Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1520109 times)

Unknown

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3480 am: 27.07.2022 12:37 »
In diesem Jahr mussten die Bewerber bei der Polizei in NRW lediglich das Bewerbungsverfahren bestehen und werden mit dem untersten ROW von 85 eingestellt. Es wird versucht pro Jahr 2100 Anwärter einzustellen. Allerdings liegt die Abbrecherquote bei knapp 20 Prozent.
Mir stellt sich da eher die Frage, ob da noch eine Bestenauslese überhaupt stattfindet, wenn es mittlerweile bereits ausreichend ist das Bewerbungsverfahren mit dem untersten ROW zu bestehen.

PhRTurtle

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3481 am: 27.07.2022 13:26 »
Zur Debatte ob "unteralimentiert" auch "unterbezahlt" heisst, kann man ja mal die Beamten-Netto-Besoldung seiner Wahl mit den üblichen Haushaltseinkommen in Bezug setzen. Die Website des IW-Köln basierend auf Studiendaten aus 2019 ist zwar nicht mehr 100% aktuell erlaubt aber auch den Vergleich mit Subgruppen wie "Vollzeit" oder Paaren mit und ohne Kindern etc.
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/HTML/2019/einkommensverteilung/index.html

NvB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3482 am: 27.07.2022 14:24 »
In diesem Jahr mussten die Bewerber bei der Polizei in NRW lediglich das Bewerbungsverfahren bestehen und werden mit dem untersten ROW von 85 eingestellt. Es wird versucht pro Jahr 2100 Anwärter einzustellen. Allerdings liegt die Abbrecherquote bei knapp 20 Prozent.
Mir stellt sich da eher die Frage, ob da noch eine Bestenauslese überhaupt stattfindet, wenn es mittlerweile bereits ausreichend ist das Bewerbungsverfahren mit dem untersten ROW zu bestehen.

Wir reden bei der Polizei von 3000 Stellen, die den demografischen Wandel bei der Polizei stoppen sollen.

Man erkennt übrigens den Personalmangel ganz deutlich daran, dass man nur noch mit dem Mindest-ROW einstellen und keine Bestenauslese mehr vollziehen kann.

Ein hausgemachtes Problem der letzten 30 Jahre. Bei der Polizei gibt es nur noch: ganz alt und ganz jung. Der komplette Mittelbau fehlt. Entweder siehst du einen PK oder einen PHK.

Übrigens ist die Polizei im gehobenen Dienst in NRW beförderungstechnisch absolut unattraktiv. 10 Jahre von A9 auf A10 ist die Regel. Mein Freundeskreis in sämtlichen Verwaltungen sind in dieser Zeit mindestens A12. Die freie Heilfürsorge ist wenigstens ein No-Brainer, sonst würde es noch schlimmer sein.


bettelmusikant

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3483 am: 27.07.2022 15:53 »
In diesem Jahr mussten die Bewerber bei der Polizei in NRW lediglich das Bewerbungsverfahren bestehen und werden mit dem untersten ROW von 85 eingestellt. Es wird versucht pro Jahr 2100 Anwärter einzustellen. Allerdings liegt die Abbrecherquote bei knapp 20 Prozent.
Mir stellt sich da eher die Frage, ob da noch eine Bestenauslese überhaupt stattfindet, wenn es mittlerweile bereits ausreichend ist das Bewerbungsverfahren mit dem untersten ROW zu bestehen.

Wir reden bei der Polizei von 3000 Stellen, die den demografischen Wandel bei der Polizei stoppen sollen.

Man erkennt übrigens den Personalmangel ganz deutlich daran, dass man nur noch mit dem Mindest-ROW einstellen und keine Bestenauslese mehr vollziehen kann.

Ein hausgemachtes Problem der letzten 30 Jahre. Bei der Polizei gibt es nur noch: ganz alt und ganz jung. Der komplette Mittelbau fehlt. Entweder siehst du einen PK oder einen PHK.

