Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2719265 times)

Yvonne

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Unabhängig davon, wie es bei diesem Thema weitergeht: Hätte man bloß niemals die bundeseinheitliche Besoldung aufgegeben...

WasDennNun

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Auf Grundlage dieser Entscheidungen kann sich nun jede und jeder seinen eigenen Reim darauf machen, wie es vermeintlich in den anderen Ländern und im Bund weitergehen wird.
Mein Reim ist, dass es ja krass ist, dass dieser Missstand, der seit 30 Jahren so ist wie er ist, nicht vorher aufgedeckt wurde!
Die 4K Familie war doch auch schon 1990 unterhalb der Mindestalimentation.

Solange bis ich eine Erklärung dafür habe oder jemand merkt, was hinter dieser Aussage steckt.
Wie oft willst du das noch anführen?

Bastel

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Auf Grundlage dieser Entscheidungen kann sich nun jede und jeder seinen eigenen Reim darauf machen, wie es vermeintlich in den anderen Ländern und im Bund weitergehen wird.
Mein Reim ist, dass es ja krass ist, dass dieser Missstand, der seit 30 Jahren so ist wie er ist, nicht vorher aufgedeckt wurde!
Die 4K Familie war doch auch schon 1990 unterhalb der Mindestalimentation.

Solange bis ich eine Erklärung dafür habe oder jemand merkt, was hinter dieser Aussage steckt.
Wie oft willst du das noch anführen?

Weil der einfache Dienst eventuell einfach zu ungebildet ist um so etwas zu bemerken und die „Höheren“ hat es einfach nicht interessiert? Hätte man das Besoldungsgefüge in den letzten Jahren nicht so zusammengestaucht, hätten die Richter eventuell nie geklagt und es würde sich nichts für die Postwagenschubser ändern.

Kalliope73

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Ich verfolge das Thema seit Seite 1 sehr gespannt und bin insbesondere SwenTanortsch, aber auch vielen weiteren sehr dankbar, diese sehr komplexe Thematik langsam näher zu bringen!

Ich bin Beamter in RP und bin mir unsicher, ob die Verfassungswidrigkeit der Besoldung auch für RP gegeben ist. Das Land hat zwar absolut gesehen eine Besoldung im unteren Drittel der Besoldungstabelle, dafür aber einen sehr hohen Familienzuschlag für Kinder. Besonders in der A13 ist die Besoldung in RP vergleichsweise niedrig, auch, weil im Zuge der Umstellung auf Erfahrungsstufen, die Eingangsstufen beibehalten wurden. Viele BL hatten damals die Stufen 3 und 4 gestrichen. Deshalb dürfte nach meinem Kenntnisstand grade in der A13 der Verdacht einer Unteralimentation bestehen.

Ich lese aus den bisherigen Kommentaren heraus, dass die Verfassungswidrigkeit wohl für alle Besoldungstabellen der Länder gelten dürfte. Leider gibt es in RP bislang wenig bis keine Entwicklung, weder auf Seiten der Landesregierung oder des FM noch des DBB. Vielen Kolleginnen und Kollegen im Land ist die derzeitige Bewegung durch die Urteile daher gänzlich unbekannt. Da das Jahresende naht, mache ich mir Gedanken, wie ich persönlich mit der Situation umgehen soll. Gehe ich richtig davon aus, dass auch für RP ein Widerspruch der Besoldung empfehlenswert, wenn nicht sogar dringend geboten wäre?

BStromberg

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Da das Jahresende naht, mache ich mir Gedanken, wie ich persönlich mit der Situation umgehen soll. Gehe ich richtig davon aus, dass auch für RP ein Widerspruch der Besoldung empfehlenswert, wenn nicht sogar dringend geboten wäre?

Vorverfahren kostet doch nichts.
Null Risiko.
Einfach machen, um designierte Ansprüche nicht verfallen zu lassen.

Ja... die grundsätzlichen Probleme sind uniform überall vergleichbar, weil sich die Gesetzgeber (vereinfacht ausgedrückt) flächendeckend und in mehreren Aspekten NICHT an die Vorgaben halten, die das Verfassungsgericht für notwendig erachtet, um ein Besoldungsgesetz als verfassungskonform zu deklarieren.

