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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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BYL:
Schön dass private Attribute für mehr Gehalt sorgen statt Leistung und Ausbildung. Toll dass bald ein A5er mit 3 Kindern mehr verdienen wird als ein Single A9?! Man sollte schleunigst die Alimentation der Familie abschaffen und stattdessen auf die wirkliche Emanzipation der Frau bestehen (gegendert wird ja neuderings auch fleißig) und auf Kindergeld verweisen.


--- Zitat von: WasDennNun am 18.01.2021 15:38 ---Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.

Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.

--- End quote ---

WasDennNun:

--- Zitat von: BYL am 18.01.2021 19:35 ---Schön dass private Attribute für mehr Gehalt sorgen statt Leistung und Ausbildung. Toll dass bald ein A5er mit 3 Kindern mehr verdienen wird als ein Single A9?! Man sollte schleunigst die Alimentation der Familie abschaffen und stattdessen auf die wirkliche Emanzipation der Frau bestehen (gegendert wird ja neuderings auch fleißig) und auf Kindergeld verweisen.


--- Zitat von: WasDennNun am 18.01.2021 15:38 ---Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.

Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.

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Also Beamte abschaffen oder H4 für die Beamten zulassen.

Was haben eigentlich die Frauen mit der Alimentation der Kinder zu schaffen?

Und im übrigen verdient der A5 mit 3 Kinder ja überhaupt nicht mehr als der A9er
ER verdient ja noch nicht mal mehr als der A5er mit 2 Kinder, sondern das Gericht verlangt ja gerade, das die beiden gleich viel für sich haben müssen.
Derzeitig ist ja das System so ausgelegt, dass der Single "über"alimentiert ist.

Unterbezahlt:
Nein, das kann und wird so nicht kommen. Das BVerfG hat sich da klar positioniert:

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.  Mai 2017 - 2 BvR 883/14) stellt
das Abstandsgebot einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums
dar, der in enger Anbindung zum Alimentationsprinzip und zum Leistungsgrundsatz steht.
Das Abstandsgebot untersagt dem Besoldungsgesetzgeber ungeachtet seines weiten
Gestaltungsspielraums, den Abstand zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen dauerhaft
einzuebnen, soweit der Gesetzgeber nicht in dokumentierter Art und Weise von seiner
Befugnis zur Neueinschätzung der Ämterwertigkeit und Neustrukturierung des
Besoldungsgefüges Gebrauch macht. Solange der Gesetzgeber die Abstände zwischen den
Besoldungsgruppen nicht bewusst neu geordnet hat, hat die erforderliche Anpassung der
untersten Besoldungsgruppe notwendigerweise eine Verschiebung des Gesamtgefüges zur 
Folge.

Also Ruhe bewahren! Ich sehe aber auch, dass wir uns momentan auf eine längere Klagerunde einstellen können. Spannend wird der BVerfG Beschluss zur A-Besoldung in Berlin. Vielleicht sieht sich das BVerfG aufgrund des bis dahin beschlossenen Berliner Besoldungsanpassungsgesetzes (BerlBVAnpG 2021) gezwungen, noch ein paar konkretisierende Worte zu verlieren.

2021 wirds wohl keine Nachzahlungen geben.


--- Zitat von: BYL am 18.01.2021 19:35 ---Schön dass private Attribute für mehr Gehalt sorgen statt Leistung und Ausbildung. Toll dass bald ein A5er mit 3 Kindern mehr verdienen wird als ein Single A9?! Man sollte schleunigst die Alimentation der Familie abschaffen und stattdessen auf die wirkliche Emanzipation der Frau bestehen (gegendert wird ja neuderings auch fleißig) und auf Kindergeld verweisen.


--- Zitat von: WasDennNun am 18.01.2021 15:38 ---Also der A5er mit 3 Kinder wird locker seine paar tausend mehr bekommen, sofern er in der niedrigen Stufe noch ist.
Da Wette ich drauf, also da muss man absolut nicht pessimistisch sein.

Schade nur das man diese Phase des Lebens nur sehr kurz hat.

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was_guckst_du:

--- Zitat von: Unterbezahlt am 19.01.2021 11:09 ---2021 wirds wohl keine Nachzahlungen geben.

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...genau so wird es sein..

WasDennNun:

--- Zitat von: Unterbezahlt am 19.01.2021 11:09 ---Nein, das kann und wird so nicht kommen. Das BVerfG hat sich da klar positioniert:

--- End quote ---
Genau, deswegen wird es nicht dazu kommen, dass ein A5er mehr bekommt als ein A6 oder A9er
Und ein Mindestmaß an Abstand zwischen diesen Grundbesoldungen wird es auch weiterhin geben müssen.

Aber das ist ja bei der ganzen Erhöhungsorgie ja nicht das Problem (alle bekommen min 5% mehr ist weiterhin mein Tipp), dass Problem sind doch die Kinder, durch die man unter das Hartz4 Niveau gedrückt wird.

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