Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4723569 times)

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8235 am: 28.10.2025 23:50 »
Also weiß die Politik, was auf sie zukommt.

Der Shitstorm wird gewaltig sein, er wird sich aber auch wieder legen. Es gibt schließlich genug Kriege und Krisen.

NordWest

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8236 am: 29.10.2025 01:04 »
Ich bin für Hamburg über eine kleine Anfrage in der Bürgerschaft gestolpert. Im Vergleich zu den Zahlen, die für den Bund im Umlauf sind, finde ich die Summen relativ bemerkenswert. Ich zitiere (kopiere) :

Drucksache 23/505 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 23. Wahlperiode
Frage 19: In welcher Höhe und aus welchen Gründen wurden im Jahr 2024 wei-
tere Rückstellungen für Besoldungs- und Versorgungszahlungen für
die offenen Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation in frühe-
ren Jahren gebildet?
Antwort zu Frage 19:
Weitere Rückstellungen für Besoldungs- und Versorgungszahlungen für die offenen
Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation wurden gebildet für:
1. Voraussichtliche Besoldungs- und Versorgungszahlungen 2022 in Höhe von
18.004.000 Euro. Die Rückstellung wurde unter Berücksichtigung der bereits
gezahlten Angleichungszulage und mit Bezug auf die Systematik der Drs. 22/3821
gebildet. Darüber hinaus wurde die Anzahl der Klagenden (7.250) für 2021 heran-
gezogen.
2. Die bestehenden Rückstellungen für die Jahre 2011 bis 2021 in Höhe von
446.615.000 Euro wurden entsprechend der Rückstellungsregularien der Freien und
Hansestadt Hamburg aufgezinst. Dies bedeutet eine Erhöhung der Rückstellungen
um 11.547.000 Euro. Zudem wurde der bei der erstmaligen Rückstellung für den
Jahresabschluss 2020 angenommene Erfüllungszeitpunkt von 2025 auf das Jahr
2029 gelegt.


Ich bin mir nicht sicher, wie das zu verstehen ist. Es sind Nachzahlungen für 2021 vorbereitet? 18.000.000 Euro für 7.250 Beamte, die geklagt haben?

Und für Nachzahlungen von 2011 bis 2021 hat man 446.615.000 Euro für alle betreffenden Beamten, auch ohne Klage, zurückgestellt? Mit einer perspektivischen Auszahlung in 2029 nachdem man erst 2025 erwogen hat?


Glückwunsch, toller Fund!

Deine Interpretation ist m.E. richtig, auch wenn unterschiedliche Gruppen sehr unterschiedlich betroffen sein dürften, bspw. erhielten Versorgungsempfänger die Angleichungszulage nicht, so dass der Nachholbedarf hier tendentiell größer ist. Interessant ist natürlich dennoch, dass der Durchschnitt der erwarteten Nachzahlungen offenbar bei rund 200 Euro im Monat liegt. Und es ist interessant, dass die Rückstellung verzinst wird.

Eine Auszahlung vor zumindest 2028 wirkt m.E. unwahrscheinlich. Das Urteil muss erst kommen, dann muss es ausgewertet werden, dann müssen Nachzahlungsgesetze entwickelt und beschlossen werden. Auch der Haushalt wird wohl neu beraten und beschlossen werden müssen, so dass es sicherlich eine Zeit braucht. Und nicht zu vergessen: Man wird wahrscheinlich wieder genau suchen, wo man neue Lücken findet, die man auszunutzen versuchen wird.