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

stressinger

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Gehe ich richtig davon aus, dass auch für RP ein Widerspruch der Besoldung empfehlenswert, wenn nicht sogar dringend geboten wäre?

Hallo Kalliope73,
ich habe gestern meinen Widerspruch fertig gemacht, der dann jetzt an das LfF in Koblenz geht. Lehrer in RP, A13, 2 Kinder...
Laut Stuttmann sieht es auch in RP mit dem Mindestabstand dunkel aus. Erst A11 ist drüber. Widerspruch kostet nichts, es kann nichts passieren, also raus damit.

mj23

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Solange bis ich eine Erklärung dafür habe oder jemand merkt, was hinter dieser Aussage steckt.
Wie oft willst du das noch anführen?

Vielleicht liegt es daran, dass in der Praxis in den unteren Besoldungsgruppen in der Regel der Partner auch ein Einkommen erziehlt hat und sie damit gemeinsam über der Grundsicherungsgrenze lagen.

Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Gesetzgebung in Struktur und Begründung so gestaltet ist, dass eigentlich die ganze Familie mit der Besoldung alimentiert werden muss. Das wurde ja nun durch das BverfG mehrfach deutlich klargestellt.

Das ist ja nun auch das Problem der Gesetzgeber. Man kann eben nicht einfach so an einer Stellschraube drehen und den Rest lassen, wie es ist.
Man kann natürlich für die Zukunft von der 2K Familie als Regelfall abweichen, weil es nicht mehr das gesellschaftliche Abbild ist oder wie auch immer das dann begründet wird. Für die Vergangenheit lässt sich das aber halt nicht ändern.
Weiterhin müssen daneben immer noch die externen Indexvergleiche sowie die Abstände zwischen den Ämtern in den Tabellen eigehalten werden.

Ich gehe fest davon aus. dass die Länder alle nun erstmal wieder rumwieseln und die Problematiken umgehen werden bis es erneut vorm BVerfG landet. Dennoch wird der Spielraum immer kleiner, je detaillierter das BVerfG seiner Vorgaben macht. Und die sind nun natürlich recht eindeutig.

Das allgemeine Sparen bei der Beamtenbesoldung wird den Ländern irgendwann auf die Füße fallen. Der Brocken ist ja nun schon recht groß.

Big T

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Müssen eigentlich jetzt die Verfasser von Entwürfen für Reparaturgesetze sogar berechnen wie das NETTO (jeweils)ankommt?
Ich meine also Nachzahlung für mehrere! Jahre= "Zusammenballung von Einkünften"/ steuerliche Fünftelungsregelung
Auswirkung auf den individuellen Steuersatz..
Weil es geht ja um NETTOALIMENTATION

Epiin

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Die Verfassungswidrigkeit der Besoldung der Thüringer Beamten- und Richterschaft wurde seitens des Landesregierung und diese vertreten durch das Finanzministerium (TFM) explizit bestätigt.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/tausende-antraege-eingegangen/

Unterbezahlt

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Vernünftige Stellungnahme des TBB! Widerspruch einlegen und nicht auf politische Absichtserklärungen bauen. Ich bezweifele, dass da Wort gehalten wird.

Ansonsten gibt es News aus Berlin. Dort glaubt man, mit 2,5 % wäre alles gut. Natürlich ohne Prozeduralisierung ::)

Dank an SwenT für die Neuigkeiten zur Rechtsprechung aus Hamburg. Das ist doch mal eine Duftmarke!

Kalliope73

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Vielen Dank BStromberg und stressinger für eure Antworten! Ich werde meine Schreibblockade überwinden und eurem Ratschlag folgen.

kommunalbeamter91

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Die Verfassungswidrigkeit der Besoldung der Thüringer Beamten- und Richterschaft wurde seitens des Landesregierung und diese vertreten durch das Finanzministerium (TFM) explizit bestätigt.

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/tausende-antraege-eingegangen/

Schön, dass der Thüringer Beamtenbund sich mit der Anhebung der Kinderzuschläge nicht zufrieden gibt und entsprechend Argumente des BVerfG gegen diese "preiswerte" Lösung anführt.

stefan77

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Nun gut, das Verwaltungsgericht Hamburg hat jetzt als erstes deutsches Gericht in mehreren Vorlagebeschlüssen die neuen Direktiven des BVerfG auf die Hamburger Besoldung der Jahre 2011 bis 2019 angewandt (Beschlüsse vom 29.09.2020 - 20 K 7510/17 u.a.). Konkret hat es dabei die Besoldungsgruppen  A9 bis A 11 und A 13 sowie A 15 betrachtet.


