Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1490939 times)

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 191
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2415 am: 01.11.2021 10:38 »
Schön zu sehen, dass ich aus Schleswig-Holstein hier nicht alleine  bin. Gibt es eigentlich schon etwas neues zu den Verfahren aus SH? Damit meine ich etwaige Termine oder ähnliches.

Malkav

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 170
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2416 am: 01.11.2021 11:10 »
Schön zu sehen, dass ich aus Schleswig-Holstein hier nicht alleine  bin. Gibt es eigentlich schon etwas neues zu den Verfahren aus SH? Damit meine ich etwaige Termine oder ähnliches.

Leider nochts nichts konkretes. Bisher liegen nur die Vorlagebeschlüsse des VG bzgl. A7 und des OVG bzgl. A 13, A 14 und A 16 beim BVerfG in Karlsruhe.

Ich hatte die Hoffnung, dass das OVG Schleswig die Chance zur Verfahrensbeschleunigung nutzt und seine Vorlage gem. Art. 100 GG parallel an das LVerfG in Schleswig schickt. Über Art. 3 der LV sind die Rechte aus Art. 33 Abs. 5 GG auch unmittelbar geltendes Landesrecht (anders als z.B. in Hamburg). Das VG Hamburg hatte diese Prüfung in seinem aktuellen Vorlagebeschlüssen ausdrücklich vorgenommen und für die dortige Verfassungslage korrekterweise ausdrücklich verneint. Das OVG Schleswig hat leider diese Möglichkeit scheinbar nicht einmal gesehen, da keine diesbezüglichen Erwägungen angestellt wurden. Zwar steht es den Gerichten frei, welchem Verfassungsgericht (Bund oder Land) sie die Prüfung gem. Art. 100 GG vorlegen, jedoch wäre es im Sinne eine effektiven und zeitnahen Rechtsschutzes gewesen, das quantitativ überlastete BVerfG zu entlasten und eine Vorlage an das LVerfG zu fertigen.

Andere Frage:

Ich habe brav Widersprüche für 2019 im Dezember 2019 und für 2020 im Dezember 2020 eingelegt (vorher hatte ich leider noch die Illusion das Treueverhältnis gelte in beide Richtungen ::)) und Eingangsbestätigungen des Dienstleitungszentrums Personal als Bezügestelle erhalten. Für 2020 kam die Mitteilung "Die Entscheidung über Ihren Antrag stelle ich bis auf weiteres zurück". Muss ich jetzt für 2019 und 2020 noch irgendetwas machen um eine Verjährung zu verhindern oder reicht der Eingang und die Untätigkeit des DLZP zur Hemmung der Verjährung?

semper fi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2417 am: 01.11.2021 15:07 »
Ein paar Tage sind jetzt vorüber seit die Thüringer Minderheitsregierung eine in meinen Augen unverschämte und dreiste Besoldungsanpassung (welche fast alle Beamtinnen und Beamte ausschließt) unter der Enthaltung der gesamten Opposition und damit der Mehrheit im Parlament beschlossen hat und der zudem eine unsägliche Debatte voraus ging.

Nachdem sich die Thüringer Finanzministerin abfällig und wieder einmal höchst arrogant gegenüber den Beamten im Freistaat geäußert hat, es gleichzeitig die Vertreter der zur Zeit größten Partei im Landtag nicht einmal für nötig gehalten hatten, sich zu der verfassungswidrigen Besoldung zu äußern und nachdem sich abermals die AfD als die Interessenvertretung der Beamten darstellen durfte, verspüre ich eigentlich nur noch Hass in mir. Mich piept es einfach nur noch an! Gerade bekam ich einen Brief von der DEBEKA, dass ich jetzt auch noch einen Sonderzuschlag auf die Pflegeversicherung zahlen darf, nachdem dieses Jahr bereits zweimal die Versicherungsbeiträge erhöht wurden und damit die Besoldungsanpassung vom 01.01.2021 vollends weg ist. Dann mussten sich die Beamten im Freistaat Thüringen vor ein paar Wochen (kurz vor der Bundestagswahl) eine per Rundmail versandte Belehrung zur Verfassungstreue reinziehen (dies im Zusammenhang mit der Einstufung der Thüringer AfD als erwiesen extremistische Bestrebung), als wenn wir dies alles nicht wüssten und nur dumme kleine Kinder sind, während gleichzeitig die Landesregierung offenkundig mit jeder Besoldungszahlung die Verfassung bricht. Wo bleibt da die Pflicht zur Verfassungstreue?

