Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1491817 times)

KlausdieMaus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2430 am: 03.11.2021 13:17 »
Da hilft wirklich nur jedes Jahr der Widerspruch. So gingen bei einem (dem dritten Kind) Jedes Jahr 2400 € flöten.....bei 6 Jahren ein kleinwagen....

Den allgemeinen Widerspruch lassen Sie dabei aber alleine nicht gelten. Die Begründung hätte sich auf den Kinderzuschlag/Familienzuschlag beziehen müssen. Im Gesetz wurde dies in §2 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes dazu lautet es wie folgt: Der Anspruch nach Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn ein über die gesetzlich zustehende Besoldung hinausgehender Anspruch auf Besoldung für das dritte Kind und weitere Kinder nicht in dem Haushaltsjahr, für das die zusätzliche Besoldung verlangt wird, schriftlich gegenüber der jeweils zuständigen Stelle geltend gemacht oder wenn über den Anspruch bereits abschließend entschieden worden ist.

Zu letzterem gibt es aber keine Entscheidungen. Jedenfalls habe ich dazu nichts gefunden. Was meint ihr?

Jannikklein

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2431 am: 03.11.2021 14:48 »
Ich habe noch keine Nachricht von der LBV bekommen für den neuen Familienzuschlag. Ich habe drei Kinder und bin Beamter in NRW. Einspruch hatte ich leider nicht eingelegt, da ich vom Sachverhalt nichts wusste :(
Ist es richtig, dass ich dann rückwirkend ab Januar den Zuschlag von fast 400€ bekommen sollte und auch zukünftig? In meinem Kollegium geht es noch einigen anderen so, könnt ihr uns helfen?

KlausdieMaus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2432 am: 03.11.2021 16:24 »
Ich habe noch keine Nachricht von der LBV bekommen für den neuen Familienzuschlag. Ich habe drei Kinder und bin Beamter in NRW. Einspruch hatte ich leider nicht eingelegt, da ich vom Sachverhalt nichts wusste :(
Ist es richtig, dass ich dann rückwirkend ab Januar den Zuschlag von fast 400€ bekommen sollte und auch zukünftig? In meinem Kollegium geht es noch einigen anderen so, könnt ihr uns helfen?

Für 2021 wird nach meinen Informationen mit den Bezügen für Dezember nachgezahlt. Da werden dann Erinnerungen an das längst in Vergessenheit geratene Weihnachtsgeld wach. Ab 2022 sollte es dann monatlich ausgezahlt werden


Landsknecht

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2434 am: 04.11.2021 12:11 »
Der Widerspruch gegen meine Besoldung bezüglich amtsangemessen Alimentation für 2021 ist wie schon 2020 rausgegangen (BY). Kann man nur jedem empfehlen. Einen Bescheid hierzu erwarte ich wie schon 2020 nicht (ruhend gestellt).

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2435 am: 04.11.2021 14:51 »
Als Single oder kinderloses Paar in NRW sollte man zwar Widerspruch einlegen, aber ich würde das Geld noch nicht verplanen.

Da die Besoldungstabelle A in NRW erst bei BesGr A5 beginnt, sind die Nettobeträge schon in Stufe 1 recht hoch (2.084 Euro als Single in StKl I bzw. 2.186 Euro mit Verheiratetenzuschlag in StKl IV).

Die SGB II-Bedarfe in den Gegenden mit hohem bis sehr hohem Mietniveau bewegen sich für Singles irgendwo zwischen 1.050 Euro und 1.200 Euro (446 Euro Regelbedarf plus 600-750 Euro KdU). Bei Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft entsprechend zwischen 1.550 Euro und 1.750 Euro (802 Euro Regelbedarf plus 750-950 Euro KdU).

Für diese Extremfälle (z.B. Köln, Düsseldorf) würde sich damit eine Mindestbesoldung von
1.200 Euro +15% = 1.380 Euro (Single) bzw.
1.750 Euro +15% = 2.012 Euro (Paar)
ergeben.

Das Tabellen-Netto abzüglich der PKV dürfte somit bei Singles im Regelfall schon das Abstandsgebot erfüllen.
Bei Beamten mit Partner dürfte hingegen das Abstandsgebot verletzt sein, solange es keine PKV unter 150 Euro gibt.
Hier könnte der Gesetzgeber ggf. ähnlich wie beim „Kinderzuschlag“ durch eine kräftige Erhöhung des „Verheiratetenzuschlags“ Abhilfe schaffen.

