Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1487669 times)

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3915 am: 23.11.2022 13:10 »
Sollte dieses Jahr nicht noch ein Urteil zur Besoldung in Bremen ergehen?
Ist wie Weihnachten, die Vorfreude ist einfach zu groß  ;D

Ich rechne nicht mehr damit... Da müsste jetzt was in den nächsten 3-4 Wochen passieren.

Opa

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3916 am: 23.11.2022 14:21 »
Hallo Willi, es gibt beim „neuen“ Wohngeld eine Übergangsfrist von 6 Monaten, in denen die Wohngeldstelle auf das Jobcenter verweisen darf (und vermutlich auch wird). Deshalb musst du beim Wohngeldantrag damit rechnen, dass dir eine gewisse Nachdrücklichkeit und Beharrlichkeit abverlangt wird. Erst ab dem 01.07.2023 ist dein Anspruch safe.

Z1

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3917 am: 24.11.2022 00:36 »
Hallo zusammen, ich bin Richter in BW mit vier Kindern und habe bisher noch keinerlei Anträge und / Oder Widersprüche eingelegt.

Ist ein Antrag / Widerspruch auch jetzt noch sinnvoll? Insbesondere zur amtsangemessen Alimentation und in Bezug auf Kinderzuschläge? Vielen Dank bereits im Voraus!!! Irgendwie überfordert mich die Unübersichtlichkeit der Rechtslage....

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3918 am: 24.11.2022 06:52 »
Als Richter mit der Gesetzeslage überfordert?  Junge, Junge......

Verwaltungsbetriebswirt

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3919 am: 24.11.2022 09:33 »
Guten Morgen, habe heute den Musterwiderspruch der Komba NRW für 2022 erhalten. Ich muss sagen, ich finde Ihn gut. Geht gleich heute in die Post.

Geometer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3920 am: 24.11.2022 10:46 »
Aktuell in der großen Deustchen Zeitung mit den 4 Buchstaben
Für die BILDung

10 000 Euro Mietzuschuss für Beamte

...und wir müssen zahlen

Kopfschüttel

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3921 am: 24.11.2022 10:55 »
Hallo zusammen, ich bin Richter in BW mit vier Kindern und habe bisher noch keinerlei Anträge und / Oder Widersprüche eingelegt.

Ist ein Antrag / Widerspruch auch jetzt noch sinnvoll?
Ich habe kürzlich Widerspruch eingelegt. Lohnt sich immer. Die stellen ruhend und man kann das ganze beobachten.

Aloha

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3922 am: 24.11.2022 11:17 »
Hallo zusammen, ich bin Richter in BW mit vier Kindern und habe bisher noch keinerlei Anträge und / Oder Widersprüche eingelegt.

Ist ein Antrag / Widerspruch auch jetzt noch sinnvoll? Insbesondere zur amtsangemessen Alimentation und in Bezug auf Kinderzuschläge? Vielen Dank bereits im Voraus!!! Irgendwie überfordert mich die Unübersichtlichkeit der Rechtslage....
Ja, zumindest für 2022+

Es gibt überhaupt keinen Grund, dermaßen überrascht zu tun. Alle Planungsentwürfe und Zerstörungsanweisungen haben fünfzig ihrer Erdenjahre lang in ihrem zuständigen Planungsamt auf Alpha Centauri ausgelegen. Sie hatten also viel Zeit, formell Beschwerde einzulegen, aber jetzt ist es viel zu spät, so ein Gewese darum zu machen. … Was soll das heißen, Sie sind niemals auf Alpha Centauri gewesen? Ja du meine Güte, das ist doch nur vier Lichtjahre von hier. Tut mir leid, aber wenn Sie sich nicht mal um Ihre ureigensten Angelegenheiten kümmern, ist das wirklich Ihr Problem. Vernichtungsstrahlen einschalten!

Douglas Adams, Per Anhalter durch die Galaxis (1979).

