Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1489762 times)

Schnarchnase81

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3435 am: 26.07.2022 12:53 »
Es ging hier darum, dass Beamte allgemein zu den wohlhabendsten Bürgern gehören sollen. Dass man ab einer gewissen Besoldungsstufe durchaus gut auskommen kann, mag ja sein, aber zu den wohlhabendsten Bürgern gehören nur die Spitzenbesoldeten. Darüber hinaus frage ich mich eh, warum der studierte A16er immer als Paradebeispiel herhalten muss, wenn mit dem einfachen Arbeiter mit Hauptschulabschluss verglichen wird. In der freien Wirtschaft vergleicht doch auch niemand den Arzt mit dem Lagerarbeiter……zumal es doch durchaus eine breite Masse an Beamten gibt, die deutlich unterhalb von A16 besoldet wird…etwas überspitzt ausgedrückt….

fragezeichen

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3436 am: 26.07.2022 12:56 »
Was genau ist alles bei dem Durchschnittseinkommen drinnen?

Mindestlöhner, Teilzeit etc... Streich das mal alles raus, dann können wir weiter reden.
Worüber weiterreden?
Über eine ganze Menge: Wenn du das Durchschnittseinkommen mit dem vergleichst, was der Besoldungsrechner ausspuckt, dann schaust du nur auf das Einkommen der Beamten bei einer *vollen* Stelle - das ist im von dir geposteten Durchschnittseinkommen aber nicht der Fall.
Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente im Jahr 2021 durchschnittlich 4 100 Euro brutto im Monat [destatis].
Da reden wir schon über andere Zahlen.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3437 am: 26.07.2022 13:46 »
Was genau ist alles bei dem Durchschnittseinkommen drinnen?

Mindestlöhner, Teilzeit etc... Streich das mal alles raus, dann können wir weiter reden.
Worüber weiterreden?
Über eine ganze Menge: Wenn du das Durchschnittseinkommen mit dem vergleichst, was der Besoldungsrechner ausspuckt, dann schaust du nur auf das Einkommen der Beamten bei einer *vollen* Stelle - das ist im von dir geposteten Durchschnittseinkommen aber nicht der Fall.
Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente im Jahr 2021 durchschnittlich 4 100 Euro brutto im Monat [destatis].
Da reden wir schon über andere Zahlen.
Ich redete eher darüber wo ein (Vollzeit) Beamter mit A7 bzgl. seines Einkommens im Vergleich des Einkommens der restlichen Bevölkerung liegt und ob er damit Wohlhabend oder "Arm" ist.
Wenn wir dann mal den VZ Durchschnitt (natürlich wäre der Median auch hier besser, der dürfte dann ja eher bei 3500€ liegen, aber egal) nimmt, dann ist der A10S1 netto knapp drunter (und der A8er beim geratenem Median von 3500). Somit kann man wohl behaupten, dass 70% der Beamten "überdurchschnittlich" verdienen (destatis Personal des öffentlichen Dienstes Fachserie 14 Reihe 6).
Und ~90% in der oberen EinkommensVollzeitHälfte sind.

Nochmal der Hinweis: Das hat nichts mit der zu niedrigen Alimentation zu tun, sondern zeigt nur, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, dass die Beamten zu der wohlhabenderen Bevölkerungsgruppe auch der Vollzeitbeschäftigten gehört (meiner Meinung nach natürlich zu Recht)
Und das kann Schnarchnase81 durchaus anders empfinden. (Hat Herr Merz ja auch)
Die Zahlen sind doch recht eindeutig und unbestechlich.


clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3438 am: 26.07.2022 13:56 »
Hallo,

hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Man muss da auch Ausbildungen miteinander vergleichen. Wenn man beispielsweise durchschnittliches Vollzeitbrutto von Bürokaufleuten in Vergleich setzt mit Vollzeit-Verwaltungsbeamte im nicht-technischen, mittleren Dienst, dann kommt man da mit A7 oder A8 nicht schlechter weg als in der Privatwirtschaft.

