Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1530811 times)

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3840 am: 07.10.2022 08:55 »
Automatisch findet gar nix statt. Gesetzgebung obliegt der Legislative.

Diese entscheidet ob, wann, wo , wie , in welchem Umfang Gesetze erlassen und verkündet werden.

"Automatisch" bedeutet für mich in diesem Zusammenhang, dass jeder an Recht und Gesetz gebunden ist und von sich aus selber prüfe und dann auch zu ändern hat, wenn aufgrund von Entwicklungen -hier Bürgergeld-, dies nicht mehr gegeben ist. Mein Rechtsverständnis ist schwer getroffen, wenn der Staat dies erst anhand von gerichtlichen Feststellungen macht. Oder siehstvDu das anders?

Das Vorhaben der Bundesregierung, aus der Grundsicherung „Bürgergeld“ zu machen, berät der Bundestag am Donnerstag, 13. Oktober 2022. Der dazu angekündigte „Entwurfs eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes“ (Bürgergeld-Gesetz) wird erstmals beraten und soll im Anschluss an die knapp 70-minütige Debatte - ebenso wie der von der Fraktion Die Linke avisierte Antrag mit dem Titel „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in Erwerbsarbeit bringen“ - an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Das Gesetz über das Bürgergeld ist daher noch längst nicht beschlossene Sache und kann daher bei den aktuellen Überlegungen, bei denen es im Wesentlichen um Zahlungen für die Vergangenheit und die Gegenwart geht, noch gar keine Rolle spielen.

smiteme

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3841 am: 07.10.2022 10:51 »
Gibt es eigentlich die Berechnung der Familienzuschläge ab dem Dritten Kind (wie sich der Betrag um 409,26 Euro erhöht) nachlesen? Wenn ja, wo?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3842 am: 07.10.2022 11:30 »
In RLP wurde mir für die Rücknahme der Klage gegen den Familienzuschlag (verh. 4K) 2021 jetzt 2.400€ angeboten. Natürlich habe ich dankend abgelehnt, aber was soll man dazu sagen.
Angesichts § 2 Abs. 2 LBesG RP, der dem Land geläufig sein sollte, finde ich das interessant. War das mehr oder etwas Anderes, als das Gesetz vorsieht?

Du stellst die zentrale Frage, lumer. Genau das habe ich mich auch gefragt. Beamtenrechtlich kann die amtsangemessene Alimentation an sich nicht durch den einzelnen verhandelbar sein. Verhandelbar dürfte nur das sein, was gesetzlich möglich ist, also z.B. die Frage, welche Zuschläge, die gesetzlich verankert sind, auf den Einzelfall anwendbar sind, wenn dieser sie z.B. zwecks Aufnahme eines Dienstverhältnisses fordert. Die amtsangemessene Alimentation ist und bleibt m.E. per se in allen Rechtskreisen streng an das Gesetz gebunden.



Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3845 am: 12.10.2022 06:30 »
Wenn ich die Bundesländer (und den Bund) richtig im Überblick habe, ist Hessen das einzige Land, welches die Grundbesoldung erhöht und eben nicht auf Biegen und Brechen an den Zuschlägen rumschraubt, oder habe ich ein anderes Bundesland übersehen?

Klar ist dass dies in Hessen nur ein Anfang sein kann, aber ich finde das schon bemerkenswert.

Dailydrvr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3846 am: 12.10.2022 06:46 »
Neuigkeiten zu Berlin:

https://www.gdp.de/gdp/gdpber.nsf/id/DE_Deine-GdP-informiert-Entscheidung-zur-amtsangemessenen-Alimentation-nicht-vor-2023?open&ccm=000

Frage eines Dummen: Das bedeutet, dass dieses Jahr insgesamt nix mehr vom BVerfG zur Alimentation kommt, richtig?

SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3847 am: 12.10.2022 07:18 »
Nein, es wird keine Entscheidung über die Berliner A-Besoldung geben, was allerdings auch schon seit dem Frühjahr klar ist. Weiterhin ist eine Entscheidung über die bremische A-Besoldung für 2022 angekündigt.

chippy1979

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3848 am: 14.10.2022 12:46 »
Hallo Zusammen,

gibt es eine Chance, dass dieser Beschluss 2 BvL 4/18 auch auf die A Besoldung in Bayern Auswirkung hat? Also gibt es zukünftig eine Change dass der Familienzuschlag ab 3 Kindern erhöht wird?