Übrigens ist die Polizei im gehobenen Dienst in NRW beförderungstechnisch absolut unattraktiv. 10 Jahre von A9 auf A10 ist die Regel. Mein Freundeskreis in sämtlichen Verwaltungen sind in dieser Zeit mindestens A12. Die freie Heilfürsorge ist wenigstens ein No-Brainer, sonst würde es noch schlimmer sein.

Polizisten in Hessen (und andere BL) fragen sich was das sein soll... :-\


JC83

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3484 am: 27.07.2022 16:06 »
Übrigens ist die Polizei im gehobenen Dienst in NRW beförderungstechnisch absolut unattraktiv. 10 Jahre von A9 auf A10 ist die Regel. Mein Freundeskreis in sämtlichen Verwaltungen sind in dieser Zeit mindestens A12. Die freie Heilfürsorge ist wenigstens ein No-Brainer, sonst würde es noch schlimmer sein.

Deine Freunde aus der Verwaltung dürften in der Regel auch andere Tätigkeiten und damit mehr Verantwortung ausüben, oder? Wenn man z.b. im Personalservice in A10 als SB beginnt --> A11 Hauptsachbearbeiter --> A12 Gruppenleitung--> A13S Fachleitung (als grobes Beispiel). Stets andere andere Aufgaben und mehr Führung.

Der Polizist macht aber Letzen Endes immer dasselbe, ergo wäre hier eine tätigkeitsunabhängige Hochbeförderung nicht sinnvoll.

Gefühlt gebe ich dir aber recht: Es ist erstaunlich, was man in der Verwaltung verdienen kann im Vergleich zur Polizei. Besonders "witzig" ist dann ja die Polizeiverwaltung vs. Einsatzdienst, also im selben Hause...

Fragmon

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3485 am: 27.07.2022 16:11 »


Bemerkenswert, wie die Copyrightvorgabe einfach mit kopiert wurde :-D

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3486 am: 27.07.2022 16:18 »
Deine Freunde aus der Verwaltung dürften in der Regel auch andere Tätigkeiten und damit mehr Verantwortung ausüben, oder? Wenn man z.b. im Personalservice in A10 als SB beginnt --> A11 Hauptsachbearbeiter --> A12 Gruppenleitung--> A13S Fachleitung (als grobes Beispiel). Stets andere andere Aufgaben und mehr Führung.

Der Polizist macht aber Letzen Endes immer dasselbe, ergo wäre hier eine tätigkeitsunabhängige Hochbeförderung nicht sinnvoll.

Gefühlt gebe ich dir aber recht: Es ist erstaunlich, was man in der Verwaltung verdienen kann im Vergleich zur Polizei. Besonders "witzig" ist dann ja die Polizeiverwaltung vs. Einsatzdienst, also im selben Hause...

Gibts bei der Polizei nicht auch eine entsprechende Hierarchie bzw. Führungsverantwortung bei z.B. Hauptkommissaren oder ersten Hauptkommissaren?

JC83

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3487 am: 27.07.2022 18:28 »
Deine Freunde aus der Verwaltung dürften in der Regel auch andere Tätigkeiten und damit mehr Verantwortung ausüben, oder? Wenn man z.b. im Personalservice in A10 als SB beginnt --> A11 Hauptsachbearbeiter --> A12 Gruppenleitung--> A13S Fachleitung (als grobes Beispiel). Stets andere andere Aufgaben und mehr Führung.

Der Polizist macht aber Letzen Endes immer dasselbe, ergo wäre hier eine tätigkeitsunabhängige Hochbeförderung nicht sinnvoll.

Gefühlt gebe ich dir aber recht: Es ist erstaunlich, was man in der Verwaltung verdienen kann im Vergleich zur Polizei. Besonders "witzig" ist dann ja die Polizeiverwaltung vs. Einsatzdienst, also im selben Hause...