Wo Beamte weniger in der Privatwirtschaft verdienen, sind die Dienstgraden ab A13 aufwärts, d.h. It-ler (die sind häufig gar nicht verbeamtet), Juristen, manche Ingenieursfachrichtungen, usw.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3439 am: 26.07.2022 14:00 »
Hallo! Schnarchnase wollte doch nicht die A16er als Paradebeispiel heranziehen!

Festsetzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3440 am: 26.07.2022 14:09 »
Genau! JC83 und Co. wollten doch festhalten das man ab A10 schon gierig ist und als Beamter lieber "demütig" den Mund halten sollte.
« Last Edit: 26.07.2022 14:15 von Festsetzer »

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3441 am: 26.07.2022 14:29 »
Was genau ist alles bei dem Durchschnittseinkommen drinnen?

Mindestlöhner, Teilzeit etc... Streich das mal alles raus, dann können wir weiter reden.
Worüber weiterreden?
Über eine ganze Menge: Wenn du das Durchschnittseinkommen mit dem vergleichst, was der Besoldungsrechner ausspuckt, dann schaust du nur auf das Einkommen der Beamten bei einer *vollen* Stelle - das ist im von dir geposteten Durchschnittseinkommen aber nicht der Fall.
Ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer verdiente im Jahr 2021 durchschnittlich 4 100 Euro brutto im Monat [destatis].
Da reden wir schon über andere Zahlen.
Ich redete eher darüber wo ein (Vollzeit) Beamter mit A7 bzgl. seines Einkommens im Vergleich des Einkommens der restlichen Bevölkerung liegt und ob er damit Wohlhabend oder "Arm" ist.
Wenn wir dann mal den VZ Durchschnitt (natürlich wäre der Median auch hier besser, der dürfte dann ja eher bei 3500€ liegen, aber egal) nimmt, dann ist der A10S1 netto knapp drunter (und der A8er beim geratenem Median von 3500). Somit kann man wohl behaupten, dass 70% der Beamten "überdurchschnittlich" verdienen (destatis Personal des öffentlichen Dienstes Fachserie 14 Reihe 6).
Und ~90% in der oberen EinkommensVollzeitHälfte sind.

Nochmal der Hinweis: Das hat nichts mit der zu niedrigen Alimentation zu tun, sondern zeigt nur, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, dass die Beamten zu der wohlhabenderen Bevölkerungsgruppe auch der Vollzeitbeschäftigten gehört (meiner Meinung nach natürlich zu Recht)
Und das kann Schnarchnase81 durchaus anders empfinden. (Hat Herr Merz ja auch)
Die Zahlen sind doch recht eindeutig und unbestechlich.

Wir können den A7er auch mit der restlichen Weltbevölkerung vergleichen. Dann gehört er vermutlich zu den Top 1%. Wie kann der sich nur beschweren? Dem gehts doch gut.

WasDennNun

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3442 am: 26.07.2022 14:36 »
Wir können den A7er auch mit der restlichen Weltbevölkerung vergleichen. Dann gehört er vermutlich zu den Top 1%. Wie kann der sich nur beschweren? Dem gehts doch gut.
Natürlich kann man das.
Hilft einem aber bei der Behauptung das jemand in D wohlhabend ist oder nicht nicht wirklich weiter.
Und warum sollte sich jemand nicht beschweren dürfen, auch wenn er wohlhabend ist?
Denn es gibt bestimmt wohlhabendere.
und das traurigste ist doch, dass selbst ein wohlhabender Beamter GG widrig besoldet wird.
Und das Genrationen von Beamten im eD /mD dieses quasie schon immer wurden.

Also ich finde da es egal ob die zu den Top 1% gehören oder nicht, da es einfach "illegal" ist.

Schnarchnase81

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3443 am: 26.07.2022 15:01 »
Hallo! Schnarchnase wollte doch nicht die A16er als Paradebeispiel heranziehen!

Ich meinte das auch nicht auf dich bezogen, sondern war eher so eine allgemeine Feststellung.
Ich kann halt einfach diese Stammtischmeinungen, die so oder ähnlich klingen (wie z.B. bei JC83 ) nicht mehr hören. Da ist anscheinend überhaupt kein seriöses Wissen zum Berufsbeamtentum vorhanden und trotzdem wird da immer vom reichen und überbezahlten Beamten gefaselt. Ich werde mittlerweile doch etwas höher als A7 besoldet, aber zu den wohlhabendsten in D gehöre ich auch jetzt nicht und werde es ohne Lottogewinn auch nie.

