Was natürlich sofort ins Auge sticht, ist dass der Unterschied im Monatsbrutto zwischen A5 und A8 bezogen auf Verheiratete mit 2 Kindern auf 21€ abschmilzt. Das kann doch niemals mit dem Abstandsgebot vereinbar sein, oder?
Während der Single A5 ja 636€ Netto über 115% Grenze hat und die 4k Fam 0€
Hat ja der A8 Single 831€ und die 4k Fam 40€
Also aus 200€ (netto) Abstand wird 40€ monatlich....
Mal sehe ob da jemand gegen Klagt.
Da sind wir wieder bei der Diskussion, die nicht weiterführt.
Es geht bei der Betrachtung nicht um den Single, sondern um die 4-köpfige Familie (4-kF).
Es tut mir leid, aber ich verstehe immer noch nicht, warum immer wieder die Diskussion auf einen Single-Haushalt gelenkt wird. Es ist doch super, wenn ein Single in der aktuellen Betrachtung deutlich über H4 ist. Das ist kein Nachteil.
Was aber unbestreitbar durch das BVerfG-Urteil klar ist, ist, dass die 4-kF den Abstand zu H4 nicht erfüllt und die Besoldung angepasst werden muss. Und sie bildet derzeit die Grundlage für die Berechnung, nicht der Single.
Die anderen Parameter, die das Gefüge flankieren (Abstandsgebot der Stufen zueinander, etc.), bringen den Rest mit sich. Die Übersicht, was wie geregelt werden kann, ist im Aufsatz von Stuttmann gut dargestellt.