Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1720810 times)

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6060 am: 11.05.2024 11:13 »
Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber

Ich verstehe das sehr gut, aber man darf über das BVerfG diskutieren und es ist sogar wichtig. Wer sonst sollte sich mit dem BVerfG, dem höchsten deutschen Gericht mit einer herausragenden Rolle auseinandersetzen, wenn nicht das Volk?
Aufgabe des BVerfG ist es, im Rahmen des GG ausgleichend zu wirken. Nach meinem Geschmack, liegt es gerade bei der Beamtenbesoldung stark auf der Seite des Staates, des Gesetzgebers. Es ist eben eine staatstragende Institution und erkennt nach m.E. die momentane sehr schlechte fiskalische Situation des Staates an und die Seite der Beamten wird noch nicht als so dramatisch angesehen, dass man sofort handeln müsste. Es gibt keine Auflösungssituation der Exekutive, der Personalmangel ist zwar vorhanden, betrifft aber alle Wirtschaftsbereiche und noch immer gibt es in der Öffentlichkeit das Narrativ der überbezahlten Beamten. Es gibt zwar schon verstärkt Widersprüche und Klagen, aber es läuft noch immer alles sehr geordnet ab. Es gibt nicht einmal größere Demonstrationen von Beamten und auch die Gewerkschaften und die Presse als vierte Gewalt ist noch auffällig ruhig. Ich unterstelle dem BVerfG nicht, dass es mit Politikern kollaborativ zusammen arbeitet, aber die Stimmung in der Gesellschaft beobachtet es bestimmt.
So ein Quatsch

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6061 am: 11.05.2024 11:44 »
Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber

Ich verstehe das sehr gut, aber man darf über das BVerfG diskutieren und es ist sogar wichtig. Wer sonst sollte sich mit dem BVerfG, dem höchsten deutschen Gericht mit einer herausragenden Rolle auseinandersetzen, wenn nicht das Volk?
Aufgabe des BVerfG ist es, im Rahmen des GG ausgleichend zu wirken. Nach meinem Geschmack, liegt es gerade bei der Beamtenbesoldung stark auf der Seite des Staates, des Gesetzgebers. Es ist eben eine staatstragende Institution und erkennt nach m.E. die momentane sehr schlechte fiskalische Situation des Staates an und die Seite der Beamten wird noch nicht als so dramatisch angesehen, dass man sofort handeln müsste. Es gibt keine Auflösungssituation der Exekutive, der Personalmangel ist zwar vorhanden, betrifft aber alle Wirtschaftsbereiche und noch immer gibt es in der Öffentlichkeit das Narrativ der überbezahlten Beamten. Es gibt zwar schon verstärkt Widersprüche und Klagen, aber es läuft noch immer alles sehr geordnet ab. Es gibt nicht einmal größere Demonstrationen von Beamten und auch die Gewerkschaften und die Presse als vierte Gewalt ist noch auffällig ruhig. Ich unterstelle dem BVerfG nicht, dass es mit Politikern kollaborativ zusammen arbeitet, aber die Stimmung in der Gesellschaft beobachtet es bestimmt.
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Sehr konstruktiv. Was hast du für eine Meinung, warum sich das BVerfG so viel Zeit lässt, bei den Entscheidungen zur Beamtenbesoldung?

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6062 am: 11.05.2024 14:19 »
Mein Vertrauen in das BVG hält sich in Anbetracht der verstrichen Zeit auch in Grenzen. Ich persönlich glaube, dass der Sozialstaat exorbitant ausgebaut wurde und die Parameter dadurch aus den Fugen geraten sind. Mag sein, dass der Staat sich den Sozialstaat (samt kostspieliger Zuwanderung) leisten konnte und wollte, die Kaskade der dann folgenden Beamtenbesoldung hat man wohl übersehen. Nun ist der Bund bzw das jeweilige Land schachmatt gesetzt. Wir werden nur einen symbolischen Bruchteil des Geldes erhalten, der uns eigentlich zusteht.
Hinzukommt, dass wir jährlich widersprechen und die strittigen Zahlungen alle wieder beim BVG landen werden. Dann warten wir wieder 20 Jahre. Ganz ehrlich, man macht uns mürbe. Wer hat eigentlich noch einen Überblick? Ich habe Klagen laufen. Widersprüche habe ich auch laufen. Auf einige wurde nie geantwortet. Einige wurden abgewiesen und da wurde dann auch geklagt. Ich kann das alles gar nicht mehr sinnhaft abheften. Viel zu verwirrend.

