Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Juppiter:
Liebe Forenteilnehmer, ich habe den Moderator um Löschung meiner Posts mit den Presseartikeln gebeten (wie ich einen Post selber löschen kann, habe ich nicht gefunden). Beim genaueren Lesen der AGB ist mir aufgefallen, dass ich diese Artikel hier in diesem Rahmen nicht veröffentlichen darf.
Ich bitte vielmals um Entschuldigung!
Ich werde künftig Erkenntnisse aus Artikeln paraphrasiert hier kundtun.
Ich bitte euch nicht weiter die verlinkte Datei zu downloaden, bis der Moderator die Löschung vollzogen hat.
Vielen Dank und nochmals sorry!
LehrerBW:
--- Zitat von: Juppiter am 21.10.2025 09:48 ---Liebe Forenteilnehmer, ich habe den Moderator um Löschung meiner Posts mit den Presseartikeln gebeten (wie ich einen Post selber löschen kann, habe ich nicht gefunden). Beim genaueren Lesen der AGB ist mir aufgefallen, dass ich diese Artikel hier in diesem Rahmen nicht veröffentlichen darf.
Ich bitte vielmals um Entschuldigung!
Ich werde künftig Erkenntnisse aus Artikeln paraphrasiert hier kundtun.
Ich bitte euch nicht weiter die verlinkte Datei zu downloaden, bis der Moderator die Löschung vollzogen hat.
Vielen Dank und nochmals sorry!
--- End quote ---
Gibt hier oft quotes und archive.ph links auf aktuelle Artikel hinter Bezahlschranken...muss man nicht katholischer sein als der Papst.
Logio:
Wird jetzt hier etwas OT, aber da würde ich zwischen archive-Seiten und PMG doch unterscheiden. Mit den Details aus dem Pressespiegel-PDF würde man vermutlich die Herkunft nachvollziehen können.
Insofern ist der Wunsch nach Löschung aus meiner Sicht nachvollziehbar.
DrBone:
Noch mal kurz zum Verständnis. Ich hatte irgendwo hier gelesen, dass der Beamte bei einem Widerspruch gegen die Höhe seiner Besoldung nicht die exakte rechtlich korrekte Formulierung verfassen muss, sondern dass es ausreicht, wenn er dem DH zu verstehen gibt, dass er mit der Höhe nicht einverstanden ist., damit dieser reagieren kann bzw. weiß, was auf ihn zukommt.
Wenn in den ersten Jahren der Widerspruch mit Hinblick auf die Altersdiskriminierung begründet wurde, ist er dann trotzdem irgendwie für die aA noch einschlägig oder verfallen dann diese Jahre vermutlich?
Vielen Dank!
Olli
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