Es nervt einfach nur noch…Beamte sind in der Mehrzahl nicht reich und in Anbetracht des Abstandes zur Grundsicherung i.V.m. dem leistungsbegründeten Abstandsprinzips unteralimentiert und das im Grunde höchstrichterlich festgestellt. Wie kann man dann hier das Gegenteil behaupten und den Beamten zum wohlhabendsten Bürger machen?

Stefan35347

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3444 am: 26.07.2022 15:04 »
Naja "reich" sind wohl auch die Mehrzahl der Angestellten und auch kleinere Selbständige in aller Regel nicht.
Die meisten Bürger wissen wohl auch, dass Beamte in der Mehrzahl Habenichtse sind. Was immer wieder geneidet wird, sind ein paar (kleinere) Privilegien wie die etwas höhere Altersversorgung und die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Hierbei ist auch immer noch die Region zu berücksichtigen. Im ländlichen Bereich, mit vielen sehr schlecht ausgebildeten Arbeitnehmern, mag das Beamtengehalt sogar noch relativ gut erscheinen. Sicher darf man aber auch hier die Spülhilfe nicht mit dem ORR vergleichen. Das bedenken eher ungebildete Leute aber natürlich gar nicht....Es herrscht eher der Gedanke "Die hocken auf ihrem faulen A... und kassieren dafür auch noch ganz gut. Andere müssen "richtig" arbeiten und haben sogar weniger..."
« Last Edit: 26.07.2022 15:16 von Stefan35347 »

JC83

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/1
« Antwort #3445 am: 26.07.2022 15:27 »
..die 17 Besoldungsgesetzgeber haben auf die Entscheidungen reagiert oder sind dabei...damit wird die nächste Runde eingeläutet, d.h., die neuen Regelungen müssen ggfls wieder auf ihre Verfassungsgemäßigkeit überprüft werden, was natürlich wieder dauern kann...das ist "Realpolitik"..

Meine Erwartungshaltung tendierte von Anfang an gegen Null (ausser bei Kinderreichen) und weil ich das auch so geäußert habe, wurde ich hier immer als "Bremser" angemacht...aber egal...ich persönlich empfinde keine Unteralimentation, bin aber gleichwohl immer gerne bereit, mehr überwiesen zu bekommen 8)

Danke.

Sofern man die "Gefühlchen" beiseite lässt und entsprechende Statistiken zu Rate zieht, kommt man zum nüchternen Urteil, dass Beamte in der breiten Masse mit Sicherheit NICHT "unterbezahlt" sind. Das ist einfach Fakt. Und auf "eigene" Fakten hat man schlichtweg keinen Anspruch.

Ich finde es auch ausgesprochen gut, dass sich einige hier (demütig) äußern, dass sie monetär gut dastehen (den Fakten entsprechend); umso erschreckender, mit welcher Vehemenz, manch andere hier der Geldmöhre hinterherrennen, obwohl sie zu den wohlhabendsten Deutschen gehören dürften.

Selten so einen Quatsch gelesen.

Dann empfehle ich dir mehr zu lesen. Die Statistiken lügen nicht und gelten auch für Beamte.

WasDennNun hat es nachvollziehbar dargelegt.

In unserem Betreuungsbereich sind knapp 60% A12 und höher. 80% davon sind in den Stufen 6 (von 8 ); hier existieren ja keine schädlichen Stufenregelungen wie bei den Tariflern.

Nehme man nun die jeweils unterste "Kategorie" von unserer Behörde (A12 in Stufe 6) landet man bereits bei 3700 € netto vor PKV.

« Last Edit: 26.07.2022 15:37 von JC83 »

JC83

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3446 am: 26.07.2022 15:40 »
Genau! JC83 und Co. wollten doch festhalten das man ab A10 schon gierig ist und als Beamter lieber "demütig" den Mund halten sollte.