Das sind dann die, die sich wundern, weshalb die AfD in Thüringen leider mittlerweile stärkste Kraft ist. Es sind die, die sich wundern, weshalb sie keine ausreichenden bzw. keine guten Bewerber mehr für Polizei, Schulbereich, die allgemeine Verwaltung oder sonst irgendwo mobilisieren können. Es sind die, die sich wundern, dass die Finanzbeamten im Freistaat Reißaus nehmen, das sinkende Schiff verlassen und bei anderen Dienstherren anheuern, während die Kapitänin munter weiter in ihrer Kajüte feiert und tatsächlich den irrsinnigen Glauben hat, noch irgendwie den sicheren Hafen zu erreichen.

Gleichzeitig gönnen sich die Herrschaften aber jedes Jahr eine schöne Diätenerhöhung, während die Wirtschaft am Boden liegt, der Haushalt jegliches Maß verloren hat und Einsparungen mal wieder nur die Beamten schultern sollen. Und als wenn das alles noch nicht reicht, streichen sie seit Jahren nochmal 0,2 Prozentpunkte der bereits verfassungswidrigen Besoldung zur Bildung einer Versorgungsrücklage, die jetzt in den Wirren des Haushaltes 2022 wahrscheinlich der Deckung der Förderung von Lastenfahrrädern dient oder einem sonstigen sinnlosen Projekt der Regierung. Blanker Hohn ist das!!!

Da könnte man eigentlich mal meinen, dass wenigstens ein Danke kommt. Danke liebe Beamte, dass ihr unfreiwillig auf Geld verzichten durftet, damit wir  jetzt mit der Auflösung eurer Pensionsrückstellung einen ausgeglichenen Haushalt 2022 präsentieren dürfen. Danke, dass wir euch seit Jahren bei der Besoldung bescheißen dürfen und es auch weiterhin tun. Danke, dass wir euch (in Thüringen) hinzukommend nur alle 20 Jahre befördern, kaum ein Beamter sein End-Amt erreicht oder überhaupt erreichen kann und ihr trotzdem jeden Tag kommt. Danke, dass ihr euch trotz allem einsetzt und die mehreren hundert Millionen Haushaltsüberschüsse der letzten Jahre ermöglicht habt, ohne die wir jetzt noch mehr Schulden machen müssten, als wir das eh schon getan haben. Denn irgendwoher muss das Geld ja kommen, damit wir allen möglichen Leuten (nur eben nicht den Staatsdienern) eine Corona-Prämie zukommen lassen können. Oder damit wir allen Familien mehrfach extra Kindergeld zahlen konnten, unabhängig vom Einkommen. Danke, dass ihr immer da gewesen seid und euren Job erledigt habt, auch ohne die Möglichkeit oder den Anspruch auf Homeoffice. Danke, dass ihr so die Ordnung aufrecht erhalten habt und der Ministerpräsident in Corona-Krisensitzungen getrost "Candy-Crush" daddeln konnte an seinem Zweitwohnsitz einem Haus am See, während sich einige von euch kaum noch ihre Wohnung leisten können. 

Aber nein, kein Danke, keine Wertschätzung, sondern lediglich Verachtung und unsägliche Unterstellungen gegenüber den Beamten.

Mir reicht es! Ich hab den Kanal voll und es reicht sicher nicht nur mir. Einem "Weiter so" seitens der Finanzministerin in Thüringen aber auch in sämtlichen anderen Bundesländern müssen wir entschieden entgegentreten und auf den Tisch hauen. Wir müssen rufen, schreien, brüllen, bis es die Verantwortlichen verdammt nochmal hören und wenn nicht sie, dann eben alle anderen. Dann sollen eben alle anderen das Versagen auf der politischen Tribüne erfahren, egal, ob das am Ende etwas bringt oder nicht. Ich kann zumindest nur hoffen, dass bei der nächsten Wahl keiner der 30.000 Beamten in Thüringen oder ihre Familien den jetzigen Regierungsparteien ihre Stimme geben und gerade jetzt auch so viele Leute wie möglich gegen ihren Dienstherren klagen werden. Aber bitte eben hoffentlich auch nicht der AfD ihre Stimme geben, was aber zu befürchten ist, weil die es gekonnt für sich ausnutzen, dass die Regierung jeden Tag versagt.

