Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2649937 times)

EinMecklenburger

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Der Link funktioniert nicht mehr. Gibt's irgendwo anders ne Fassung? Oder hats einer gespeichert?

Big T

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Big T

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Und nun müsste man sich mal Gedanken machen, ob deren Ausführungen (Kritik) hinsichtlich 95%Perzentil und den Daten für Unterkunftskosten von der Bundesagentur für Arbeit nicht doch was nachvollziehbares haben..  Wohnungen für 777Euro brutto, kalt für eine 4kopfFamilie gibt es ja tatsächlich in den Randbezirken;-)

SwenTanortsch

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Und nun müsste man sich mal Gedanken machen, ob deren Ausführungen (Kritik) hinsichtlich 95%Perzentil und den Daten für Unterkunftskosten von der Bundesagentur für Arbeit nicht doch was nachvollziehbares haben..  Wohnungen für 777Euro brutto, kalt für eine 4kopfFamilie gibt es ja tatsächlich in den Randbezirken;-)

Kritisieren kann man zum Glück alles - nur liegt hier eine Direktive des Bundesverfassungsgerichts vor, die das Recht setzt und die das Gericht zugleich in eine umfassende Begründung eingebettet hat, welche also als Teil der Direktive ebenfalls zu beachten ist. Der vom Entwurf vorgenommene Verstoß gegen die Recht setzende Direktive ist verfassungswidrig, da vonseiten des Senats keine realitätsgerechte Begründung im Sinne der zu beachtenden Direktive vorliegt.

Treudiener

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Hier mal eine aktuelle Auskunft vom Gemeinde- und Städtebund RP zu der Frage, wie mit Widersprüchen umzugehen ist:

"Sehr geehrte xxx,

es gibt derzeit in Rheinland-Pfalz keine offizielle Richtlinie zum Umgang mit Widersprüchen zur Amtsangemessenheit der Alimentation. Das Land hat durch das Besoldungsanpassungsgesetz die Besoldung erhöht. Daher ist fraglich, ob die in NRW vorliegenden Klagen überhaupt auf RP übertragen werden können. Das Besoldungsrecht ist Ländersache. Über den Umgang damit entscheidet jede Kommune selbst. Das Land entscheidet nach unserer Kenntnis Widersprüche unmittelbar durch klagefähigen Bescheid.

Aus unserer Sicht macht es daher wenig Sinn die Entscheidung über die Widersprüche von Klageverfahren in NRW abhängig zu machen."

was_guckst_du

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...ich sags nochmal als einsamer Rufer im Wald...

...die geweckten Hoffnungen auf schnelles Geld für die breite Beamtenschaft werden sich nicht erfüllen...das wird noch Jahre dauern und auch dann wird es lange Gesichter geben... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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...Leute, meinen vorherigen Post mit Negativpunkten zu überhäufen, bringt euch auch kein Geld in die Kasse...

...aber wenns eurem Wohlbefinden durch Frustabbau auf diesem Wege hilft...bitteschön...mein Punktekonto ist für euch da ;D ;D ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

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ds78

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...Leute, meinen vorherigen Post mit Negativpunkten zu überhäufen, bringt euch auch kein Geld in die Kasse...

...aber wenns eurem Wohlbefinden durch Frustabbau auf diesem Wege hilft...bitteschön...mein Punktekonto ist für euch da ;D ;D ;D

Deine Meinung ist nun hinlänglich bekannt. Nächstes mal reicht auch einfach ein Zitat. Mehr Inhalt kommt von deiner Seite ja nicht.

EinMecklenburger

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Gerade eben kam die Eingangsbestätigung rein. Steht aber nichts spannendes drin. Ist eingegangen und wird ans Justiziariat abgegeben.

WasDennNun

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...ich sags nochmal als einsamer Rufer im Wald...

...die geweckten Hoffnungen auf schnelles Geld für die breite Beamtenschaft werden sich nicht erfüllen...das wird noch Jahre dauern und auch dann wird es lange Gesichter geben... 8)
Naja, nächstes Jahr gibt es doch 20% mehr Brutto für die unteren Besoldungsgruppen, wenn das nicht das schnelle Geld ist?
Leider nur noch 10% für die A8er.

Tja, Kinder sind halt mehr Wert wenn man in den unteren Besoldungsgruppen ist.....

was_guckst_du

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..deswegen schrieb ich ja breite Beamtenschaft...
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Big T

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Auf jeden Fall wollen sie die Abstände zw. a6-a8 ordentlich eindampfen
...ich sags nochmal als einsamer Rufer im Wald...

...die geweckten Hoffnungen auf schnelles Geld für die breite Beamtenschaft werden sich nicht erfüllen...das wird noch Jahre dauern und auch dann wird es lange Gesichter geben... 8)
Naja, nächstes Jahr gibt es doch 20% mehr Brutto für die unteren Besoldungsgruppen, wenn das nicht das schnelle Geld ist?
Leider nur noch 10% für die A8er.

Tja, Kinder sind halt mehr Wert wenn man in den unteren Besoldungsgruppen ist.....
[/quote]

WasDennNun

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Auf jeden Fall wollen sie die Abstände zw. a6-a8 ordentlich eindampfen
Nö, nur sind die ersten beiden Kinder des A5er mehr wert als die des A8.
Die Abstände bleiben ja fast gleich.

ds78

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Spannend. In den kommenden Jahren werden dann evtl. irgendwann die Ämter A5 bis A7 abgeschafft, um den Mindestabstand nach unten herzustellen und die jeweiligen Beamten nach A8 übergeleitet. Wahlweise wird bis A10 abgeschafft, falls A8 nicht ausreichenen sollte. Amüsanter Ansatz der da verfolgt wird.

vermessen

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Spannend. In den kommenden Jahren werden dann evtl. irgendwann die Ämter A5 bis A7 abgeschafft, um den Mindestabstand nach unten herzustellen und die jeweiligen Beamten nach A8 übergeleitet. Wahlweise wird bis A10 abgeschafft, falls A8 nicht ausreichenen sollte. Amüsanter Ansatz der da verfolgt wird.

Bei einer überproportionalen Erhöhung der Besoldung der Ämter des einfachen Dienstes bis hin zu A7 wird sich der Dienstherr dann vermutlich genau überlegen ob und in welchem Bereich er einen Beamten braucht.
Im Polizeivollzug sind einige BL ja bereits vor etlichen Jahren dazu übergegangen, nur noch im gD auszubilden.

Den Beamten (zumindest dem Status nach) bis A6 findet man beim Bund wahrscheinlich nur noch bei der Bundeswehr. Dort könnte es aber interessant werden, da eine Vielzahl von Mannschaften und Uffz o.P. über die 12 Jahre hinaus verpflichtet wurden und bei diesen dann auch irgendwann von Familienplanung auszugehen ist.