Es wäre absolut illusorisch vorzuschlagen dass auf das Haus der Tante Erbschaftssteuer zu zahlen sei, aber 350 Eigentumswohnungen von dieser Steuer zu befreien seien.
--> Ab 300 Immobilien, werden steuerrechtlich keine Immobilien mehr vererbt, sondern ein Immobilienkonzern, sodass die Wohnungen als Betriebsvermögen faktisch steuerfrei sind 
Wow, das war mir neu. Und der Knaller:
Ähnlich wie Donhärl sieht das auch der Bundesfinanzhof, der die Regelung mit den 300 Wohnungen für unzulässig eingestuft hat. Schon 2017 entschieden die Richter, dass es nicht auf die Anzahl der Wohnungen ankommt. Ein Wohnungsunternehmen sei nur anzunehmen, wenn es bestimmte Sonderleistungen anbiete, wie zum Beispiel Bettwäsche überlassen und monatlich wechseln oder das Einrichten von Aufenthaltsräumen. Also Vorgaben, von denen nur noch Einrichtungen wie etwa Wohnheime profitiert hätten.
Doch statt die Regelung abzuschaffen, erließen die obersten Finanzbehörden einen sogenannten Nichtanwendungserlass. Konkret heißt das: Die Finanzämter sollen die Entscheidung des Bundesfinanzhofes ignorieren. So heißt es: "Das Urteil ist über den Einzelfallfall hinaus nicht anzuwenden. An der bisherigen Betrachtungsweise ist weiterhin festzuhalten."
Wäre doch auch mal was im Bereich der aA, wenn der Beschluss endlich da ist ;-)