Das Vertrauen der Bediensteten wird immer weiter verspielt und Zug um Zug wird die AfD auch dadurch stärker. Die Politik merkt das nicht einmal, läuft ja bisher alles super, auch dank der dummen Beamten, die den Laden am Laufen halten, trotz einer Alimentierung auf Hartz 4 Niveau. Das muss man den dafür verantwortlichen Politikern vielleicht nochmal erklären, dass sie im Gegensatz zu den Beamten abgewählt werden können und sie ohne Weiteres ersetzbar sind und genau deshalb nicht sie, sondern die Beamten das Rückgrat des Staates bilden. Aber ok, wenn sie abgewählt werden, dann werden die Parteifreunde zuvor noch mit einem der wenigen gut dotierten Beamtenposten bedacht, unabhängig von ihrer Qualifikation, denn es sollen ja alle schön warm und muckelig haben.

Ein starkes Beamtentum ist aber nun einmal die Grundlage eines starken Staates. Jede Schwächung bedeutet gleichzeitig eine Schwächung des Staates. Und wenn dieses Rückgrat bricht, dann ist auf gut Deutsch die Kacke am Dampfen. Und dieses Rückgrat biegt sich bereits mehr und mehr und knackt hier und da schon gewaltig.

Eine verfassungsmäßige Alimentation ist nicht lediglich Wunsch der Bediensteten und der Gewerkschaften, es ist die Pflicht der Dienstherren und die ist nicht verhandelbar!!

Die Folgen einer weiteren Unteralimentation will ich mir (insbesondere unter der ggf. fortlaufenden Inflation) gar nicht ausmahlen. Jedoch würde es mich nicht wundern, wenn Dinge wie Bestechlichkeit oder Amtsmissbrauch auch wieder in Deutschland vermehrt Einzug halten. Ein Polizist, der Geld nimmt, damit eine Straftat nicht verfolgt wird, ein Lehrer der für gute Noten auch mal das Portemonnaie aufhält, ein Finanzbeamter der für einen wohlwollenden Steuerbescheid die Hand aufmacht. Alles Dinge, die man aus anderen Staaten bereits kennt und man in Deutschland (noch) für undenkbar hält. Wenn sich die Regierungen der Länder aber nicht mehr an die Verfassung halten, dann braucht man sich nicht wundern, wenn es die Staatsdiener bald auch nicht mehr tun.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2418 am: 01.11.2021 20:49 »
@ Malkav

Solange nicht der Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt wird, würde ich vorsorglich immer Widerspruch einlegen; denn eine klare Aussage ist das, was Du zitierst, nicht.

@ semper fi

Überlege Dir mal, ob Du nicht ggf. Abgeordnete entsprechend über die gut nachzuvollziehende Stimmung informierst. Viele der einfachen Abgeordneten werden in Anbetracht der vielen vom Landtag zu verabschiedenden Gesetze tatsächlich weiterhin davon ausgehen, dass das Gesetz irgendwie schon verfassungskonform ist, auf jeden Fall nicht die Dimension durchdringen. Es ist bitter, dass dem so ist - aber ändern wird sich nur dann etwas, wenn die Abgeordneten in ihren Wahlkreisen mitbekommen, wie ihr Handeln ankommt. Das geht nur über's Gespräch.

semper fi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2419 am: 02.11.2021 08:23 »
@ SwenTanortsch

Wir hatten Postkartenaktionen, in denen wir den Abgeordneten im Haushalts-u. Finanzausschuss aber auch allen anderen Abgeordneten über die Situation informieren konnten. Auch über die Gewerkschaften wurde permanent darüber berichtet und massiv Gespräche mit den Abgeordneten geführt. Leider interessiert es die Herrschaften überhaupt nicht. Ich werde leider auch das Gefühl nicht los, dass i9nsbesondere die Finanzministerin ihren Job leid ist und nur noch bis zur nächsten Wahl vor sich hin dümpelt und dann eh in den Ruhestand geht. Sie erweckt den Eindruck "nach mir die Sintflut".

