Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
InternetistNeuland:
Wenn die Grundsicherung die Untergrenze für A3 bildet, so müsste das EUGH Urteil zur Richterbesoldung, sowie die durchschnittlichen Richtergehälter der EU doch eine Untergrenze für R1 bilden?
In diesem Rahmen kann der Besoldungsgesetzgeber dann seine A Besoldung ausgestalten.
BlauesBlau:
@InternetistNeuland: Leider handelt es sich nicht um ein EUGH Urteil, sondern "nur" um einen regelmäßigen Bericht der europäischen Kommission zur "Lage der Rechtstaatlichkeit" in den Ländern der EU.
@Swen: Die Kommision kritisiert u.a. Deutschland (aber auch z.B. Frankreich und Spanien) für seine im Vergleich zu den Durchschnittsgehältern geringe Richterbesoldung. Auf Basis der Durchschnittsgehälter hat man ja eine Basis (Statistisches Bundesamt) um die Richterbesoldung gestalten zu können (wäre ein weitere Parameter, bzw. ein Teil des Parameters Leistungsprinzip/ Bestenauslese).
Sollte der Gesetzgeber ein neues Besoldungsgesetz sachgerecht prozeduralisieren wollen müsste er doch die Argumente der Kommision mit einbeziehen. Meine Idee mit dem 1,5 fachen des Durchschnittseinkommens sollte nicht als "Höchstbetrag" sondern ebenfalls als Mindestbetrag gelesen werden. Wie das Bundesverfassungsgericht ja auch sachlich die Mindestbesoldung hergeleitet hat, könnte es doch jetzt auch die Mindestbesoldung für Richter herleiten, um damit nicht zuletzt auch auf EU Ebene den Mindeststandard zu erreichen. Ich würde jetzt hier keine absolute Einschränkung des Gesetzgebers sehen - er würde jetzt einen Rahmen vorfinden (Mindestbesoldung allgemein und Mindestbesoldung Höherer Dienst/Richteramt) und kann nun eine sachgerechte Besoldungssystematik erstellen.
Ein sachgerecht prozeduralisiertes Gesetz dürfte doch wahrscheinlich Materiell schon heute (nach dem Urteil 2020) in diese Richtung gehen. Um den Gesetzgeber hier wirklich zum Handeln zu bringen war das meine Idee. Sobald allerdings die Exzesse von Familienzuschlägen, etc. dem Gesetzgeber nicht mehr möglich sind muss er ja die Grundbesoldung erhöhen...wahrscheinlich läuft es dann auf das identische Ergebnis heraus.... ???
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