Erst einmal danke für deinen ausführlichen Thread!!!

Kannst du mir hier eventuell weiterhelfen, warum die Besoldungsgruppe A12 ausgespart wird? Hat das einen Grund, oder wurde die einfach nicht betrachtet?

SwenTanortsch

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Nun gut, das Verwaltungsgericht Hamburg hat jetzt als erstes deutsches Gericht in mehreren Vorlagebeschlüssen die neuen Direktiven des BVerfG auf die Hamburger Besoldung der Jahre 2011 bis 2019 angewandt (Beschlüsse vom 29.09.2020 - 20 K 7510/17 u.a.). Konkret hat es dabei die Besoldungsgruppen  A9 bis A 11 und A 13 sowie A 15 betrachtet.


Erst einmal danke für deinen ausführlichen Thread!!!

Kannst du mir hier eventuell weiterhelfen, warum die Besoldungsgruppe A12 ausgespart wird? Hat das einen Grund, oder wurde die einfach nicht betrachtet?

Wenn ich es richtig erinnere, handelt es sich in Hamburg um Musterklagen, die vom dbb initiiert und durch entsprechenden Rechtschutz flankiert worden sind. Ich denke, dem dbb wird es insgesamt darum gegangen sein, den ehemals mittleren, gehobenen und höheren Dienst abzubilden. Da der ehemals gehobene Dienst bereits über A 10 und A 11 abgebildet wird, dürfte man auf A 12 verzichtet haben - so wie auf A 14 im höheren Dienst. Das sind aber nur Vermutungen meinerseits.

@ Kalliope73: Als ehemaliger rheinland-pfälzischer Landesbeamter kann ich Dir ebenfalls nur empfehlen, unbedingt Widerspruch einzulegen. Denn Rheinland-Pfalz hat es mit seinen Einsparungen vielfach noch weiter getrieben als die meisten anderen Länder.

Darüber hinaus habe ich jetzt noch einmal den Jahresschnitt der Hamburger Unteralimentation berechnet: Im Durchschnitt muss die Hamburger Mindestbesoldung in den neun Jahren pro Jahr jeweils um 18,24 % erhöht werden, um ein verfassungskonformes Niveau zu erreichen - oder anders ausgedrückt: Den entsprechenden Beamten der Bes.Gr. A 4 müssen für jene neun Jahre mehr als anderthalb durchschnittliche Jahresgehälter nachgezahlt werden. Da in Hamburg wie auch in Thüringen und Berlin durchgehend mindestens zwei der fünf Parameter der ersten Prüfungsstufe zum Teil sehr deutlich nicht erfüllt sind und die zweite Prüfungsstufe vielfach die Vermutung einer Verfassungswidrigkeit bestätigt, kann eine einfache Erhöhung der Familienzuschläge zu keiner Heilung führen - unabhängig davon, dass der Spielraum für ihre Erhöhung, wie in der Vergangenheit gezeigt, verfassungsrechtlich nur bedingt gegeben ist. Besoldungsgesetzgeber, die so verfahren wollten, würden sich der öffentlichen Lächerlichkeit preisgeben, da der Verfassungsverstoß offensichtlich wäre.

micha77

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Meine Frau und ich haben Anfang Dezember in Hessen Widerspruch eingelegt, bisher keine Rückmeldung.

Von unserer Fachgewerkschaft (DStG) gab es hierzu nur die Meldung, das ein erneuter Widerspruch nicht nötig sei, wenn man bereits  in den Vorjahren widersprochen hat.

Da verlasse ich mich nicht drauf.

Ich habe Ende August Widerspruch eingelegt und erst ca. 2 Monate später ein Schreiben bekommen, worin steht, dass bereits ein Widerspruch vorliegt, O-Ton: Mein Widerspruch erfüllt das Erfordernis der zeitnahen Geltentmachung (auch) für die nachfolgenden Besoldungsjahre, eine Wiederholung des Widerspruchs für jedes einzelen Besoldungsjahr ist nicht erforderlich.

Aber sicher ist sicher...jetzt schauen wir mal, wie Hessen so reagiert.