Ich verfolge das Thema seit Seite 1 sehr gespannt und bin insbesondere SwenTanortsch, aber auch vielen weiteren sehr dankbar, diese sehr komplexe Thematik langsam näher zu bringen!
Ich bin Beamter in RP und bin mir unsicher, ob die Verfassungswidrigkeit der Besoldung auch für RP gegeben ist. Das Land hat zwar absolut gesehen eine Besoldung im unteren Drittel der Besoldungstabelle, dafür aber einen sehr hohen Familienzuschlag für Kinder. Besonders in der A13 ist die Besoldung in RP vergleichsweise niedrig, auch, weil im Zuge der Umstellung auf Erfahrungsstufen, die Eingangsstufen beibehalten wurden. Viele BL hatten damals die Stufen 3 und 4 gestrichen. Deshalb dürfte nach meinem Kenntnisstand grade in der A13 der Verdacht einer Unteralimentation bestehen.
Ich lese aus den bisherigen Kommentaren heraus, dass die Verfassungswidrigkeit wohl für alle Besoldungstabellen der Länder gelten dürfte. Leider gibt es in RP bislang wenig bis keine Entwicklung, weder auf Seiten der Landesregierung oder des FM noch des DBB. Vielen Kolleginnen und Kollegen im Land ist die derzeitige Bewegung durch die Urteile daher gänzlich unbekannt. Da das Jahresende naht, mache ich mir Gedanken, wie ich persönlich mit der Situation umgehen soll. Gehe ich richtig davon aus, dass auch für RP ein Widerspruch der Besoldung empfehlenswert, wenn nicht sogar dringend geboten wäre?