Anders sieht die Rechnung allerdings aus, wenn man NRW-Gegenden mit niedrigem Mietniveau betrachtet. Wenn bspw. im Sauerland oder in der Eifel eine 60qm-Wohnung schon für 500 Euro warm zu bekommen ist, kommen wir in keinem Fall zu einer Rechtswidrigkeit der Besoldung.

In dem Zusammenhang auch noch offen (?): Was ist denn, wenn beide Eheleute verbeamtet sind, er beim Bund und sie beim Land? Falls die Neuregelung nicht über den Familienzuschlag erfolgen sollte, stelle ich mir das sehr schwierig vor…

shimanu

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2436 am: 04.11.2021 16:03 »

Da die Besoldungstabelle A in NRW erst bei BesGr A5 beginnt, sind die Nettobeträge schon in Stufe 1 recht hoch (2.084 Euro als Single in StKl I bzw. 2.186 Euro mit Verheiratetenzuschlag in StKl IV).


Da die Besoldungsstufen A2-A4 zum 01.08.2016 abgeschafft und die Kollegen entsprechend in A5 überführt wurden stellt sich schon die Frage, ob hierdurch das Besoldungsgefüge nachhaltig gestört wurde.

Der Obelix

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2437 am: 04.11.2021 19:21 »
Genau. Ist die absichtliche Erosion des Besoldungsgefüges zur Umgehung der Verfassungswidrigkeit nicht selbst ein verfassungswidriger Akt.

Bald sind alle A13 und A2 bis A 12 sind abgeschafft........................

Ich wäre da ganz vorsichtig als Gesetzgeber.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2438 am: 04.11.2021 20:29 »
Auch der ver.di Fach­be­reich Bund + Län­der NRW hat seit dem 28.10. etwas zum in Verdi-Neusprech "Ali­me­na­ti­on" bzw. "Ali­me­na­ta­ti­on" im Web publiziert:

    ver­.­di In­fo Ali­me­na­ti­on Lan­des­be­am­t:in­nen 2021 PDF (445 kB)
https://bund-laender-nrw.verdi.de/++file++618120a28602e3ae4a8c2982/download/2021-10%20verdi-Info%20Alimentation%20Besoldung%202021%20-%20Widerspruch%20Beamte%20Land%20und%20Kommunen%20NRW.pdf

    ver­.­di - Mus­ter­wi­der­spruch Land Ali­me­na­ta­ti­on 2021 - pdf PDF (318 kB)
https://bund-laender-nrw.verdi.de/++file++618121058602e3ae4a8c2987/download/2021-10%20verdi%20Muster%20Widerspruch%20Besoldung%20NRW%202021%20-%20Beamte%20Land.pdf
    ver­.­di - Mus­ter­wi­der­spruch Land Ali­me­na­ta­ti­on 2021 - word-Da­tei DOCX (17 kB)
https://bund-laender-nrw.verdi.de/++file++6181214df707a1800f293ca3/download/2021-10%20verdi%20Muster%20Widerspruch%20Besoldung%20NRW%202021%20-%20Beamte%20Land.docx

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2439 am: 04.11.2021 21:14 »
Wäre es noch zielführend den dbb und den ver.di Musterwiderspruch auf Mängelfreiheit zu prüfen und ob die Widersprüche auch in jeder Fallkonstellation greifen würde?

Es fällt schon auf
- das die "versorgten" Pensionäre bei der dbb Vorlage fehlt.
- ver.di meint der Personalstelle wird erst mit Widerspruch die tatsächlichen Familienkonstellationen offenbart.
- dbb 311 "Wörter" ver.di 594 "Wörter"
- dbb nimmt bezug auf 2 BvL 5/13, 2 BvL 4/18
- ver.di nimmt bezug auf -, 2 BvL 4/18, 2 BvL 6/17, sowie vorlaufend 2 C 32.17, 2 C 34.17, 2 BvR 883/14 und 2 BvR 905/14
- ver.di meint, dass die Besoldungsgruppe insgesamt nicht mehr dem Grundsatz amtsangemessener Alimentation entspricht, nicht die individuell gewährte Besoldung
- dbb schreibt, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist
- ver.di beantragt eine nachträgliche Anpassung; das klingt für mich wie eine zukünftige Anpassung ohne Nachzahlung
- dbb schreibt, dass sie mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren haben
- ver.di schreibt im allgemeinen davon, dass die verfassungskonforme Besoldung/Versorgung im Land Nordrhein-Westfalen nicht gewährt wird

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2440 am: 05.11.2021 08:12 »

Da die Besoldungstabelle A in NRW erst bei BesGr A5 beginnt, sind die Nettobeträge schon in Stufe 1 recht hoch (2.084 Euro als Single in StKl I bzw. 2.186 Euro mit Verheiratetenzuschlag in StKl IV).


