern: 3.020 €/Monat

Netto nach allen Steuern (MwSt, Energie-, Verbrauchsteuern): 2.522,60 €/Monat

Effektiver Gesamt-Steuersatz: ≈ 58 %

Je höher das Brutto, desto größer der Anteil, der an Steuern und Abgaben fließt.
Gut, ich gebe mich geschlagen, 60-70% erreicht AG mit 4000 Brutto nicht. Von 2130€ im Vollzeitjob, kann er bestimmt super leben bei den Preisen aktuell für Wohnraum und Miete. Der AG hat auf jeden Fall 15% mehr als Bürgergeldempfänger. Vielleicht könnten wir da noch was holen. Wer in die Beispiele die Freibeträge von Kindern mit reinrechnet, sollte mal einen Haushalt mit Kindern führen ;-).
« Last Edit: 12.08.2025 19:32 von Paterlexx »

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7840 am: 12.08.2025 19:49 »
Richtig ist natürlich, dass vom Nettoeinkommen, die Verbrauchssteuern wie Mehrwert-, Tabak-, Mineralölsteuern und was es sonst so geben mag, noch mal abgehen. Wenn man 100% des Nettoeinkommens verkonsumieren würde, wären es immerhin rundabout weitere 20% Steuerlasten.

Während Geringverdiener tendenziell die gesamte Einnahmen verkonsumieren, tun das die Besserverdiener  eher nicht, sondern bilden Rücklagen. Insofern bin ich mir nicht sicher, ob der prozentuale Anteil für Steuern einschließlich Verbrauchssteuern bei höheren Einkommen in jedem Fall steigt. Ab dem Lohnsteuerhöchstsatz wird der prozentuale Anteil wohl eher sinken.

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7841 am: 12.08.2025 21:28 »
Um mal zum Thema zurückzukehren:
Morgen ist es soweit
"The Story That Never Ends" (ZKM) im Tollhaus spielt dazu die CRUCCHI GANG und alles dreht sich um "Unvergängliche Augenblicke" des  "Unrecht & Profit"s nicht beim BverfG sondern im Schloss nebenan, aber zwischen Business-Schwimmen (Freibad Wölfle) Frühmorgens! 9 Uhr und Karls Afterwork 18 Uhr wird 10.30 bis 12.30 Uhr das  Collegeblock-Cover ihres Leitfaden und Handbuchs "Musterverfahren" gestaltet  wie das BverfG am 17.06.2025 mitteilte.
Die Richter widmen sich dem Wissenstransfer als Mansplaining. Freuen dürfen sich die Nachfolgenden Altbekanntes zu lesen in Kapitel wie:

Mittendrin stecken bleiben im Verfahren, weil
der Teufel steckt im Detail
die anderen sind daran schuld.
Team - Toll ein anderer machts

keine Blöße geben
bloß kein Beschluss das wäre EdeKa
bloß kein Beschluss, sonst werden die mich hier versauern lassen, weil sie langatmig und gründlich die Nachfolge prüfen.

Dreikrämpfe
- KLAR knicken, lochen abheften, Richter
- Bundeswehr TTV Täuschen, Tarnen, verpissen
- Baustellen Triple A Absperren, Aufreissen, Abhauen



Es wird angestrebt im jeweils "laufendem Jahr zu entscheiden"... , ob Wiedervorlage oder WiederWiedervorlage oder ...

Gegen den "Bescheid" vom 17.06.2025 zur IFG-Anfrage konnte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch  beim  Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Bestimmt wäre dem entsprochen worden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hielte zu seinen zwei Vorlagen dann schon bestimmt die Beschlüsse in den Händen. (... oder auch nicht)

Neuer12

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7842 am: 12.08.2025 23:46 »


Und genau deshalb wird auch nach etwaigen Anpassungsgesetzen weiter Widerspruch eingelegt werden, weil die Vertrauensbasis in die Besoldungsgesetzgeber hinreichend ge-(zer-)stört ist.

Was dann auch wieder nichts ändert. Die Beamten haben keinen Hebel. Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind. Dafür verhandeln die aber unser Gehalt. Denkt man sich nicht aus.
[/quote]
Hä???

Neuer12

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« Antwort #7843 am: 12.08.2025 23:47 »
Die Angestellten freuen sich sogar über 11 % Gehaltserhöhung wie bei der letzten Tarifverhandlung. Sie geben direkt 70–80 % an Steuern ab und merken nicht, dass die Regierungen die einzigen Gewinner sind.

Steuerrecht ist nicht so deins, oder?  :-\
Vielleicht überdenkst du ja nochmal, ob du das so stehen lassen willst.
4.000 € Bruttogehalt:

Sozialabgaben (AG + AN zusammen): ca. 2.000 €

Mehrwertsteuer (aus Konsum): ca. 383 €

Steuern im Spritpreis (Mineralölsteuer, CO₂, etc.): ca. 170 €

Gesamtabgaben pro Monat: ≈ 2.553 €

Effektive Gesamtsteuer-/Abgabenquote: ~63,8 % des Bruttoeinkommens



Das heißt: Von 4.000 € brutto bleiben dir im Schnitt nur ca. 1.450 € echte Kaufkraft, wenn du Konsum- und Verbrauchssteuern mit einrechnest. Rechne das ganze Mal mit 5.000 Brutto. Da ist noch Platz.

Ich hoffe du bist beim Finanzamt. Grüße

Selten so einen Quatsch gelesen