Für diese Ausdrucksweise und Orthografie ist eine A10 bereits sehr auskömmlich.

JC83

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« Antwort #3447 am: 26.07.2022 15:43 »
Hallo! Schnarchnase wollte doch nicht die A16er als Paradebeispiel heranziehen!

Ich meinte das auch nicht auf dich bezogen, sondern war eher so eine allgemeine Feststellung.
Ich kann halt einfach diese Stammtischmeinungen, die so oder ähnlich klingen (wie z.B. bei JC83 )

Statistiken und Besoldungstabellen, die man problemlos in Relation zum Rest der Steuerzahler setzen kann (die diese Party finanzieren) sind also Stammtischmeinungen? Interessant.

Nochmal der Hinweis: Das hat nichts mit der zu niedrigen Alimentation zu tun, sondern zeigt nur, dass man mit Fug und Recht behaupten kann, dass die Beamten zu der wohlhabenderen Bevölkerungsgruppe auch der Vollzeitbeschäftigten gehört (meiner Meinung nach natürlich zu Recht)
Und das kann Schnarchnase81 durchaus anders empfinden. (Hat Herr Merz ja auch)
Die Zahlen sind doch recht eindeutig und unbestechlich.

Mehr gibt es hier eigentlich nicht zu sagen.

was_guckst_du

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« Antwort #3448 am: 26.07.2022 16:03 »
...in meinen Augen ist man (finanziell gesehen) auch erst reich, ab einem verfügbaren Geldvermögen (nicht Immobilenvermögen) von mehr als 1 Mio. €uro...

...dann ist es im Grunde auch scheissegal, oib der Gaspreis um 100% oder 300 % steigt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

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« Antwort #3449 am: 26.07.2022 16:16 »
"Die Statistiken lügen nicht und gelten auch für Beamte." Naja, als jemand, der wiederkehrend mit Statistiken zu tun hat und diese gleichfalls gerne nutzt, würde ich sagen, doch, Statistiken lügen - nämlich in dem Sinne, als dass sie zwangsläufig nur Ausschnitte der Wirklichkeit widerspiegeln und wir alle - die Besoldungsgesetzgeber eingeschlossen - uns ihre scheinbar objektiven Qualitäten nutzbar machen, um damit unsere Meinungen zu untermauern und die Meinungen anderer zurückzuweisen.

Letztlich sind die von uns verwendeten Zahlen oder Daten am Ende aber auf Sprache zurückzuführen und spätestens diese Überführung ist - um's mal so auszudrücken - der Lüge zugänglich. Je nachdem, welchen Ausschnitt der Wirklichkeit ich anhand von Zahlen und Daten betrachtet, verändert sich diese Wirklichkeit. Und je nachdem, welche Meinung wir mit ihnen begründen möchte, verändert sich unser Blick auf sie.

In der derzeitigen Diskussion geht's hier vor allem um den weniger mathematischen als - je nach Betrachtungsweise - gesellschaftspolitischen oder moralisch(philosophisch)en Begriff "wohlhabend". Denn je nachdem, welche Basis und welche Bedingungen man nun zugrundelegt, verändert sich der Blick auf die Sache und das wohl zugleich noch umso mehr (schätze ich), weil verschiedene Medien alle paar Tage entsprechende Fragen aufwerfen: Wer ist reich, wer wohlhabend, wer hat und wer hat es nicht verdient, inklusive von Luftikussen mit und ohne Flieger, die auf Hochzeiten von Überfliegern sich reif für die Insel wähnen und dabei weder an Robinson Crusoe noch an Alcatraz denken (so ist zu vermuten).

Und sind nun Beamte wohlhabend oder gar reich und angemessen, wenn auch nicht amtsangemessen alimentiert? Höchstwahrscheinlich hat schon der gute alte Lichtenberg vor mehr als 200 Jahen dazu alles gesagt, was nötig ist: "Ein kanadischer Wilder, dem man alle Herrlichkeit von Paris gezeigt hatte, wurde am Ende gefragt, was ihm am besten gefallen hätte. Die Metzgerläden, sagte er."