Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4844094 times)

1000Baht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8340 am: 18.11.2025 06:59 »
Und mal wieder soll der große Schnitt zwischen A8 und A9 gesetzt werden…

Und nicht nur das! Erneut eine Art Einheitsbrei der das Abstandsgebot keinesfalls berücksichtigt!

LehrerInNRW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8341 am: 18.11.2025 08:45 »
Guten Abend aus Niedersachsen,

ich bin hier schon eine Weile stiller Mitleser und jetzt wo das Thema AA endlich Fahrt aufnimmt habe ich mir mal einen Account erstellt  :)

Erste Wellen hat das anstehenden Urteils so wie es aussieht im Land Niedersachsen schon geschlagen (auch wenn der Betrag gering ist) oder wie würdet ihr das einschätzen?

https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/landesregierung-gibt-gesetzentwurf-fur-einmalzahlung-fur-beamtinnen-beamte-richterinnen-und-richter-zur-verbandsbeteiligung-frei-246575.html

Das sind alles Peanuts. Wir reden hier über mögliche
Fehlbeträge von bis zu 10.000€ jährlich je nach Besoldungsgruppe! Es geht um
Noch nie dagewesene Dimensionen. 800€ Sonderzahlung
Oder TV-L Übertrag sind quasi da bedeutungslos.

Wart mal noch ein paar Tage, bevor du das nächste AirBnB in fernen Ländern buchst, was da am Ende rum kommt.

Nicht, dass du in Erwartung, das du Zehntausende nachgezahlt bekommst, First Class buchst und dir am Ende doch nur Economy + leisten kannst.

GoodBye

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8342 am: 18.11.2025 09:08 »
Häh was soll das Gesetz mit der einmaligen Sonderzahlung denn? Zwei Tage vor dem erwarteten Urteil? Geht's noch?

Vielleicht ein juristischer Kniff? Müssen alle, die bereits jetzt für 2025 Wiederspruch eingelegt haben, nach Einführung des Gesetzes womöglich nochmal Wiederspruch einlegen?

Dann müsste ja hierdurch der bestehende Widerspruch entschieden worden sein, MIT Rechsbehelfsbelehrung.

Allein der Gedanke zeigt, wie zerstört die Vertrauensbasis ist.