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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rheini:
Bevor der Bär nicht erlegt ist, gibt es nichts ...

Ozymandias:
Wenn man zufrieden ist mit der Nachzahlung, erklärt man einfach die Erledigung in der Hauptsache. Dann setzt das Gericht die Kosten fest, hier dürfte die Klage als gewonnen gelten.
Ist man nicht zufrieden, kann man auch mit der Klage fortfahren.

Reisinger850:
Okay danke dir. Es muss ja irgendwie dann eine pauschale oder zumindest automatisierte Nachzahlung geben, bei mehreren 100.000 Wiedersprüchen. Ich glaube, bald wird es spannend

Rheini:
Hinweis. Wenn man obsiegt oder teilobsiegt, sollte man VOR der Erledigungserklärung mit dem Klagegegner eine Vereinbarung über die Kosten des Verfahrens abschliessen. Das Gericht entscheidet nämlich nicht über die Kostenverteilung.

Falls der Klagegegner sich nicht oder nicht in deinem Sinne einlässt, sollte man das Verfahren nicht für erledigt erklären.

WernerWillsWissen:

--- Zitat von: Keating am 11.10.2025 19:37 ---Moin,
Gerade auf Reddit den Link gesehen :
https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/verfassungsgericht-entscheidet-gehaltserhoehung-fuer-beamte-49377676

--- End quote ---


Das entscheidende Wort in dem Artikel ist "möglicherweise". Das Verfahren wird m.E. nach derart in die Länge gezogen, um Gründe zu finden, die Nachzahlungen zu verweigern. Ich jedenfalls glaube nicht mehr an eine Nachzahlung. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Zahlung der Ortszulage für ledige.

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