Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3875357 times)

HochlebederVorgang

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 343
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7665 am: 29.06.2025 12:15 »
Das ist aber noch etwas anderes als die offizielle Notlage. Diese wäre auch populärer.

„Wir müssen die Haushaltsnotlage ausrufen, weil die Beamten so gierig sind.“

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 145
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7666 am: 29.06.2025 12:38 »
Ich halte es auch für möglich, dass sie listig sind und sich etwas ausdenken. Dann können wir wieder 20 Jahre lang klagen. Man kann viele Gründe anführen. Aufrüstung, Migration, demografischer Wandel, Verkehrswende, Ozonloch, seltene Tierarten, Radwege in Süd Amerika...

correction80

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 23
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7667 am: 30.06.2025 10:56 »
Für Rheinland-Pfalz sind die Widerspruchsbescheide für 2024 zugestellt worden.
« Last Edit: 30.06.2025 15:14 von E15TVL »

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 315
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7668 am: 30.06.2025 11:11 »
Für Rheinland-Pfalz sind die Widerspruchsbescheide für 2024 zugestellt worden.

Bitte offline nehmen das Dokument "Herrn Tobias" ,das schwärzen war erfolglos.

E15TVL

  • Administrator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 572
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7669 am: 30.06.2025 15:15 »
Habe den Anhang entfernt. Bitte aufpassen was ihr uploaded!

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 326
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7670 am: 01.07.2025 10:43 »
Neben den zahlreichen Normenkontrollverfahren sind auch einige Verfassungsbeschwerden offen.

Kürzlich wurde ein im öffentlichen Dienst durchaus übliche Standard-Auswahlverfahren vom BVerfG geprüft (Causa Limbach, 2 BvR 418/24). Danach war der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen der objektiven Bedeutung der Sache sowie Umfang und Schwierigkeit auf das Dreifache des gesetzlichen Mindestwerts festgesetzt worden. Ist die Begründung für die anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren zu besoldungsrechtlichen Verfahren und die Folge daraus übertragbar? Das freut die Geldbörse der Anwälte und igendjemand muss ja letztendlich von allem profitieren.
« Last Edit: 01.07.2025 10:50 von A9A10A11A12A13 »

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,315
  • Bundesbeamter
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7671 am: 01.07.2025 11:06 »
Gegen den Bund liegt aktuell hierzu ein Verfahren vor, wo der Streitwert vom VG pro Widerspruchsjahr mit 5.000€ festgelegt wurde, in Summe also 20.000€. Den Anwalt freut“s, die RSV war nicht amüsiert.

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 326
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7672 am: 01.07.2025 11:28 »
Gegen den Bund liegt aktuell hierzu ein Verfahren vor, wo der Streitwert vom VG pro Widerspruchsjahr mit 5.000€ festgelegt wurde, in Summe also 20.000€. Den Anwalt freut“s, die RSV war nicht amüsiert.

und das dann mal Drei durchs BVerfG hoch gesetzt würde 60.000 € ausmachen!?

(oh, ich will nicht die 483 € Zahler aufschrecken)

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,315
  • Bundesbeamter
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7673 am: 01.07.2025 12:07 »
Wieso mal Drei?

Es wurden in dem Verfahren 4 Widersprüche für die Jahre 21-24 eingelegt. Das zuständige VG hat den Streit auf 4x5.000€=20.000€ festgelegt. Im Falle eines Vorlagebeschlusses durch das VG fallen am BVerfG keine weiteren Verfahrenskosten an.

Die Gerichtskosten gemäß GKG belaufen sich aber in der ersten Instanz auf 1.035€ und nicht mehr auf 483€.


BuBea

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 40
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7674 am: 01.07.2025 12:12 »
Mich würde interessieren bei welchem VG so verfahren wird und ob dort schon länderbezogene Klagen anhängig waren.

A9A10A11A12A13

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 326
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7675 am: 01.07.2025 12:32 »
Wieso mal Drei?

Es wurden in dem Verfahren 4 Widersprüche für die Jahre 21-24 eingelegt. Das zuständige VG hat den Streit auf 4x5.000€=20.000€ festgelegt. Im Falle eines Vorlagebeschlusses durch das VG fallen am BVerfG keine weiteren Verfahrenskosten an.

Die Gerichtskosten gemäß GKG belaufen sich aber in der ersten Instanz auf 1.035€ und nicht mehr auf 483€.

Im Falle eines Vorlagebeschlusses durch das VG handelt es sich ja um ein Normenkontrollverfahren. Die meine ich ja explizit nicht, sondern die Verfassungsbeschwerde weil kein Normenkontrollverfahren eingeleitet wird.

VG Verfahren: 4x5.000€=20.000€ in der ersten Instanz auf 1.035€, ...

womöglich ergänzend Verfassungsbeschwerde durch den Kläger: mit dann 4x5.000€*3=60.000€

Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein ausserordentlicher Rechtsbehelf zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Es gibt bei Verfassungsbeschwerden keine Instanzen, das BVerfG in Karlsruhe nimmt als einzige Instanz die Verfassungsbeschwerde direkt an oder weist sie zurück.

(Naja das ist so ein seltenes Randsommerhitzeloch-Thema bei den Handvoll BVR-Beschwerden... (im Gegensatz zu den BvLs))

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,315
  • Bundesbeamter
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7676 am: 01.07.2025 13:06 »
Zitat
Ist das Verfassungsbeschwerdeverfahren kostenpflichtig?
Für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden keine Gerichtskosten erhoben. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung trägt jede beschwerdeführende Person selbst, vorbehaltlich einer Entscheidung über die Kostenerstattung durch das Gericht.

Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch einer beschwerdeführenden Person oder deren Bevollmächtigtem eine Gebühr bis zu 2.600 Euro auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Dies kommt in Betracht, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und die Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfassungsbeschwerde/HaeufigGefragt/haeufigGefragt_node.html



@BuBea: Wenn ich mich recht entsinne liegt das Verfahren beim VG Cottbus