Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
P33t:
--- Zitat von: Goldene Vier am 18.12.2025 09:25 ---Erst am 15. Dezember hatte die Landesregierung auf Vorschlag von Finanzminister Gerald Heere (Grüne) eine „Einmalzahlung” für Beamte beschlossen, um damit für 2025 den nötigen Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau zu gewährleisten: 800 Euro für die Besoldungsgruppen A5 bis A8, 500 Euro für alle, die darüber liegen. Allerdings ist dieser Gesetzentwurf anders als erwartet bisher zwar an den Landtag übersandt worden, soll aber noch um eine Bewertung des im November veröffentlichten Berlin-Urteils aus Karlsruhe ergänzt werden. Das Finanzministerium teilt mit, die Berechnungen dazu würden gerade laufen.
--- End quote ---
Was eine absolute Frechheit (selbst nach dem alten Maßstab) solche lächerlichen Summen darstellen, wird einem jetzt umso bewusster. Auch diese ständige Unterscheidung zwischen Einstiegsämtern und den "etwas höheren Basisämtern" ist eine Frechheit.
Wer glaubt, dass er mit 500 Euro Jahresnachzahlung auf A9 eine amtsangemessene Alimentation wiederhergestellt hat, darf jetzt besonders schlau oder überrascht aus der Wäsche gucken, wenn er ab sofort den Beamten 15-25% mehr Besoldung und x tausend Euro pro Jahr nachzahlen muss. 8)
derSchorsch:
Bayern hat keine Angst und haut gleich mal zum Jahresende was raus:
--- Zitat ---Information zur Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Amtsangemessenheit der Alimentation
Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.
Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt.
--- End quote ---
Quelle: https://www.lff.bayern.de/
Ozymandias:
Die Klagerei wird weitergehen, das BVerfG hat es aber auch den höheren Besoldungsgruppen nicht wirklich leichter gemacht.
So viel mehr ist die Prekaritätsschwelle teilweise gar nicht.
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001626144 Rn 315
In Summe der vorgenannten Bedarfe ergibt sich für das Jahr 2022 der folgende grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf als Grundsicherungsniveau in Schleswig-Holstein:
Jahresbetrag 38.739,29 Euro
115% Mindestalimentation pro Jahr (netto) 44.550,18 Eur
80% Prekaritätsschwelle
SH 2022: 1964,55 EUro * 1,84 * 12 = 43.337,26
Also hier für SH 2022 sogar knapp 100 Euro mtl. darunter wenn ich hier jetzt keinen Fehler gemacht habe.
Bayern klammert sich halt an das fiktive Partnereinkommen, damit kann man sich jede Tabelle schön rechnen.
Finanzer:
--- Zitat von: Ozymandias am 18.12.2025 13:24 ---Die Klagerei wird weitergehen, das BVerfG hat es aber auch den höheren Besoldungsgruppen nicht wirklich leichter gemacht.
So viel mehr ist die Prekaritätsschwelle teilweise gar nicht.
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/NJRE001626144 Rn 315
In Summe der vorgenannten Bedarfe ergibt sich für das Jahr 2022 der folgende grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf als Grundsicherungsniveau in Schleswig-Holstein:
Jahresbetrag 38.739,29 Euro
115% Mindestalimentation pro Jahr (netto) 44.550,18 Eur
80% Prekaritätsschwelle
SH 2022: 1964,55 EUro * 1,84 * 12 = 43.337,26
Also hier für SH 2022 sogar knapp 100 Euro mtl. darunter wenn ich hier jetzt keinen Fehler gemacht habe.
Bayern klammert sich halt an das fiktive Partnereinkommen, damit kann man sich jede Tabelle schön rechnen.
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In Hessen macht es schon einen Unterschied:
Werte für 2020 aus der aktuellen Vorlage beim BVerfg, also noch mit 15% Regelung.
Mindestbesoldung alt: 38.698 €
Mindestversorgun neu: 43.324 €
Besoldung für den 4k A5er: 30.512 €
Wir bewegen uns hier also weit ins A11er Gebiet hinein.
Aber ja, für den höheren Dienst wird es viel Arbeit mit Excel.
Ozymandias:
Hessen, Bayern, BW profitieren mit den hohen Medianeinkommen klar von den neuen 80%.
Wie gesagt gibt es aber BL und Jahre, wo die neue Grenze auch darunter sein kann.
Ich kann die Grundsicherung nicht für jedes BL und jedes Jahr ausrechnen, sondern nur den Gerichts- oder Gesetzesentscheidungen entnehmen. - Ist ja jetzt sowieso obsolet.
100 Euro im Monat unter den 115% ist dann doch etwas unerwartet. Auch wenn es teilweise einfach Tätigkeiten sind unter 15% zur Grundsicherung für mich kein wirklicher Abstand, das wollte die Entscheidung eigentlich eher vermeiden.
In anderen Jahren mag es anders aussehen, besser oder schlechter ich weiß es auf Anhieb nicht. Das BVerfG hat auf jeden Fall nicht jedes BL und Jahr überprüft, ob die neue Regelung teilweise schlechter ausfällt. Dabei war es eher von einer Besserung überzeugt.
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