Gibts bei der Polizei nicht auch eine entsprechende Hierarchie bzw. Führungsverantwortung bei z.B. Hauptkommissaren oder ersten Hauptkommissaren?

Es war zwar rhetorisch gefragt, aber trotzdem:

Ja klar, aber doch nicht in der Masse. In der Verwaltung gibt es unzählige Gruppenleiter mit kleinen Teams in A12 oder A13S; weiter oben Referatsleitungen in A16 mit 10 Leuten und solche Späße.
Von der Bundesverwaltung ganz zu schweigen.
Bei Team Blue biste mit A12 schon Dienststellenleitung.

Für A15 (Polizeidirektor) hat man sogar eine Direktion zu leiten. D.h. man sorgt im Zweifelsfall für Sicherheit für 500 bis 800 k Menschen (wie in Berlin z.B.)

Das steht in keinem Verhältnis zur Verantwortung, finde ich.

NvB

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3488 am: 27.07.2022 23:31 »

Es war zwar rhetorisch gefragt, aber trotzdem:

Ja klar, aber doch nicht in der Masse. In der Verwaltung gibt es unzählige Gruppenleiter mit kleinen Teams in A12 oder A13S; weiter oben Referatsleitungen in A16 mit 10 Leuten und solche Späße.
Von der Bundesverwaltung ganz zu schweigen.
Bei Team Blue biste mit A12 schon Dienststellenleitung.

Für A15 (Polizeidirektor) hat man sogar eine Direktion zu leiten. D.h. man sorgt im Zweifelsfall für Sicherheit für 500 bis 800 k Menschen (wie in Berlin z.B.)

Das steht in keinem Verhältnis zur Verantwortung, finde ich.

So schaut es nämlich aus. Die Personalverantwortung ist bei der Polizei echt grausig besoldet.

Bei der Bundeswehr bist du als Chef des Stabes in einem Kommando schon B6. Bei der Polizei im gleichgelagerten Aufgabenbereich A14/15

Ich denke es läuft beim Staat wie folgt:

Führungsverantwortung im Personalwesen = schlecht besoldet.

Führungsverantwortung im Haushaltswesen = Gerne in die B Besoldung

Aber das ist jetzt auch zu viel offtopic.

Ich bin froh, dass NRW einer der einzigen BL sind, die die Allimentation für Familien geregelt haben.

Ab Dezember macht alleine der Familienzuschlag knapp 60% meiner Brutto-Grundbesoldung aus. Damit kann ich sehr gut leben.

emdy

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« Antwort #3489 am: 28.07.2022 07:06 »
Noch mal was für unsere Statistikliebhaber:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/249932/umfrage/anteil-der-personalkosten-der-bundesverwaltung-am-bundeshaushalt-in-deutschland/

Wir sind zwar hier im Länderunterforum aber was soll's. Ich hatte vor einigen Wochen recherchiert, dass sich der Trend dieser Statistik auch nach 2013 noch fortgesetzt hat.

MitleserBW

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« Antwort #3490 am: 28.07.2022 07:26 »
Deine Freunde aus der Verwaltung dürften in der Regel auch andere Tätigkeiten und damit mehr Verantwortung ausüben, oder? Wenn man z.b. im Personalservice in A10 als SB beginnt --> A11 Hauptsachbearbeiter --> A12 Gruppenleitung--> A13S Fachleitung (als grobes Beispiel). Stets andere andere Aufgaben und mehr Führung.

Der Polizist macht aber Letzen Endes immer dasselbe, ergo wäre hier eine tätigkeitsunabhängige Hochbeförderung nicht sinnvoll.

Gefühlt gebe ich dir aber recht: Es ist erstaunlich, was man in der Verwaltung verdienen kann im Vergleich zur Polizei. Besonders "witzig" ist dann ja die Polizeiverwaltung vs. Einsatzdienst, also im selben Hause...

