Ich glaube nicht, dass eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Die Zurückweisung des Widerspruchs wurde mit einer Prüfung der Bundesregierung aus 2018 begründet obwohl ich ein Urteil aus 2020 anführe... Da fällt einem nicht mehr viel ein. Dennoch liegt ja tatsächlich bislang nur zu Berlin und NRW ein BVerfG-Beschluss vor. Für den Rest sind wir NOCH auf Wohlwollen des Dienstherren angewiesen.
Sofern Du über eine Rechtschutzversicherung verfügst, würde ich mir an Deiner Stelle ebenfalls überlegen, eine Klage anzustrengen, da es um mehrere tausend Euro gehen wird (das VG Hamburg hat die Differenz zwischen Mindest- und Nettoalimentation im September letzten Jahres für das Jahr 2018 auf rund 5.700,- € beziffert; die Bruttobesoldungsdifferenzen zwischen Hamburg und dem Bund sind zugleich nicht allzu groß). Und so wie die Hamburger ist auch die Bundesbesoldung evident unangemessen, was genauso für alle weiteren Besoldungen im Lande (wie in der Vergangenheit gezeigt) gilt. Es wird in Deutschland kein Verwaltungsgericht mehr geben, das das anders entschiede.
Auch deshalb, so ist zu vermuten, führt der Bund nun sein bisheriges Handeln fort, indem er die eingehenden Widersprüche sachwidrig negativ bescheidet. Denn das wird für ihn in Anbetracht der wenigen Klagen, die im Anschluss gegen ihn geführt werden werden, noch einmal kostengünstiger sein als die Widersprüche ruhend zu stellen (was er eventuell ab jenem Moment tun würde, in dem das erste Klageverfahren gegen ihn entschieden und als Folge einen Vorlagebeschluss nach sich ziehen würde).