[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Verwaltungsgedöns

Zitat von: Hans Werner Mangold in 08.05.2024 11:15
Hoffentlich tut sich bald mal was in Karlsruhe  :-\

Die Gewerkschaft hat ja gleich darauf hingewiesen, dass sich auch diese neue Entscheidung über viele Jahre ziehen wird. Ich denke, 2039 ist realistisch. Natürlich inkl. Inflation, ohne Zinsen und mit gemindertem Lebensstandard.  ;D


Paterlexx

Auswirkung erstmal keine, man wartet auf das Verfassungsgericht. Die Stadt hat aber dennoch direkt mal gesagt bekommen, worauf sie sich einstellen kann. Verstehe ich das richtig?

Schlimm ist, dass das Besoldungsstrukturgesetz mit den Zuschlägen weiter läuft.

Ich überlege noch ein Fass aufzumachen, Teilzeitbeamte verlieren von ihren Zuschlägen als Polizeibeamter oder sonstiges die Teilzeitbeamten-Prozente. Sprich 30% Teilzeit nur noch 70% Zuschläge. Wenn man dadurch nur 70% Kinder hat oder nur zu 30% Feuerwehrmann/Frau ist.
Das ist insbesondere für Mütter ein richtig verrückter Nachteil. Die Familienzuschläge werden dann auch nicht erhöht, so dass selbst nach dem neuen Gesetz der Gesetzgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

NordWest

Zitat von: Verwaltungsgedöns in 08.05.2024 10:49
Meldung aus Hamburg:
[...]
Nicht Gegenstand des Verfahrens waren die Jahre ab 2022, die amtsangemessene Alimentation im Bereich der Versorgung, ...

Dass Versorgungsfragen, insbesondere zur Mindestversorgung, immer wieder ausgeklammert werden, führt leider dazu, dass wohl kaum ein Pensionär mehr eine amtsangemessene Versogung in seinem Leben noch erleben wird.

Die Hamburger "Angleichungszulage", die nur aktiven Beamten gezahlt wird, nutzt dieses Missverhältnis bereits in unverschämtester Weise aus.

Ozymandias

Zitat von: NordWest in 09.05.2024 01:51
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 08.05.2024 10:49
Meldung aus Hamburg:
[...]
Nicht Gegenstand des Verfahrens waren die Jahre ab 2022, die amtsangemessene Alimentation im Bereich der Versorgung, ...

Dass Versorgungsfragen, insbesondere zur Mindestversorgung, immer wieder ausgeklammert werden, führt leider dazu, dass wohl kaum ein Pensionär mehr eine amtsangemessene Versogung in seinem Leben noch erleben wird.

Dazu gibt es schon Vorlagen beim BVerfG von Versorgungsempfängern. Kann ich mal bei Bedarf raussuchen, war glaub aus Hamburg und oder Berlin. Hierzu kann es eine eigene Rechtsprechung geben.

In BW gab es ja Ämteranhebungen ohne Ende, aber nicht für Pensionäre. Dort müsste man mal genauer schauen, was Sache ist. Die Akzessorietät zwischen Besoldung und Versorgung ist in Gefahr bei den ganzen Sparbemühungen.

Versuch

Zitat von: Ozymandias in 09.05.2024 12:43
Zitat von: NordWest in 09.05.2024 01:51
Zitat von: Verwaltungsgedöns in 08.05.2024 10:49
Meldung aus Hamburg:
[...]
Nicht Gegenstand des Verfahrens waren die Jahre ab 2022, die amtsangemessene Alimentation im Bereich der Versorgung, ...

Dass Versorgungsfragen, insbesondere zur Mindestversorgung, immer wieder ausgeklammert werden, führt leider dazu, dass wohl kaum ein Pensionär mehr eine amtsangemessene Versogung in seinem Leben noch erleben wird.

Dazu gibt es schon Vorlagen beim BVerfG von Versorgungsempfängern. Kann ich mal bei Bedarf raussuchen, war glaub aus Hamburg und oder Berlin. Hierzu kann es eine eigene Rechtsprechung geben.

In BW gab es ja Ämteranhebungen ohne Ende, aber nicht für Pensionäre. Dort müsste man mal genauer schauen, was Sache ist. Die Akzessorietät zwischen Besoldung und Versorgung ist in Gefahr bei den ganzen Sparbemühungen.
BW empfinde ich gerade als besonders unterirdisch.
Und wenn man die. Landtagsabgeordneten anschreibt, finden die alles ist o.k.