Das nächste Schlupfloch wird sein, dass der Gesetzgeber sich darauf zurückziehen wird, dass das BVG nur in einer exakten Konstellation entschieden hat. Zum Beispiel Besoldungsgruppe A8, Stufe 4 mit 3 Kindern. Der Kollege A9, Stufe 3 mit 2 Kindern hätte damals auch klagen müssen, wurde für die Musterverfahren aber gar nicht berücksichtigt. Die Gesetzgeber werden sich dumm stellen und alles verschleppen und aussitzen.

Hier eine Analogie zum EuGH:
Erinnert sich nicht jemand an die Umstellung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen? Mir wurden damals Sachen vorgrechnet, wonach ich für die geleisten Dienstjahre in der höchsten Dienstaltersstufe Nachzahlungen erhalten müsste. Das waren Summen, da wurde einem schwindelig. Die Diskriminierung und Rechtswidrigkeit war offenkundig. Und was kam damals beim EuGH heraus? Das Fazit war: Ja alles rechtswidrig. Muss geändert werden. Aber aufgrund der Gesetze durfte man das damals in Deutschland. Kein Anspruch auf Nachzahlungen. Das war meine Meinung nach auch ein Urteil, welches unabhängig der Rechtslage nur dazu diente, die BRD zu schonen.

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6063 am: 11.05.2024 17:16 »
Alles in mir weigert sich innerlich gegen das BVerfG zu wettern, aber

Ich verstehe das sehr gut, aber man darf über das BVerfG diskutieren und es ist sogar wichtig. Wer sonst sollte sich mit dem BVerfG, dem höchsten deutschen Gericht mit einer herausragenden Rolle auseinandersetzen, wenn nicht das Volk?
Aufgabe des BVerfG ist es, im Rahmen des GG ausgleichend zu wirken. Nach meinem Geschmack, liegt es gerade bei der Beamtenbesoldung stark auf der Seite des Staates, des Gesetzgebers. Es ist eben eine staatstragende Institution und erkennt nach m.E. die momentane sehr schlechte fiskalische Situation des Staates an und die Seite der Beamten wird noch nicht als so dramatisch angesehen, dass man sofort handeln müsste. Es gibt keine Auflösungssituation der Exekutive, der Personalmangel ist zwar vorhanden, betrifft aber alle Wirtschaftsbereiche und noch immer gibt es in der Öffentlichkeit das Narrativ der überbezahlten Beamten. Es gibt zwar schon verstärkt Widersprüche und Klagen, aber es läuft noch immer alles sehr geordnet ab. Es gibt nicht einmal größere Demonstrationen von Beamten und auch die Gewerkschaften und die Presse als vierte Gewalt ist noch auffällig ruhig. Ich unterstelle dem BVerfG nicht, dass es mit Politikern kollaborativ zusammen arbeitet, aber die Stimmung in der Gesellschaft beobachtet es bestimmt.
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Sehr konstruktiv. Was hast du für eine Meinung, warum sich das BVerfG so viel Zeit lässt, bei den Entscheidungen zur Beamtenbesoldung?

Bestimmt nicht so eine Polemik.

tomhsv

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6064 am: 12.05.2024 18:27 »
Was ist eigentlich mit den Klagen Hamburg von 2011 - 2013 und 2013 - 2019 geworden. Da ist immer noch nichts entschieden. Wollte das Gericht sich nicht auch dazu äußern, ob die Klagen 2013 - 2019 verjährt sind, obwohl es diesbezüglich Absprachen gab, dass dieses nicht der Fall sein soll.