Die Stimmung in den Behörden des Landes ist am Boden. Gerade im Bereich der Finanzbeamten suchen sich viele Kollegen andere Dienstherren und werden auch mit Kusshand genommen. Die Leute wandern gefühlt massenhaft zum Zoll aber auch in andere Bundesländer ab, dies betrifft insbesondere die jungen Kollegen, die sich auch nicht davor scheuen zu kündigen und ihr Glück dann in einem anderen Bundesland zu suchen. Bayern und Hessen bieten zum Beispiel bessere Möglichkeiten und sind gleich hinter der Landesgrenze. Es gibt immer noch massig Kollegen in den Finanzämtern, die seit ihrer Einstellung in den 90iger Jahren noch im Eingangsamt sind. Die Ministerin hält  aber insbesondere bei den Finanzämtern an einer 5% Beförderungsquote fest, während in den anderen Ressorts schon besser befördert wird. Sie verkennt leider, dass die Finanzverwaltung die einzige Einnahmeverwaltung des Landes ist und hier zu sparen heißt am Ende weniger Geld im Haushalt. Weniger Geld heißt weniger Spielraum, auch für Beförderungen oder höhere Besoldung- es ist ein Teufelskreis. Diese Politik zeigt sich in den Bewerberzahlen. Bei der Polizei bekommen wir bei Weitem nicht so viele junge Leute, wie wir einstellen könnten. Bei der Finanzverwaltung bekommen wir kaum noch gute Leute, dies zeigt sich an den Durchfallerquoten bei den Laufbahnprüfungen der letzten Jahre. Bereits jetzt fehlen ca. 300 Leute in den Finanzämtern und das wird noch schlimmer, wenn die Pensionierungswelle kommt. Ich wage aber auch zu behaupten, dass die Abgeordneten schon verstehen was da alles vor sich geht, es aber schlicht nicht wahr haben wollen, notwendige Schritte hinauszögern oder für sie eine einfache und billige Lösungen immer besser ist. Das lässt sich dann auch gegenüber den anderen Wählern besser verkaufen. Wen aber Not am Mann ist und ich die 110 wähle aber die aber erst nach einer Stunde kommen, wenn ich ein Jahr auf meinen Steuerbescheid warten muss, wenn die Kinder ständig wegen Unterrichtsausfall nicht zur Schule können, dann zeigt sich das Ausmaß dieser Politik und das kommt dann gar nicht mehr so gut an in der Bevölkerung. Aus diesem Grund wird eben auch die AfD immer stärker und mir bangt bereits jetzt vor der nächsten Landtagswahl.

Wenn aber auch sämtliche Beteiligten davor warnen, dass eine Gesetzesvorlage des Finanzministeriums nicht dazu führt, dass die verfassungswidrige Alimentation beseitigt wird, was soll man dann noch machen? Ein Bildchen malen, damit es die Politiker endlich kapieren? Ich glaube nicht das Gespräche mit irgendwelchen Abgeordneten da etwas bringen, die im Zweifel noch weniger von der Materie verstehen, als die Finanzministerin.
 
Der Thüringer Richterbund, der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, der Thüringer Hochschullehrerbund, der Thüringer Rechnungshof, der Thüringer Beamtenbund, Rechtsgutachten des renommierten Verfassungs- und Besoldungsrechtlers Ulrich Battis und sogar die Stellungnahme des eigenen wissenschaftlichen Dienstes des Landtages sagen es ganz eindeutig. Ich meine was soll man da noch machen? Schade, dass bei Parlamentariern kein Intelligenztest gemacht wird, bevor die im Landtag platz nehmen dürfen. Alle sagen ihnen, dass es falsch ist, es ist und bleibt verfassungswidrig und die machen es trotzdem. Wie dumme Kinder denen gesagt wird, fass nicht auf die Herdplatte, die ist heiß und die machen es dennoch. Die Finanzministerin fasst erst mit der einen Hand drauf, dann sicherheitshalber nochmal mit der anderen und wenn dann beide Hände verbrannt sind, dann legt sie ihr Gesicht noch drauf.

