Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1468777 times)

Unterbezahlt

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Niedersachsen hat auch geantwortet und ruhend gestellt sowie Einrede der Verjährung. Ellenlange Ausführungen warum nicht wiederholt werden muss. Und der Bitte es aus Überlastungsgründen auch nicht zu tun.

Ein guter Freund von mir hat ebenfalls in Niedersachsen geschrieben. Sein Widerspruch ist leicht abweichend formuliert und geht eher in die Richtung seiner drei Kinder und des Familienzuschlages. Guter Widerspruch und auf entsprechende hier diskutierte Rechtsprechung des BVerfG verwiesen. Den haben Sie ganz anders beantwortet. Tenor: Niedersachsen liegen die Zahlen erst Ende des Jahres vor. Dann prüft man das und kommt drauf zurück. Und er müsse für die Folgejahre jährlich wiederholen.

Das verstehe wer will...


Ein guter Freund aus Hessen bekam die Mitteilung der Widerspruch sei eingangen und er müsse nicht wiederholen. Mehr nicht. Da versteht jemand die formalen Anforderungen seines Jobs nicht.

Zumindest ist mir keine Ablehnung bekannt geworden, da wo ich gestreut habe..

Jetzt alle abwarten. Der nächste Knaller kommt aus Berlin, wo man gerade im Begriff ist die Besoldungsstufen unten einzuebnen und genau die verfassungswidrigen Verrenkungen durchzuführen, die SwenT. so blumig beschrieben hat. Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten ist das eine Katastrophe. Insbesondere, weil es so erkennbar daneben ist und das BVerfG sich hierzu bereits erschöpfend eingelassen hat.

Ich fürchte einige Bundesländer werden sich an Berlin ein Beispiel nehmen. Mal schauen was in Schleswig-Holstein passiert, wo man bisher andere Meldungen rausgegeben hat.

So eine beamtenrechtliche Besoldungsrevolution.... sie dauert eben :)

clarion

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Auch ich erhielt  in NI letzte Woche einen Brief, offenbar dieselben Formulierungen wie bei Unbezahlt.

TonyBox

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Vom LBV NRW kam bisher noch keine Rückmeldung. Nach telefonischer Auskunft würden alle Antwortschreiben zusammen erstellt und versendet. Leider wurde kein Datum genannt. Ich hatte leider auch vergessen zu fragen.

Hat evtl schon jemand hier weitere Informationen darüber?

was_guckst_du

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...mein Widerspruch in NRW wurde bestätigt, ruhend gestellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet (letzteres bestätigt  nur meine Auffassung, dass erst einmal nichts passieren wurd bzgl. Anpassung der Besoldung an verfassungsgerichtliche Vorgaben)..
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BStromberg

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...mein Widerspruch in NRW wurde bestätigt, ruhend gestellt und auf die Einrede der Verjährung verzichtet (letzteres bestätigt  nur meine Auffassung, dass erst einmal nichts passieren wurd bzgl. Anpassung der Besoldung an verfassungsgerichtliche Vorgaben)..

Rischtisch.

Die verbaseln die nächsten 12 Wochen erst mal planlos mit untauglichen Corona-Strategien, danach geht's in die wohlverdiente politische Sommerpause und dann steht NRW ohne Führung da, weil der Aachener Büttenredner ja glaubt, es gäbe gewichtigere Aufgaben, als jene, für die er eigentlich gewählt worden ist.

Da wird dieses Jahr nicht mehr viel passieren, ganz gleich, ob das BVerfG Konkretisierungen einfordert, oder nicht!

"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Unterbezahlt

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Aus meiner Sicht seid ihr da ein wenig pessimistisch. NRW muss aufgrund der Vorgaben des BVerfG (2 BvL 6/17, 2 BvL 8/17, 2 BvL 7/17) bis zum 31.07.2021 eine Neuregelung des Familienzuschlages vornehmen.

In dem Rahmen wird man dann klugerweise die Gesamtthematik anfassen. Und das völlig unabhängig davon, ob der Armin nun zur Merkel wird oder doch nur zur Annegret und am Ende doch der Markus für Deutschland (aber jedoch aus und vor allem für Bayern) kommt.

Siehe Meldung DBB NRW
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/der-dbb-nrw-begruesst-den-vom-bundesverfassungsgericht-veroeffentlichten-beschluss-zur-alimentation-von-kinderreichen-richtern-und-staatsanwaelten/



was_guckst_du

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...ich glaube, dass du noch lange "unterbezahlt" sein wirst, wenn du nicht mehr als 2 anrechnungsfähige Kinder dein Eigen nennst...

