Hier mal eine aktuelle Auskunft vom Gemeinde- und Städtebund RP zu der Frage, wie mit Widersprüchen umzugehen ist:
"Sehr geehrte xxx,
es gibt derzeit in Rheinland-Pfalz keine offizielle Richtlinie zum Umgang mit Widersprüchen zur Amtsangemessenheit der Alimentation. Das Land hat durch das Besoldungsanpassungsgesetz die Besoldung erhöht. Daher ist fraglich, ob die in NRW vorliegenden Klagen überhaupt auf RP übertragen werden können. Das Besoldungsrecht ist Ländersache. Über den Umgang damit entscheidet jede Kommune selbst. Das Land entscheidet nach unserer Kenntnis Widersprüche unmittelbar durch klagefähigen Bescheid.
Aus unserer Sicht macht es daher wenig Sinn die Entscheidung über die Widersprüche von Klageverfahren in NRW abhängig zu machen."