Häh was soll das Gesetz mit der einmaligen Sonderzahlung denn? Zwei Tage vor dem erwarteten Urteil? Geht's noch?
Vielleicht ein juristischer Kniff? Müssen alle, die bereits jetzt für 2025 Wiederspruch eingelegt haben, nach Einführung des Gesetzes womöglich nochmal Wiederspruch einlegen?
Dann müsste ja hierdurch der bestehende Widerspruch entschieden worden sein, MIT Rechsbehelfsbelehrung.
Allein der Gedanke zeigt, wie zerstört die Vertrauensbasis ist.