...du wirst es sehen...warte ab 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

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WasDennNun

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Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.

Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.

was_guckst_du

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Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.

Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.

..da ist ja auch keiner pessimistisch...

..und bei der übrigen A-Besoldung stufe ich meine Einstellung auch nicht als pessimistisch sondern eher bei realistisch ein...Man muss kein Pessimist sein, um zu wissen wie das ablaufen wird...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Bastel

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Selbst wenn es zum Schluss für die breite Masse nur 5% sind, ist das doch eine nette Summe wenn man noch 20-30 Jahre vor sich hat... Zudem kommt noch der Zinseszins...

BYL

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Schön dass private Attribute für mehr Gehalt sorgen statt Leistung und Ausbildung. Toll dass bald ein A5er mit 3 Kindern mehr verdienen wird als ein Single A9?! Man sollte schleunigst die Alimentation der Familie abschaffen und stattdessen auf die wirkliche Emanzipation der Frau bestehen (gegendert wird ja neuderings auch fleißig) und auf Kindergeld verweisen.

Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.

Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.

WasDennNun

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Schön dass private Attribute für mehr Gehalt sorgen statt Leistung und Ausbildung. Toll dass bald ein A5er mit 3 Kindern mehr verdienen wird als ein Single A9?! Man sollte schleunigst die Alimentation der Familie abschaffen und stattdessen auf die wirkliche Emanzipation der Frau bestehen (gegendert wird ja neuderings auch fleißig) und auf Kindergeld verweisen.

Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.

Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.
Also Beamte abschaffen oder H4 für die Beamten zulassen.

Was haben eigentlich die Frauen mit der Alimentation der Kinder zu schaffen?

Und im übrigen verdient der A5 mit 3 Kinder ja überhaupt nicht mehr als der A9er
ER verdient ja noch nicht mal mehr als der A5er mit 2 Kinder, sondern das Gericht verlangt ja gerade, das die beiden gleich viel für sich haben müssen.
Derzeitig ist ja das System so ausgelegt, dass der Single "über"alimentiert ist.


Unterbezahlt

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Nein, das kann und wird so nicht kommen. Das BVerfG hat sich da klar positioniert:

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.  Mai 2017 - 2 BvR 883/14) stellt
das Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums
dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht.
Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten
Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft
einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner
Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des
Besoldungsgefüges Gebrauch macht. Solange der Gesetzgeber die Abstände zwischen den
Besoldungsgruppen nicht bewusst neu geordnet hat, hat die erforderliche Anpassung der
untersten Besoldungsgruppe notwendigerweise eine Verschiebung des Gesamtgefüges zur 
Folge.

Also Ruhe bewahren! Ich sehe aber auch, dass wir uns momentan auf eine längere Klagerunde einstellen können. Spannend wird der BVerfG Beschluss zur A-Besoldung in Berlin. Vielleicht sieht sich das BVerfG aufgrund des bis dahin beschlossenen Berliner Besoldungsanpassungsgesetzes (BerlBVAnpG 2021) gezwungen, noch ein paar konkretisierende Worte zu verlieren.

2021 wirds wohl keine Nachzahlungen geben.

Schön dass private Attribute für mehr Gehalt sorgen statt Leistung und Ausbildung. Toll dass bald ein A5er mit 3 Kindern mehr verdienen wird als ein Single A9?! Man sollte schleunigst die Alimentation der Familie abschaffen und stattdessen auf die wirkliche Emanzipation der Frau bestehen (gegendert wird ja neuderings auch fleißig) und auf Kindergeld verweisen.

Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.

Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.

was_guckst_du

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2021 wirds wohl keine Nachzahlungen geben.
...genau so wird es sein..
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WasDennNun

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Nein, das kann und wird so nicht kommen. Das BVerfG hat sich da klar positioniert:
Genau, deswegen wird es nicht dazu kommen, dass ein A5er mehr bekommt als ein A6 oder A9er
Und ein Mindestmaß an Abstand zwischen diesen Grundbesoldungen wird es auch weiterhin geben müssen.

Aber das ist ja bei der ganzen Erhöhungsorgie ja nicht das Problem (alle bekommen min 5% mehr ist weiterhin mein Tipp), dass Problem sind doch die Kinder, durch die man unter das Hartz4 Niveau gedrückt wird.