Und das BVG kommt nicht in die Pötte.
Vollkatastrophe

HansGeorg

In SH wurden die Besoldungsstufe A4-A5 abgeschafft. Dann wurde zur Berechnung der Mindestversorgung aber auch der Prozentsatz von 65% (damals Endstufe A4) auf 60% (jetzt Endstufe A6) reduziert. Somit kommt ein praktisches Nullsummenspiel bei raus. Kann so etwas rechtens sein? Ich meine auch jemand der die Mindestversorgung bekommt, befindet sich im Ruhestand und hat doch auch einen Anspruch auf eine angemessene Alimentation.

clarion

Wer Mindestpension bekommt, hat wahrscheinlich der Kinder wegen viele Jahre ausgesetzt oder fast ausschließlich Teilzeit gearbeitet. Bei Frühpensionierungen kommen ja noch Zurechnungszeiten hinzu, die einen oft über die Mindestpension hieven.

Sprich Mindestpensionäre sind überwiegend weiblich und würden wegen ihrer Vita noch viel weniger Rente bekommen.

Zerot

Wochenausblick für die 20. Kalenderwoche
(Stand: 10. Mai 2024)
Nachfolgend werden die voraussichtlichen Termine für die Veröffentlichung ausgewählter Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht behält sich vor, von den angekündigten Veröffentlichungsterminen im Einzelfall abzuweichen.

Am Tag der jeweiligen Veröffentlichung sind die Entscheidungen üblicherweise ab 09.30 Uhr auf der Website des Bundesverfassungsgerichts abrufbar und werden gleichzeitig per Newsletter versandt.

Aktenzeichen   Kurzbeschreibung des Verfahrensgegenstandes   Vorausgegangene fachgerichtliche Entscheidung   Voraussichtlicher Veröffentlichungstermin
2 BvL 2/22   Richtervorlage zu der Frage, ob § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt.   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2021 - 6 A 739/18 -   16. Mai 2024



Malkav

Zitat von: Zerot in 10.05.2024 09:47
Richtervorlage zu der Frage, ob § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt.   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2021 - 6 A 739/18 -

Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber haben die da bei ihrer Prioritätensetzung zu viel Kirschwasser gesoffen? Ich habe tatsächlich immer noch Verständnis dafür, dass beamtenrechtliche Verfahren Zeit brauchen, Prioräten gesetzt werden müssen und der Berichterstatter überlastet ist. Ich habe auch Verständnis dafür, dass es beim BVerfG tatsächlich eiligere Sachen als Alimentationsverfahren gibt.

Aber dass der Senat bzw. Herr Maidowski jetzt tatsächlich einen Vorlagebeschluss aus 2021 vorzieht, in welchem es darum geht, ob ein NRW-Polizeipräsident politischer Beamter sein kann/darf oder nicht, empfinde ich als Affront gegen jeden "0/8/15-Beamten". Wie viele politische Beamte gibt es bitte in der Republik im Verhältnis zu den "normalen" Beamten/Richtern/Staatsanwälten? Und wie viele davon sind potenziell von der Entscheidung betroffen, sprich: Nicht unmittelbar in den politischen Schnittstellen (Staatssekretäre und Abteilungsleiter beim Bund) eingesetzt?

Auch die Auswirkungen sind identisch. Der Kläger bekommt seiner Meinung nach zu wenig Geld (Ruhestandsbezüge statt Vollbesoldung) und alle Beamten sind potenziell unteralimentiert und bekommen daher zu wenig Geld.

DeGr

Zitat von: Malkav in 10.05.2024 09:56
Zitat von: Zerot in 10.05.2024 09:47
Richtervorlage zu der Frage, ob § 37 Abs. 1 Nr. 5 des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) in den Fassungen vom 21. April 2009 und vom 14. Juni 2016 gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt.   Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2021 - 6 A 739/18 -

Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber haben die da bei ihrer Prioritätensetzung zu viel Kirschwasser gesoffen? Ich habe tatsächlich immer noch Verständnis dafür, dass beamtenrechtliche Verfahren Zeit brauchen, Prioräten gesetzt werden müssen und der Berichterstatter überlastet ist. Ich habe auch Verständnis dafür, dass es beim BVerfG tatsächlich eiligere Sachen als Alimentationsverfahren gibt.