Man kann nur Klagen und ich hoffe, dass das Land von Klagen überflutet wird. Schlagzeile in der Thüringer Allgemeinen Zeitung: "Gerichte überlastet, 30.000 Klagen der Thüringer Landesbeamten auf einen Schlag eingegangen, Finanzministerium in Erklärungsnot, Frau Ministerin Taubert wird Rücktritt nahegelegt!" - das wäre ein Zeichen, welches bei jedem ankommt. Man wird noch träumen dürfen.   

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2420 am: 02.11.2021 10:51 »
@semper fi:
Volle Zustimmung zu allem was Sie schreiben. In Thüringen haben Sie aber den Luxus einer Gewerkschaft, welche sich der Problematik annimmt. Hessen ist in der Hinsicht ein Trauerspiel.


KlausdieMaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2421 am: 02.11.2021 12:31 »
Hallo,
als Beamter aus NRW habe ich lediglich im Jahr 2015 Widerspruch wegen des Familienzuschlags eingelegt. Ansonsten nur den Widerspruch bezogen auf die Unteralimentation. Dem Widerspruch aus 2015 wegen des Familienzuschlags wurde jetzt abgeholfen und ich erhalte im Dezember für das Jahr 2015 eine Nachzahlung. Die Jahre danach hatte ich keinen Widerspruch mehr eingelegt, da ich davon ausging, im Falle eines Erfolgs zumindest die für 2015 erstrittenen Beträge auch in den Folgejahren automatisch zu erhalten. Im Gesetz aus September 2021 steht in § 2 Abs. 3 aber folgendes:

"(3) Die monatlichen Nettonachzahlungen nach den Absätzen 1 und 2 gelten nicht als Familienzuschlag und nicht als Erhöhung der Dienstbezüge im Hinblick auf Ausgleichs- und Überleitungszulagen. Sie werden jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal gewährt; bei mehreren Dienstverhältnissen gilt § 5 des Landesbesoldungsgesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. März 2021 (GV. NRW. S. 331) geändert worden ist, entsprechend." 

Laut Begründung beruht dies auf der Entscheidung des BVerfG aus dem Jahre 1990:
Das BervfG führte dazu aus:

"Nach alledem ist eine sich auf alle betroffenen Beamten erstreckende Korrektur der für verfassungswidrig erklärten Regelung nur für den Zeitraum gefordert, der mit dem Haushaltsjahr beginnt, in dem durch die verfassungsgerichtliche Entscheidung die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden ist. Für davorliegende Zeiträume kann sich die Korrektur dagegen auf diejenigen Beamten beschränken, welche den ihnen von Verfassungs wegen zustehenden Anspruch auf amtsangemessene Alimentation zeitnah, also während des jeweils laufenden Haushaltsjahres, gerichtlich geltend gemacht haben, ohne daß über ihren Anspruch schon abschließend entschieden worden ist; eine später eintretende Rechtshängigkeit ist unschädlich, wenn die Klage wegen der für ein erforderliches Vorverfahren benötigten Zeit nicht rechtzeitig erhoben werden konnte.“
(BVerfG Beschl. v. 22.3.1990 – 2 BvL 1/86)"

Mich stören 2 Dinge an dem Ganzen. Die Verfassungswidrigkeit wurde 2020 festgestellt. Deswegen müsste für 2020 auch ohne Widerspruch gezahlt werden. Warum man bei einem länger zurückliegenden Widerspruch dann bei Abhilfe des Widerspruchs die zugesprochenen Erhöhungen nicht für die Folgejahre erhalten soll, klingt für mich auch unlogisch, scheint aber von der Rspr. des BVerfG gedeckt zu sein.

Wegen 2020 überlege ich zu klagen. Wenn ich klage, würde ich auch die Jahre 2016-2019 mit rein nehmen und es probieren. Hat jemand noch eine Idee oder Feedback dazu?

HansGeorg

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 191
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2422 am: 02.11.2021 12:37 »
Für 2016-2019 ist der Zug abgefahren. Auch 2020 sehe ich schlechte Chancen. Kommt drauf an ob du eine Rechtsschutz hast und die das übernimmt. Ohne würde ich es nicht machen.

