Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Rallyementation:

--- Zitat von: lotsch am 27.10.2025 16:36 ---... das nächste Vorlageverfahren für das BVerfG. Es ist nur noch traurig. ....

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Hallo erstmal, ich hoffe dass ich jahrelang mitlesend zumindest das Bergfest zur Wartezeit zum nächsten BVerfG-Beschluss verpasst habe und rechtzeitig zu den lang erwartenden Konsequenzen ein paar fragende und ergänzende Beiträge hier posten kann.

Der Bundesrat hat am 26. September 2025 sich mit den sächsischen 1,2,4/19 Vorlagen in DS 411/25 befassen müssen ("von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen").
Sie gehen zurück auf das VG Chemnitz vom 08.11.2018.
Gibt es denn andere neue Stellungnahmen dazu als Lesestoff? Und vor allen Dingen möchte das Bundesverfassungsgericht Texte durchsetzt mit den vielfach angebrachten Argumenten aus dem 2020er Beschluss immer noch lesen, während es sich bereits mit den anderen Verfahren "weitest fortgeschritten" befasst hat und sich vielleicht von bisherigen Schlussfolgerungen und Auslegungen zum Teil emanzipiert hat? Wäre es nicht für alle Seiten fruchtbarer den kommenden Musterbeschluss abzuwarten, um jetzige Stellungnahmen darin in Einklang zu bringen um neue Argumente zu bringen und nicht fortwährend bisherige Argumente mit der Gefahr ins Leere also in die Unbegründetheit laufen zu lassen, weil sie bereits unveröffentlicht als überholt gelten?

Oh hoffentlich ist der nächtliche Bandwurmsatz verständlich...

Gabi1978:
Guten Morgen

Mal eine Frage…die ganze Sache mit der gerichtlichen Entscheidung betrifft uns als Landesbeamte doch gar nicht, oder? Nur Bundesbeamte bekommen die angekündigte Nachzahlung, richtig?

maxg:

--- Zitat von: Gabi1978 am 28.10.2025 07:53 ---Mal eine Frage…die ganze Sache mit der gerichtlichen Entscheidung betrifft uns als Landesbeamte doch gar nicht, oder? Nur Bundesbeamte bekommen die angekündigte Nachzahlung, richtig?

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Jein. Die Entscheidungen des BVerfG zur Alimentation eines Bundeslands haben auch immer Auswirkungen auf die anderen Länder und den Bund.
Die aktuellen Meldungen zur geplanten Nachzahlung beziehen sich aber nur auf den Bund. Die (meisten) Länder haben bereits Versuche mit verschiedensten Ansätzen unternommen, um dem maßgeblichen Beschluss des BVerfG aus 2020 irgendwie gerecht zu werden. Nur der Bund hat es bisher nicht über Entwürfe hinaus gebracht ...

Malkav:

--- Zitat von: maxg am 28.10.2025 08:09 ---Jein. Die Entscheidungen des BVerfG zur Alimentation eines Bundeslands haben auch immer Auswirkungen auf die anderen Länder und den Bund.

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Weswegen man fast Mitleid mit Haushaltspolitikern in Bund und Ländern haben könnte.

Es braucht immer nur einen von 17 Gesetzgebern, welcher den Bogen jeweils überspannt und der (bis 2012 jenseits der kinderreichen Familien nahezu unendliche) politische Gestaltungsspielraum aller 17 Besoldungsgesetzgeber wird immer weiter "kanalisiert" bzw. mittlerweile sogar "eingehegt".

Von daher muss man den "Worst-Case-Gesetzgebern" wie SH (mit der Anrechnung sonstiger Einkünfte des Beamten und dem mit steigender Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufen abschmelzenden Familienergänzugszuschlag) oder BY (mit seiner in der Gesetzesbegründung versteckten und damit faktisch unwiderlegbaren Vermutung, dass jede:r Gatte/Gattin einer Beamt:in 20.000,00 EUR verdient) beinahe schon dankbar für Ihre jeweilige Dreistigkeit sein.

Weichgespülte (und damit geringfügig teurere) Lösungen hätten die Gerichte vielleicht noch irgendwie mit argumentativen Verrenkungen durchgewunken, aber man wollte seitens der jeweiligen Gesetzgeber lieber die Taube auf dem Dach als den Spatz in der Hand um kurzfristig maximale Einsparungen zu generieren. Hoffen wir mal, dass denen das auf die Füße fällt.

HansGeorg:

--- Zitat von: Malkav am 28.10.2025 08:22 ---
--- Zitat von: maxg am 28.10.2025 08:09 --- Hoffen wir mal, dass denen das auf die Füße fällt.

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Eher nicht. Die Ersparnisse aus der ganzen Aktion bleiben. Die Nachzahlung wird bei weitem, aufgrund der niedrigen Klagequote, nicht an die Summe der Einsparungen heran kommen.
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