Aber dass der Senat bzw. Herr Maidowski jetzt tatsächlich einen Vorlagebeschluss aus 2021 vorzieht, in welchem es darum geht, ob ein NRW-Polizeipräsident politischer Beamter sein kann/darf oder nicht, empfinde ich als Affront gegen jeden "0/8/15-Beamten". Wie viele politische Beamte gibt es bitte in der Republik im Verhältnis zu den "normalen" Beamten/Richtern/Staatsanwälten? Und wie viele davon sind potenziell von der Entscheidung betroffen, sprich: Nicht unmittelbar in den politischen Schnittstellen (Staatssekretäre und Abteilungsleiter beim Bund) eingesetzt?

Auch die Auswirkungen sind identisch. Der Kläger bekommt seiner Meinung nach zu wenig Geld (Ruhestandsbezüge statt Vollbesoldung) und alle Beamten sind potenziell unteralimentiert und bekommen daher zu wenig Geld.

Ein langwieriges, äußerst komplexes Verfahren kann doch nicht dazu führen, dass andere Verfahren, die sich wahrscheinlich deutlich schneller abwickeln lassen, bis zur Entscheidung über das langwierige Verfahren zurückgestellt werden. Es dürfte deutlich effizienter sein, mehrere Verfahren parallel voranzutreiben

lotsch

Zitat von: Malkav in 10.05.2024 09:56
Zitat von: Zerot in 10.05.2024 09:47
Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber

Ich verstehe das sehr gut, aber man darf über das BVerfG diskutieren und es ist sogar wichtig. Wer sonst sollte sich mit dem BVerfG, dem höchsten deutschen Gericht mit einer herausragenden Rolle auseinandersetzen, wenn nicht das Volk?
Aufgabe des BVerfG ist es, im Rahmen des GG ausgleichend zu wirken. Nach meinem Geschmack, liegt es gerade bei der Beamtenbesoldung stark auf der Seite des Staates, des Gesetzgebers. Es ist eben eine staatstragende Institution und erkennt nach m.E. die momentane sehr schlechte fiskalische Situation des Staates an und die Seite der Beamten wird noch nicht als so dramatisch angesehen, dass man sofort handeln müsste. Es gibt keine Auflösungssituation der Exekutive, der Personalmangel ist zwar vorhanden, betrifft aber alle Wirtschaftsbereiche und noch immer gibt es in der Öffentlichkeit das Narrativ der überbezahlten Beamten. Es gibt zwar schon verstärkt Widersprüche und Klagen, aber es läuft noch immer alles sehr geordnet ab. Es gibt nicht einmal größere Demonstrationen von Beamten und auch die Gewerkschaften und die Presse als vierte Gewalt ist noch auffällig ruhig. Ich unterstelle dem BVerfG nicht, dass es mit Politikern kollaborativ zusammen arbeitet, aber die Stimmung in der Gesellschaft beobachtet es bestimmt.

Versuch

Zitat von: lotsch in 11.05.2024 09:49
Zitat von: Malkav in 10.05.2024 09:56
Zitat von: Zerot in 10.05.2024 09:47
Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber

Ich verstehe das sehr gut, aber man darf über das BVerfG diskutieren und es ist sogar wichtig. Wer sonst sollte sich mit dem BVerfG, dem höchsten deutschen Gericht mit einer herausragenden Rolle auseinandersetzen, wenn nicht das Volk?
Aufgabe des BVerfG ist es, im Rahmen des GG ausgleichend zu wirken. Nach meinem Geschmack, liegt es gerade bei der Beamtenbesoldung stark auf der Seite des Staates, des Gesetzgebers. Es ist eben eine staatstragende Institution und erkennt nach m.E. die momentane sehr schlechte fiskalische Situation des Staates an und die Seite der Beamten wird noch nicht als so dramatisch angesehen, dass man sofort handeln müsste. Es gibt keine Auflösungssituation der Exekutive, der Personalmangel ist zwar vorhanden, betrifft aber alle Wirtschaftsbereiche und noch immer gibt es in der Öffentlichkeit das Narrativ der überbezahlten Beamten. Es gibt zwar schon verstärkt Widersprüche und Klagen, aber es läuft noch immer alles sehr geordnet ab. Es gibt nicht einmal größere Demonstrationen von Beamten und auch die Gewerkschaften und die Presse als vierte Gewalt ist noch auffällig ruhig. Ich unterstelle dem BVerfG nicht, dass es mit Politikern kollaborativ zusammen arbeitet, aber die Stimmung in der Gesellschaft beobachtet es bestimmt.
So ein Quatsch

lotsch

Zitat von: Versuch in 11.05.2024 11:13
Zitat von: lotsch in 11.05.2024 09:49
Zitat von: Malkav in 10.05.2024 09:56
Zitat von: Zerot in 10.05.2024 09:47
Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber

Ich verstehe das sehr gut, aber man darf über das BVerfG diskutieren und es ist sogar wichtig. Wer sonst sollte sich mit dem BVerfG, dem höchsten deutschen Gericht mit einer herausragenden Rolle auseinandersetzen, wenn nicht das Volk?
Aufgabe des BVerfG ist es, im Rahmen des GG ausgleichend zu wirken. Nach meinem Geschmack, liegt es gerade bei der Beamtenbesoldung stark auf der Seite des Staates, des Gesetzgebers. Es ist eben eine staatstragende Institution und erkennt nach m.E. die momentane sehr schlechte fiskalische Situation des Staates an und die Seite der Beamten wird noch nicht als so dramatisch angesehen, dass man sofort handeln müsste. Es gibt keine Auflösungssituation der Exekutive, der Personalmangel ist zwar vorhanden, betrifft aber alle Wirtschaftsbereiche und noch immer gibt es in der Öffentlichkeit das Narrativ der überbezahlten Beamten. Es gibt zwar schon verstärkt Widersprüche und Klagen, aber es läuft noch immer alles sehr geordnet ab. Es gibt nicht einmal größere Demonstrationen von Beamten und auch die Gewerkschaften und die Presse als vierte Gewalt ist noch auffällig ruhig. Ich unterstelle dem BVerfG nicht, dass es mit Politikern kollaborativ zusammen arbeitet, aber die Stimmung in der Gesellschaft beobachtet es bestimmt.
So ein Quatsch

Sehr konstruktiv. Was hast du für eine Meinung, warum sich das BVerfG so viel Zeit lässt, bei den Entscheidungen zur Beamtenbesoldung?

Verwaltungsgedöns

Mein Vertrauen in das BVG hält sich in Anbetracht der verstrichen Zeit auch in Grenzen. Ich persönlich glaube, dass der Sozialstaat exorbitant ausgebaut wurde und die Parameter dadurch aus den Fugen geraten sind. Mag sein, dass der Staat sich den Sozialstaat (samt kostspieliger Zuwanderung) leisten konnte und wollte, die Kaskade der dann folgenden Beamtenbesoldung hat man wohl übersehen. Nun ist der Bund bzw das jeweilige Land schachmatt gesetzt. Wir werden nur einen symbolischen Bruchteil des Geldes erhalten, der uns eigentlich zusteht.
Hinzukommt, dass wir jährlich widersprechen und die strittigen Zahlungen alle wieder beim BVG landen werden. Dann warten wir wieder 20 Jahre. Ganz ehrlich, man macht uns mürbe. Wer hat eigentlich noch einen Überblick? Ich habe Klagen laufen. Widersprüche habe ich auch laufen. Auf einige wurde nie geantwortet. Einige wurden abgewiesen und da wurde dann auch geklagt. Ich kann das alles gar nicht mehr sinnhaft abheften. Viel zu verwirrend.

Das nächste Schlupfloch wird sein, dass der Gesetzgeber sich darauf zurückziehen wird, dass das BVG nur in einer exakten Konstellation entschieden hat. Zum Beispiel Besoldungsgruppe A8, Stufe 4 mit 3 Kindern. Der Kollege A9, Stufe 3 mit 2 Kindern hätte damals auch klagen müssen, wurde für die Musterverfahren aber gar nicht berücksichtigt. Die Gesetzgeber werden sich dumm stellen und alles verschleppen und aussitzen.

Hier eine Analogie zum EuGH:
Erinnert sich nicht jemand an die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen? Mir wurden damals Sachen vorgrechnet, wonach ich für die geleisten Dienstjahre in der höchsten Dienstaltersstufe Nachzahlungen erhalten müsste. Das waren Summen, da wurde einem schwindelig. Die Diskriminierung und Rechtswidrigkeit war offenkundig. Und was kam damals beim EuGH heraus? Das Fazit war: Ja alles rechtswidrig. Muss geändert werden. Aber aufgrund der Gesetze durfte man das damals in Deutschland. Kein Anspruch auf Nachzahlungen. Das war meine Meinung nach auch ein Urteil, welches unabhängig der Rechtslage nur dazu diente, die BRD zu schonen.