Der Obelix

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 303
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2423 am: 02.11.2021 13:43 »
Da hilft wirklich nur jedes Jahr der Widerspruch. So gingen bei einem (dem dritten Kind) Jedes Jahr 2400 € flöten.....bei 6 Jahren ein kleinwagen....

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 855
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2424 am: 02.11.2021 14:00 »
Es ist schon absurd, dass man 2015 Widerspruch einlegt und die Behörde dann annimmt, dass man mit dem gleichen Sachverhalt in den Jahren danach einverstanden sei.
Ich sehe da trotzdem eher schlechtere Chancen. Man muss eben wirklich jedes Jahr Widerspruch gegen die Besoldung einlegen. Deshalb ist das ganze Gerede der Dienstherren, ein Widerspruch sei für 2020/2021 nicht notwendig im Prinzip nichts anderes als eine kostensparende Lüge.

Baden-Württemberg wird z.B. für den Zeitraum höchstens nach der 4-Säulen-Strategie nachzahlen. Wer mit dieser möchtegern Vollabhilfe nicht zufrieden ist, hat dann kein Rechtsmittel mehr in der Hand, wenn nicht jedes Jahr Widerspruch eingelegt wird.

semper fi

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 86
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2425 am: 03.11.2021 08:29 »
Hi,

gibt es zu dem 4-Säulen-Modell in BaWü einen Link, ein Schreiben oder ein Gesetzesentwurf, den man sich anschauen könnte?

Ich würde mir gern anschauen, was in den anderen Bundesländern geplant ist und habe dazu bei einer Online-Recherche leider nichts gefunden.

flohafa

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 33
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2426 am: 03.11.2021 10:03 »
Hi,

gibt es zu dem 4-Säulen-Modell in BaWü einen Link, ein Schreiben oder ein Gesetzesentwurf, den man sich anschauen könnte?

Ich würde mir gern anschauen, was in den anderen Bundesländern geplant ist und habe dazu bei einer Online-Recherche leider nichts gefunden.

Selber Gedanke! Es wäre ganz arg nett, wenn uns jemand mit einem Link/PDF weiterhelfen könnte. Gerne PN an mich, DANKE! Leider ist bei den Verbänden nichts in die Richtung zu finden...

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,098
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2427 am: 03.11.2021 10:28 »
Weiter oben wurde der Text hinterlegt.

Antwort #2384 am: 29.10.2021 14:01
auf Seite 159

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 341
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2428 am: 03.11.2021 11:30 »
Hi,

gibt es zu dem 4-Säulen-Modell in BaWü einen Link, ein Schreiben oder ein Gesetzesentwurf, den man sich anschauen könnte?

Ich würde mir gern anschauen, was in den anderen Bundesländern geplant ist und habe dazu bei einer Online-Recherche leider nichts gefunden.

Selber Gedanke! Es wäre ganz arg nett, wenn uns jemand mit einem Link/PDF weiterhelfen könnte. Gerne PN an mich, DANKE! Leider ist bei den Verbänden nichts in die Richtung zu finden...

In der Stuttgarter Zeitung steht auch was drüber…leider kostenpflichtig oder kostenlos mit einem fakeacc 🤔

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gerichtsbeschluesse-belasten-landesetat-land-muss-beamte-besser-bezahlen.a59e8df3-bad1-406a-a907-77f8a7fc02dc.html?reduced=true

KlausdieMaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2429 am: 03.11.2021 13:13 »
Für 2016-2019 ist der Zug abgefahren. Auch 2020 sehe ich schlechte Chancen. Kommt drauf an ob du eine Rechtsschutz hast und die das übernimmt. Ohne würde ich es nicht machen.

2020 stehen meines Erachtens die Chancen nicht schlecht. Das BVerfG hat die Verfassungswidrigkeit ja 2020 festgestellt, also dürfte dafür folgender Satz entscheidend sein: Nach alledem ist eine sich auf alle betroffenen Beamten erstreckende Korrektur der für verfassungswidrig erklärten Regelung nur für den Zeitraum gefordert, der mit dem Haushaltsjahr beginnt, in dem durch die verfassungsgerichtliche Entscheidung die Verfassungswidrigkeit festgestellt worden ist.