Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
stressinger:
--- Zitat von: Kalliope73 am 11.12.2020 07:15 ---Gehe ich richtig davon aus, dass auch für RP ein Widerspruch der Besoldung empfehlenswert, wenn nicht sogar dringend geboten wäre?
--- End quote ---
Hallo Kalliope73,
ich habe gestern meinen Widerspruch fertig gemacht, der dann jetzt an das LfF in Koblenz geht. Lehrer in RP, A13, 2 Kinder...
Laut Stuttmann sieht es auch in RP mit dem Mindestabstand dunkel aus. Erst A11 ist drüber. Widerspruch kostet nichts, es kann nichts passieren, also raus damit.
mj23:
--- Zitat von: WasDennNun am 10.12.2020 19:02 ---
Solange bis ich eine Erklärung dafür habe oder jemand merkt, was hinter dieser Aussage steckt.
Wie oft willst du das noch anführen?
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Vielleicht liegt es daran, dass in der Praxis in den unteren Besoldungsgruppen in der Regel der Partner auch ein Einkommen erziehlt hat und sie damit gemeinsam über der Grundsicherungsgrenze lagen.
Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Gesetzgebung in Struktur und Begründung so gestaltet ist, dass eigentlich die ganze Familie mit der Besoldung alimentiert werden muss. Das wurde ja nun durch das BverfG mehrfach deutlich klargestellt.
Das ist ja nun auch das Problem der Gesetzgeber. Man kann eben nicht einfach so an einer Stellschraube drehen und den Rest lassen, wie es ist.
Man kann natürlich für die Zukunft von der 2K Familie als Regelfall abweichen, weil es nicht mehr das gesellschaftliche Abbild ist oder wie auch immer das dann begründet wird. Für die Vergangenheit lässt sich das aber halt nicht ändern.
Weiterhin müssen daneben immer noch die externen Indexvergleiche sowie die Abstände zwischen den Ämtern in den Tabellen eigehalten werden.
Ich gehe fest davon aus. dass die Länder alle nun erstmal wieder rumwieseln und die Problematiken umgehen werden bis es erneut vorm BVerfG landet. Dennoch wird der Spielraum immer kleiner, je detaillierter das BVerfG seiner Vorgaben macht. Und die sind nun natürlich recht eindeutig.
Das allgemeine Sparen bei der Beamtenbesoldung wird den Ländern irgendwann auf die Füße fallen. Der Brocken ist ja nun schon recht groß.
Big T:
Müssen eigentlich jetzt die Verfasser von Entwürfen für Reparaturgesetze sogar berechnen wie das NETTO (jeweils)ankommt?
Ich meine also Nachzahlung für mehrere! Jahre= "Zusammenballung von Einkünften"/ steuerliche Fünftelungsregelung
Auswirkung auf den individuellen Steuersatz..
Weil es geht ja um NETTOALIMENTATION
Epiin:
Die Verfassungswidrigkeit der Besoldung der Thüringer Beamten- und Richterschaft wurde seitens des Landesregierung und diese vertreten durch das Finanzministerium (TFM) explizit bestätigt.
https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/tausende-antraege-eingegangen/
Unterbezahlt:
Vernünftige Stellungnahme des TBB! Widerspruch einlegen und nicht auf politische Absichtserklärungen bauen. Ich bezweifele, dass da Wort gehalten wird.
Ansonsten gibt es News aus Berlin. Dort glaubt man, mit 2,5 % wäre alles gut. Natürlich ohne Prozeduralisierung ::)
Dank an SwenT für die Neuigkeiten zur Rechtsprechung aus Hamburg. Das ist doch mal eine Duftmarke!
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