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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Batzo321:
Das ist mal ein harter Schlag ins Gesicht :o
Es war aber abzusehen das der Senat mit allen Hütchenspielertricks
den Kopf aus der Schlinge zieht. 😡
micha77:
--- Zitat von: oooeuleooo am 15.12.2020 19:04 ---Da haben wir den ersten Blubb aus Berlin:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1030546.php
Der Entwurf ist zwar immer noch ein Entwurf, aber wenn das die senatsseitige Vorgabe sein soll, dann wird alles über Zulagen gelöst und das Grundgehalt nicht tangiert. Prost!
--- End quote ---
Witzig ist auch: "Mit diesem Maßnahmenpaket stärken wir gezielt die Familienfreundlichkeit und werden unserer Rolle als verantwortungsvoller Arbeitgeber gerecht.“...
und
"Aufgrund der Berücksichtigung beider Beschlüsse des BVerfG hat sich das Gesetzgebungsverfahren leider verzögert."
Genau ihr könnt euch auf die Schulter klopfen *prima gemacht* 1 setzen - vielleicht hättet ihr mal die Jahre vorher schon was gemacht - dieses scheinheilige Geseusel...unfassbar
Und oh je, wir konnten das ja nicht schneller durchsetzen - nein, am liebsten hättet ihr noch die Ausführungen und Entscheidungen zur A-Besoldung abgewartet - wenn da nicht diese blöde Fristsetzung gewesen wäre...
SwenTanortsch:
Schauen wir mal, was das angekündigte Reparaturgesetz aussagen wird, über das der Senat bislang offensichtlich nichts wirklich Substanzielles hat verlauten lassen.
Nimmt man den Besoldungsrechner zur Hand, dann beträgt die Berliner Nettobesoldung in der Eingangsstufe der neuen untersten Besoldunggruppe A 5 im aktuellen Jahr 2020 bislang: 31.092,04 € (http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/be?id=beamte-berlin&g=A_5&s=1&f=3&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=3&r=&zkf=). Subtrahiert man nun die Kranken- und Pflegeversicherungskosten von 6.769,08 €, die das VG Hamburg aktuell für das Jahr 2019 angesetzt hat (vgl. den Beschluss des VG Hamburg vom 29.09.2020 - 20 K 7506/17 - Rn. 109), und addiert das Kindergeld in Höhe von 4.896,- € hinzu, erhält man eine 2020 gewährte Berliner Nettoalimentation von 29.218,96 €. Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Mindestalimentation für 2015 auf 33.651,02 € festgesetzt (Beschluss vom 04.05.2020 - 2 BvL 4/18 - Rn. 154). Das VG Hamburg hat die Hamburger Mindestalimentation für das Jahr 2019 auf 36.056,64 € beziffert (vgl. die o.g. Entscheidung, Rn. 110).
Vermutlich wird selbst der Berliner Senat nicht zu den Ergebnis kommen, dass eine Besoldungserhöhung von 2,8 % bzw. mindestens 75,- € zum 01.08.2016, 2,6 % bzw. mindestens 75,- € zum 01.08.2017, 3,2 % zum 01.08.2018, 4,3 % zum 01.04.2019, 4,3 % zum 01.02.2020 sowie 2,5 % zum 01.01.2021 zu einer mehr als 4.000,- € geringeren Nettoalimentation als 2015 führen sollte - es sei denn, man wäre dort in der Anwendung des Plus- und Minuszeichen durcheinandergekommen...
Big T:
Wir wissen ja nicht, was nun durch die Erhöhung der Familienzuschläge für die gruppen a5-a8 rausspringen soll. Vielleicht sind das ja 8000 euro oder sowas im jahr:-D
Und die einebnung der gruppenabstände nimmt man dreist in Kauf, bzw. hat es nicht bemerkt
oooeuleooo:
--- Zitat von: micha77 am 15.12.2020 22:23 ---
Witzig ist auch: "Mit diesem Maßnahmenpaket stärken wir gezielt die Familienfreundlichkeit und werden unserer Rolle als verantwortungsvoller Arbeitgeber gerecht.“...
und
"Aufgrund der Berücksichtigung beider Beschlüsse des BVerfG hat sich das Gesetzgebungsverfahren leider verzögert."
--- End quote ---
Genau das waren auch meine Momente, in denen sich abfällige Falten auf die Stirn legten...
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