Müsste man in BY jetzt schon gehen die bestehende Besoldung Widerspruch einlegen?

Sry meiner Nachfrage aber ich wundere mich einfach warum von der Gewerkschaft keine Info kommt...

Danke euch?

Lg

R Go

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3849 am: 14.10.2022 13:02 »
@chippy 1979

Schau' mal hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.0.html

Zitat
gibt es eine Chance, dass dieser Beschluss 2 BvL 4/18 auch auf die A Besoldung in Bayern Auswirkung hat? Also gibt es zukünftig eine Change dass der Familienzuschlag ab 3 Kindern erhöht wird?

Ja, man hat das gem. aktuellem Gesetzentwurf auch in Bayern registiriert, aber nicht wirklich wie gefordert in diesem umgesetzt.
Zitat
Müsste man in BY jetzt schon gehen die bestehende Besoldung Widerspruch einlegen?

Laut Gesetzesentwurf nicht nötig, aber gemäß der Meinung vieler im verlinkten Unterforum empfehlenswert.



beelzebub

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3850 am: 17.10.2022 15:24 »
Das Jahr neigt sich dem Ende und daher immer wieder die gleiche Frage nach dem Widerspruch...
In Sachsen-Anhalt wurden lediglich Familien- und Kinderzuschlag erhöht/nachgezahlt. Beamte ohne Kinder, oder bei denen Kinder mittlerweile "raus" sind gegen weiter leer aus.
Ist es auch in diesem Jahr sinnvoll, einen Widerspruch einzureichen? ich gehe davon aus, dass wir, anders als in den letzten Jahren nicht die Zusage, jeder würde so behandelt, als habe er Widerspruch eingelegt, erhalten.
Ich würde mich freuen, wenn mir weitergeholfen würde.


SwenTanortsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3851 am: 17.10.2022 16:07 »
Es ist in allen 17 Rechtskreisen ausnahmslos für alle Fälle sinnvoll, Widerspruch gegen die einem gewährte Alimentation einzulegen, da in allen 17 Rechtskreisen ausnahmslos alles Besoldungsgesetze mindestens gegen das Mindestabstandsgebot verstoßen und darüber hinaus mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch sämtlich gegen die dem Gesetzgeber auferlegten Prozeduralisierungspflichten. Es gibt in Deutschland keinen Beamten, keinen Richter, keinen Staatsanwalt und Hochschullehrer der amtsangemessen alimentiert werden würde, da keines der geltenden Besoldungsgesetze verfassungskonform wäre.

beelzebub

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3852 am: 17.10.2022 16:33 »
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort!!!

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3853 am: 18.10.2022 09:10 »
Der Widerspruch ist das einzige Rechtsmittel und auch das einzige Druckmittel das ein Beamter hat bezüglich seiner Alimentation. Die Reparaturgesetze sind nahezu ausnahmslos Murks, deshalb sollte man sich auch nicht mehr auf die Versprechungen verlassen. Es macht einen Unterschied ob 500 Widersprüche eingehen oder 20.000.

Deshalb für die nahe Zukunft jedes Jahr einen Widerspruch hinschicken.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3854 am: 18.10.2022 11:08 »
Der Widerspruch ist das einzige Rechtsmittel und auch das einzige Druckmittel das ein Beamter hat bezüglich seiner Alimentation. Die Reparaturgesetze sind nahezu ausnahmslos Murks, deshalb sollte man sich auch nicht mehr auf die Versprechungen verlassen. Es macht einen Unterschied ob 500 Widersprüche eingehen oder 20.000.

Deshalb für die nahe Zukunft jedes Jahr einen Widerspruch hinschicken.

Die Frage für mich ist, was passiert mit den alten Widersprüchen, wenn ein neues Gesetz, wie das Murks 4 Säulen Modell in BW, kommt.
Laufen die dann aus?
Muss man dann klagen?