Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4940165 times)

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #8505 am: 26.11.2025 17:55 »
Hier wird die Besoldung aufgrund der Haushaltsnotlage noch als verfassungsrechtlich vertretbar angesehen.
Da frage ich mich ob man hierzulande das Berliner Urteil gelesen hat.
Das Argument mit der Haushaltsnotlage scheint gerissen, wird aber nicht greifen. Ich weiß beispielsweise, dass Berlin diese Notlage deshalb intern nicht erklärt hat, weil man sich parallel kostenlose Kita, kostenloses Schulessen und kostenlosen Nahverkehr leistet - dann kann die Notlage nicht so schlimm sein. Das BVerfG hat anscheinend in einem ähnlich gelagerten Fall geurteilt: "Die extreme Haushaltsnotlage müsse einen föderalen Notstand auslösen, der den Bestand des betreffenden Landes gefährde. Dies liege im Falle Berlins nicht vor. Zum einen habe die Finanzkrise noch kein derartiges Ausmaß angenommen, dass die Handlungsfähigkeit Berlins lahmgelegt werde. Zum anderen leiste sich Berlin nach wie vor gegenüber dem vergleichbaren Stadtstaat Hamburg überproportional hohe Ausgaben in den Bereichen Kultur, Wissenschaft und Wohnungsförderung."

Insofern kann man sich erst darauf berufen, wenn die Handlungsfähigkeit bei null liegt. Es gibt doch sicherlich irgendwelche schönen Leuchtturmprojekte auch im Saarland, oder? Und die widersprechen dann einer Notlage, erst Recht über Jahre. Das geht nach hinten los.