Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Keating:
--- Zitat von: Hans Werner Mangold am 12.10.2025 19:26 ---Seit wann stellt ihr eigentlich einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation? Ich bin seit 2011 dabei ::)
--- End quote ---
Erst 2. Das ganze muss doch per Gesetz bestätigt werden und da sind alle Beamte mit drin und nicht nur Teilmengen.
Hans Werner Mangold:
Für die Vergangenheit würden aber nur diejenigen profitieren, die auch einen Antrag auf amtsangemessene Alimentation gestellt haben! Somit hätten wir eine „Teilmenge“! Für die Zukunft würden alle Beamte profitieren, vorausgesetzt, dass der Beschluss auch zu unseren Gunsten ausgeht.
Arwen:
Seit 2005, ruhend gestellt und Verzicht auf Einrede der Verjährung
justilegal:
Ebenfalls seit 2005, mit Ruhendstellung usw. Noch mal neu jährlich seit 2023. Dazu 3+Kind seit 2016 und Klage deswegen seit 2021- offiziell nicht ruhend, passiert aber nichts (Niedersachsen).
Arwen:
VG LG ?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version