Drehleiterkutscher

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3923 am: 24.11.2022 11:20 »
Aktuell in der großen Deustchen Zeitung mit den 4 Buchstaben
Für die BILDung

10 000 Euro Mietzuschuss für Beamte

...und wir müssen zahlen

Kopfschüttel

...ich will nicht wissen was los ist, wenn wir wirklich mal allesamt die 10 - 20000 Euro im Jahr mehr verdienen sollten und wir das auch noch fast 10 Jahre rückwirkend bekommen.

Dailydrvr

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3924 am: 24.11.2022 12:04 »
Hier auch ein richtig gut recherchierter und überhaupt nicht populistischer und verkürzt dargestellter Artikel:
https://www.focus.de/politik/deutschland/bis-zu-10-000-euro-mehr-beamte-sollen-kraeftige-nachzahlungen-wegen-hoher-mieten-erhalten_id_180400320.html
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Nordlicht97

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3925 am: 24.11.2022 12:32 »
Aktuell in der großen Deustchen Zeitung mit den 4 Buchstaben
Für die BILDung

10 000 Euro Mietzuschuss für Beamte

...und wir müssen zahlen

Kopfschüttel

...ich will nicht wissen was los ist, wenn wir wirklich mal allesamt die 10 - 20000 Euro im Jahr mehr verdienen sollten und wir das auch noch fast 10 Jahre rückwirkend bekommen.

Genau deswegen tendiert meine persönliche Erwartungshaltung auch gegen 0, dass es jemals dazu kommen wird.
Die Länder werden immer wieder Ausreden finden, andere, verfassungswidrige Besoldungsgesetze erlassen und es so immer weiter in die Zukunft verlagern, ohne das eine echte Änderung stattfindet.
Selbst wenn das BVerfG endlich ein Urteil spricht, glaube ich nicht an eine Umsetzung und schon gar keine zeitnahe.

Kein Politiker wird sich diesen Schuh anziehen wollen und dem Bürger, der ja eh der Meinung ist, dass der Beamte zu viel Geld verdient, erzählen, dass es leider zu Nachzahlungen und immensen Erhöhungen kommen muss, die den Haushalt belasten werden.
Dieser Politiker und seine Partei werden dann bei der nächsten Wahl abgestraft und das wird keiner riskieren.

guzmaro

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3926 am: 24.11.2022 12:53 »
Wieso bekommen nur Beamte mit Kindern den Zuschuss ?
Als Single habe ich doch auch hohe Mieten .

VierBundeslaender

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3927 am: 24.11.2022 12:59 »
„Markus Berkenkopf, Experte“.

Vor allem Lobbyist - nämlich Bund der Steuerzahler. Dass die dagegen sind, ist klar. Meine Expertenantwort: Dieser Bund hat bei den Besoldungskürzungen der Vorjahre (Streichung Weihnachtsgeld etc) nichts gesagt. Damit ist er einseitig.

DrStrange

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3928 am: 24.11.2022 13:08 »
Hier auch ein richtig gut recherchierter und überhaupt nicht populistischer und verkürzt dargestellter Artikel:
https://www.focus.de/politik/deutschland/bis-zu-10-000-euro-mehr-beamte-sollen-kraeftige-nachzahlungen-wegen-hoher-mieten-erhalten_id_180400320.html
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"Wegen gestiegener Mietkosten wollen viele Bundesländer ihren Beamten hohe Nachzahlungen aus Steuermitteln gewähren."

Das wegen ist falsch und von wollen kann gar keine Rede sein. Kann man den Focus/Bild Leuten mal die Materie erklären? Kein Wunder, dass viele "diese Presse" nicht mehr ernst nehmen.

Claudia13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3929 am: 24.11.2022 13:21 »
Wieso bekommen nur Beamte mit Kindern den Zuschuss ?
Als Single habe ich doch auch hohe Mieten .

Danke, dass es mal jemand anspricht...