Da die Besoldungsstufen A2-A4 zum 01.08.2016 abgeschafft und die Kollegen entsprechend in A5 überführt wurden stellt sich schon die Frage, ob hierdurch das Besoldungsgefüge nachhaltig gestört wurde.

Das sehe ich ebenso kritisch wie du. Diese Baustelle wird aber m.E. von den derzeit laufenden Verfahren sowohl seitens Gesetzgeber als auch in den Musterwidersprüchen weitgehend ignoriert. Zumindest habe ich nirgendwo gelesen, dass jemand ernsthaft die Wiedereinführung einer aus mehr als 2 BesGr bestehenden Laufbahn des „einfachen Dienstes“ gefordert hätte. Dies könnte sowieso allenfalls abstrakt geschehen, da durch die Abschaffung der Besoldungsgruppen A2-A4 niemand konkret individuell und unmittelbar benachteiligt wurde und somit bislang auch niemand Grund hatte, dagegen zu klagen.

BYL

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2441 am: 06.11.2021 20:37 »
Für Bayern:

https://lff.bayern.de/

Mit Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom
4. August 2020, Gz: 23 – P 1505 – 1/13 wurde darüber informiert, dass nach
diesen Entscheidungen ggfs. gebotene Nachzahlungen von Amts wegen
rückwirkend zum Beginn des Jahres 2020 geleistet werden und für das Jahr
2020 insoweit auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet
wird.
 
Nachdem der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird
auch für das Jahr 2021 auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung
verzichtet.
 
Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern
nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile.

newT

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2442 am: 06.11.2021 23:42 »
Für Bayern:
Nachdem der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird
auch für das Jahr 2021 auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung
verzichtet.
Gilt das eigentlich auch für Kommunalbeamte in Bayern oder nur für Beamte des Freistaates?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2443 am: 07.11.2021 07:08 »
@ SwenTanortsch

Wir hatten Postkartenaktionen, in denen wir den Abgeordneten im Haushalts-u. Finanzausschuss aber auch allen anderen Abgeordneten über die Situation informieren konnten. Auch über die Gewerkschaften wurde permanent darüber berichtet und massiv Gespräche mit den Abgeordneten geführt. Leider interessiert es die Herrschaften überhaupt nicht. Ich werde leider auch das Gefühl nicht los, dass i9nsbesondere die Finanzministerin ihren Job leid ist und nur noch bis zur nächsten Wahl vor sich hin dümpelt und dann eh in den Ruhestand geht. Sie erweckt den Eindruck "nach mir die Sintflut".

