Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Ozymandias:
Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...
Rheini:
--- Zitat von: Ozymandias am 12.10.2025 13:04 ---Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...
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Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht 8).
Rheini:
--- Zitat von: Rheini am 12.10.2025 13:13 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 12.10.2025 13:04 ---Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...
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Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht 8).
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Sry, verwechselt mit Klagerücknahme ....
Ozymandias:
--- Zitat von: Rheini am 12.10.2025 13:13 ---
--- Zitat von: Ozymandias am 12.10.2025 13:04 ---Das Gericht entscheidet immer über die Kosten...
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Nur wenn ein Beschluss oder Urteil ergeht. Bei einer Erledigungserklärung passiert nämlich genau das nicht 8).
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Im Zivilrecht ist die Erledigungserklärung etwas einfacher. Aber auch im Verwaltungsrecht können beide Parteien die Erledigung erklären, das ist vermutlich gemeint.
Aber auch bei einer einseitigen Erledigungserklärung im Verwaltungsrecht ergeht eine Kostenentscheidung, diese fällt nicht immer zu Gunsten einer gewissen Partei aus. In diesem Fall war aber die Nettoalimentation verfassungswidrig und der Staat dürfte die Kosten tragen müssen. Vorgerichtliche RA-Kosten wärennoch mal ein Sonderfall in vielen Verfahren, dort haben schon viele in die Röhre geschaut, egal ob AG, SG, FG, VG.
Hans Werner Mangold:
Seit wann stellt ihr eigentlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation? Ich bin seit 2011 dabei ::)
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