Nur zur Info für den Umgang mit Widersprüchen in Niedersachsen:
Ich habe Ende November drei Widersprüche zeitgleich eingereicht:
- Unteralimentierung
- Amtsangemessene Alimentation für Beamte mit drei und mehr berücksichtigungsfähigen Kindern
- Altersdiskriminierende Besoldung
Bestätigt wurde mir - wenn man es richtig liest - nur der Empfang des Widerspruchs zur Altersdiskriminierung.
Ich unterstelle keine böse Absicht, aber bitte achtet bei mehreren Widersprüchen darauf, dass die Besoldungsämter alle Eingänge bestätigen. Ich habe dies jetzt noch einmal eingefordert.
ps: Auch an dieser Stelle nochmal der Hinweis, dass niedersächsische Beamtinnen und Beamte, die zwischen 2011 und 2016 eingestellt wurden und einen Bescheid über die Günstigkeitsprüfung nach §72 erhalten, auch gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen sollten. Den Hinweis findet man leider sonst nirgends...