Gibts bei der Polizei nicht auch eine entsprechende Hierarchie bzw. Führungsverantwortung bei z.B. Hauptkommissaren oder ersten Hauptkommissaren?

Es war zwar rhetorisch gefragt, aber trotzdem:

Ja klar, aber doch nicht in der Masse. In der Verwaltung gibt es unzählige Gruppenleiter mit kleinen Teams in A12 oder A13S; weiter oben Referatsleitungen in A16 mit 10 Leuten und solche Späße.
Von der Bundesverwaltung ganz zu schweigen.
Bei Team Blue biste mit A12 schon Dienststellenleitung.

Für A15 (Polizeidirektor) hat man sogar eine Direktion zu leiten. D.h. man sorgt im Zweifelsfall für Sicherheit für 500 bis 800 k Menschen (wie in Berlin z.B.)

Das steht in keinem Verhältnis zur Verantwortung, finde ich.

In Baden-Württemberg ist die Besoldung bei der Polizei dann etwas anders geregelt. Eine A12 Stelle bekommt man als Dienstgruppenleiter bei fast jedem Revier, manche Revier haben sogar A13 Stellen als Dienstgruppenleiter. Zudem bekommt man eine A12/A13 Stelle als Leiter einer Organisationseinheit wenn eine bestimmte Anzahl Beamte zugehörig sind. Bei A12 sind das nur wenige, bei A13 glaube ich ab 10 Beamte, bin mir aber nicht 100% sicher. Bei der Kriminalpolizei ist bereits jede Sachbearbeiterstelle eine A12 Stelle.

A15 Stellen gibt es zum Beispiel als Revierleiter bei größeren Revieren, bei kleineren A14. Direktionen gibt es keine mehr, nur noch Präsidien, diese sind in der Spitze in der B Besoldung. Bei der Kriminalpolizei ist z.b. eine Kriminalinspektionsleiterstelle bereits A14. 

 

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« Antwort #3491 am: 28.07.2022 08:11 »
Es war zwar rhetorisch gefragt, aber trotzdem:

nein, war ernsthaftes Interesse, daher danke (auch den folgenden Postern) für die Erläuterungen.

JC83

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« Antwort #3492 am: 28.07.2022 09:23 »
Es war zwar rhetorisch gefragt, aber trotzdem:

nein, war ernsthaftes Interesse, daher danke (auch den folgenden Postern) für die Erläuterungen.

Okay, sorry . Da du in der Breite auch sehr gut informiert bist und n gewissen Witz hast, hatte ich das anders aufgefasst 😅

Organisator

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« Antwort #3493 am: 28.07.2022 09:47 »
Okay, sorry . Da du in der Breite auch sehr gut informiert bist und n gewissen Witz hast, hatte ich das anders aufgefasst 😅

Alles gut. Ich bin ja sehr neugierig, auch wie es in anderen Bereichen abläuft. Und manchmal auch ziemlich erstaunt darüber :)

lotsch

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« Antwort #3494 am: 28.07.2022 12:30 »
Gerade in der NZZ gelesen, weil sich so viele hier mit Armut und Wohlstand befassen.

"In München gelten 3850 Euro netto für einen Vierpersonenhaushalt als «Armutsgefährdungsschwelle».
https://www.nzz.ch/meinung/deutschlands-gefuehlte-armut-sorget-euch-nicht-die-politik-hilft-ld.1694696

Auch ansonsten ist der Artikel interessant, weil er sich mit importierter Armut beschäftigt, was man ansonsten in deutschen Medien nicht erfährt und  wer dies benennt, wird in Deutschland sogleich als «Rassist», «Ausländerfeind» oder gleich als «Faschist» zum Schweigen gebracht.  Da es sich bei der Neuen Züricher Zeitung jedoch um eine sehr renommierte Zeitung handelt, traue ich mich das hier zu posten.