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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
LehrerBW:
--- Zitat von: Arwen am 29.08.2025 08:17 ---LehrerBW hat ja überhaupt keine Ahnung
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Steht da explizit drin, dass die Grundbesoldung für Partnerin mit zwei Kindern ausreichen muss?
Weil BW stellt diese Alimentation explizit mit Familienzuschlägen her, die nach oben hin auch noch abschmelzen. Und das letzte Verwaltungsgerichtsurteil hatte dies nicht bemängelt, was es ja eigentlich müsste.
A9A10A11A12A13:
Es gibt noch eine Handvoll anderer Uralt-Verfahren in der „Lügenliste“, die entweder im laufenden Jahr endgültig entschieden, oder entschieden in die kommenden laufenden Jahre geschoben werden. Auch da sammeln sich weitere zeitliche Verzögerungen durch trödelnde Politiker, weil die zu ändernde Senatszusammensetzung auf sich warten lässt.
Wiegt da z.B. nicht die Kommunalverfassungsbeschwerde von 67 Gemeinden schwerer, als die über siebzig widerspenstigen Einzelbeamten?
Chronologisch liegt der Jahrgang 2014 vor den 16 und 18er Besoldungsfragen und daher hat man wie angekündigt den „Treaty Override“ Zyklus vorangetrieben.
Den Anfang des Zyklus macht der Beschluss vom 15. Dezember 2015 zu- 2 BvL 1/12. In diesem „Treaty Override 1” gab es eine Minderheitinnenmeinung von Frau BVR König.
Daher dachte ich, weil ohne in der Materie vertieft zu sein, dass zum Ende ihrer Amtszeit sie in 2 BvL 15/14 „Treaty Override 2” als Vizepräsidentin eine für sie annehmbare Rechtsauffassung herbeiführen kann, ohne als Minderheitinnenmeinung dazustehen.
Leider war der Beschluss vom 4. Juli 2025 aber lediglich ein neunjähriges „erledigt sich durch Liegenlassen“, weil darauf hingewirkt wurde, das der Bundesfinanzhof seinen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss mit Beschluss vom 4. Juni 2025 aufgehoben hat.
Damit ist aber nun der Weg frei für „Treaty Override 3” 2 BvL 21/14, dem Dekaden-Bremsklotz aller Entscheidungen.
Dem vielfach angeführten Brummifaher-, ähm nein, Binnenschifffahrtskapitäns-???, ich habs Pilot-entscheidung, die über eines Flugzeugführers einer in Irland ansässigen Fluggesellschaft.
Denn wie das BVerfG beschloss, dass jede andere „Entscheidung von dem Ergebnis eines sogenannten Pilotverfahrens abhängig ist“
--- Zitat von: Finanzer am 29.08.2025 09:02 ---
--- Zitat von: Malkav am 29.08.2025 08:57 ---
--- Zitat von: Finanzer am 29.08.2025 08:43 ---Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus ;)
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It's BVerfG-Wochenausblick-Day! ;D
Wie ich trotz besseren Wissens jeden freitagmorgen gespannt bin, um dann ab 09:31 Uhr wieder desillusioniert zu werden ::)
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Das hat inzwischen schon rituellen Charakter.
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lotsch:
--- Zitat von: Illunis am 29.08.2025 10:09 ---
--- Zitat von: Malkav am 29.08.2025 09:59 ---Ich wüsste nicht wieso das BVerfG dies tun sollte.
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Ist nur eine wirre Idee meinerseits nach zu viel Mate in leicht desillusionierter Verstimmung.
Wenn man die Geschichte so betrachtet muss man mittlerweile ja von Vorsatz/Absicht ausgehen.
Es würde die Anzahl der "Gegner" und damit der Verfahren erheblich reduzieren.
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Zum Thema "Vorsatz" hat sich hier einmal jemand sehr viel Mühe gemacht, um diesen zu dokumentieren:
https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2025/01/250123_Vorsatz-des-Besoldungsgesetzgebers-ueberarbeitete-Version-2025.pdf
DrStrange:
--- Zitat von: Illunis am 29.08.2025 09:41 ---Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"
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Das BVerfG vielleicht nicht, aber wir als Bürger. Herr Ramelow möchte eine neue Hymne und stellt die schwarz rot goldene Flagge zur Diskussion. Umsetzen möchte er das mit Art 146 GG. In diesem Atemzug könnte man alles was im GG steht ändern. So wie ich Art 146 GG verstehe würde das jeden einzelnen Art betreffen inkl. Art 1, Art 20 Art 33, Art 79 usw.
Vom Art 146 GG haben nur die wenigsten Deutschen Kenntnis. Die die sie haben, werden in die AluhutEcke gesteckt.
Finanzer:
--- Zitat von: DrStrange am 29.08.2025 11:04 ---
--- Zitat von: Illunis am 29.08.2025 09:41 ---Mal eine andere Frage an die rechtlich Bewanderten: "könnte das BVerfG theoretisch die Föderalisierung rückabwickeln um dem ganzen Zirkus eher Einhalt gebieten zu können?"
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Das BVerfG vielleicht nicht, aber wir als Bürger.
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Da die meisten unserer Mitbürger nur geringe Kenntnisse über den Aufbau unseres Staates, das funktionieren unseres Gemeinwesens und den Förderalismus im speziellen haben, erwarte ich da auch nichts.
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