Die Stimmung in den Behörden des Landes ist am Boden. Gerade im Bereich der Finanzbeamten suchen sich viele Kollegen andere Dienstherren und werden auch mit Kusshand genommen. Die Leute wandern gefühlt massenhaft zum Zoll aber auch in andere Bundesländer ab, dies betrifft insbesondere die jungen Kollegen, die sich auch nicht davor scheuen zu kündigen und ihr Glück dann in einem anderen Bundesland zu suchen. Bayern und Hessen bieten zum Beispiel bessere Möglichkeiten und sind gleich hinter der Landesgrenze. Es gibt immer noch massig Kollegen in den Finanzämtern, die seit ihrer Einstellung in den 90iger Jahren noch im Eingangsamt sind. Die Ministerin hält  aber insbesondere bei den Finanzämtern an einer 5% Beförderungsquote fest, während in den anderen Ressorts schon besser befördert wird. Sie verkennt leider, dass die Finanzverwaltung die einzige Einnahmeverwaltung des Landes ist und hier zu sparen heißt am Ende weniger Geld im Haushalt. Weniger Geld heißt weniger Spielraum, auch für Beförderungen oder höhere Besoldung- es ist ein Teufelskreis. Diese Politik zeigt sich in den Bewerberzahlen. Bei der Polizei bekommen wir bei Weitem nicht so viele junge Leute, wie wir einstellen könnten. Bei der Finanzverwaltung bekommen wir kaum noch gute Leute, dies zeigt sich an den Durchfallerquoten bei den Laufbahnprüfungen der letzten Jahre. Bereits jetzt fehlen ca. 300 Leute in den Finanzämtern und das wird noch schlimmer, wenn die Pensionierungswelle kommt. Ich wage aber auch zu behaupten, dass die Abgeordneten schon verstehen was da alles vor sich geht, es aber schlicht nicht wahr haben wollen, notwendige Schritte hinauszögern oder für sie eine einfache und billige Lösungen immer besser ist. Das lässt sich dann auch gegenüber den anderen Wählern besser verkaufen. Wen aber Not am Mann ist und ich die 110 wähle aber die aber erst nach einer Stunde kommen, wenn ich ein Jahr auf meinen Steuerbescheid warten muss, wenn die Kinder ständig wegen Unterrichtsausfall nicht zur Schule können, dann zeigt sich das Ausmaß dieser Politik und das kommt dann gar nicht mehr so gut an in der Bevölkerung. Aus diesem Grund wird eben auch die AfD immer stärker und mir bangt bereits jetzt vor der nächsten Landtagswahl.

Wenn aber auch sämtliche Beteiligten davor warnen, dass eine Gesetzesvorlage des Finanzministeriums nicht dazu führt, dass die verfassungswidrige Alimentation beseitigt wird, was soll man dann noch machen? Ein Bildchen malen, damit es die Politiker endlich kapieren? Ich glaube nicht das Gespräche mit irgendwelchen Abgeordneten da etwas bringen, die im Zweifel noch weniger von der Materie verstehen, als die Finanzministerin.
 
Der Thüringer Richterbund, der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen, der Thüringer Hochschullehrerbund, der Thüringer Rechnungshof, der Thüringer Beamtenbund, Rechtsgutachten des renommierten Verfassungs- und Besoldungsrechtlers Ulrich Battis und sogar die Stellungnahme des eigenen wissenschaftlichen Dienstes des Landtages sagen es ganz eindeutig. Ich meine was soll man da noch machen? Schade, dass bei Parlamentariern kein Intelligenztest gemacht wird, bevor die im Landtag platz nehmen dürfen. Alle sagen ihnen, dass es falsch ist, es ist und bleibt verfassungswidrig und die machen es trotzdem. Wie dumme Kinder denen gesagt wird, fass nicht auf die Herdplatte, die ist heiß und die machen es dennoch. Die Finanzministerin fasst erst mit der einen Hand drauf, dann sicherheitshalber nochmal mit der anderen und wenn dann beide Hände verbrannt sind, dann legt sie ihr Gesicht noch drauf.

Man kann nur Klagen und ich hoffe, dass das Land von Klagen überflutet wird. Schlagzeile in der Thüringer Allgemeinen Zeitung: "Gerichte überlastet, 30.000 Klagen der Thüringer Landesbeamten auf einen Schlag eingegangen, Finanzministerium in Erklärungsnot, Frau Ministerin Taubert wird Rücktritt nahegelegt!" - das wäre ein Zeichen, welches bei jedem ankommt. Man wird noch träumen dürfen.   

Ich hatte diese Woche eine lang geplante OP, als deren Folge ich erst in ein, zwei, drei Wochen wieder richtig werde lesen und schreiben können; dann antworte ich (wieder).

Christian

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #2444 am: 07.11.2021 10:29 »
Für Bayern:

https://lff.bayern.de/

Mit Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom
4. August 2020, Gz: 23 – P 1505 – 1/13 wurde darüber informiert, dass nach
diesen Entscheidungen ggfs. gebotene Nachzahlungen von Amts wegen
rückwirkend zum Beginn des Jahres 2020 geleistet werden und für das Jahr
2020 insoweit auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet
wird.
 
Nachdem der Entscheidungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, wird
auch für das Jahr 2021 auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung
verzichtet.
 
Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern
nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile.


Weiß jemand Genaueres über den Stand in Bayern bzw. die Pläne im StMFH.
Schon etwas überraschend, dass Bayern such hier am meisten Zeit lässt.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass man die Besoldungsrunde abwarten (und nach Möglichkeit de facto verrechnen) möchte.