Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
LehrerBW:
--- Zitat von: clarion am 28.08.2025 23:07 ---Es gibt ein Urteil, dass die Grundbesoldung für Partner*in und bis zu zwei Kindern reichen muss. Ab dem dritten Kind müsste der Beamte unverhältnismäßig viel Geld für die Kinder aufwenden, so dass er selbst nicht mehr amtangemessene leben kann, daher gibt es für das dritte, vierte, fünfte Kind so viel mehr. Man kann Beamten mit Familiengründungsabsichten nur raten, gleich mit Drillingen anzufangen.
--- End quote ---
Es gibt kein Urteil, welches besagt, dass der Unterhalt für Ehefrau und zwei Kinder über die Grundbesoldung zu erfolgen hat. Eben weil es das nicht gibt, erfolgt dies in BW allein über Zuschlagsorgien, die auch noch nach oben abschmelzen und im hD überhaupt nicht mehr ankommen.
Gäbe es ein Urteil hätte man erfolgreich gegen diese üble Praxis klagen können
clarion:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html
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