Dogmatikus

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6065 am: 12.05.2024 18:43 »
Ich hoffe weiterhin, dass das BVerfG noch in diesem Jahr und in einer Art und Weise entscheidet, welche die bisherigen Versuche der Gesetzgeber, die Problematik irgendwie zum Geld sparen zu umschiffen, als für jeden unzulässig erkennen lässt.

Ein großes Problem sehe ich nämlich letztlich darin, dass sich der Staat selbst erodiert. Wie soll man der Bevölkerung erklären, dass sie einem Staat trauen soll, der selbst vom Großteil der eigenen Bediensteten verklagt wird? Wenn ich wüsste, dass ein großer deutscher Sportartikelhersteller vom 70% der Belegschaft arbeitsrechtlich verklagt wird, greife ich auch lieber zum Konkurrenten, weil ich kein Vertrauen in diese Firma hätte.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6066 am: 12.05.2024 20:14 »
Ist doch schon längst der Fall, auch aus meiner Beobachtung.

Den meisten Normalbürgern fallen die Fehler der Verwaltungen halt erst gar nicht auf. Da wird einfach blind vertraut, auch aus Unwissen oder Faulheit und schwupps sind die Einspruchs-/Widerspruchsfristen um.
Vielleicht sollte man mal bei der VHS einen Kurs "juristische Selbstverteidigung" erfinden.

Als Querulant kann man in Deutschland ganz schön Kasse machen. Am besten legt man gegen alles und jeden Widerspruch ein, dann hat man auch mehr Zeit zur Prüfung. Viele Kinderreiche haben z.B. seit 2010 fast 6-stellige Beträge verloren, weil man nicht jedes Jahr Widerspruch eingelegt hat.

Dav0HH

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6067 am: 13.05.2024 08:14 »
Hallo,

Neuigkeiten aus Hamburg, Zitat Jan Reinecke (BDK):

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

am gestrigen Tage befasste sich das Verwaltungsgericht Hamburg in einer ersten Verhandlung mit fünf der etwa 8.000 in drei Kammern des Hamburger Verwaltungsgerichtes anhängigen Einzelklageverfahren von Beamtinnen und Beamten auf eine amtsangemessene Alimentation und befindet dabei die Beamtenbesoldung der Jahre 2020 und 2021 für verfassungswidrig!

 

Anbei die BDK INFO zur gestrigen Verhandlung des Hamburger Verwaltungsgerichtes.

Hesse

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6068 am: 13.05.2024 08:24 »
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/he/he-d-21-519.pdf

Dann ist ja in Hessen alles in Butter ;D

Logio

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« Antwort #6069 am: 13.05.2024 10:03 »
Hallo,

Neuigkeiten aus Hamburg, Zitat Jan Reinecke (BDK):

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

am gestrigen Tage befasste sich das Verwaltungsgericht Hamburg in einer ersten Verhandlung mit fünf der etwa 8.000 in drei Kammern des Hamburger Verwaltungsgerichtes anhängigen Einzelklageverfahren von Beamtinnen und Beamten auf eine amtsangemessene Alimentation und befindet dabei die Beamtenbesoldung der Jahre 2020 und 2021 für verfassungswidrig!

 

Anbei die BDK INFO zur gestrigen Verhandlung des Hamburger Verwaltungsgerichtes.

Danke für die Info. Sehr interessant.

Der letzte Satz im PDF: "Ferner hoffen wir auf eine kurzfristige Befassung des Bundesverfassungsgerichtes."  :D

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6070 am: 13.05.2024 10:44 »
Hallo,

Neuigkeiten aus Hamburg, Zitat Jan Reinecke (BDK):

Zitat
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

am gestrigen Tage befasste sich das Verwaltungsgericht Hamburg in einer ersten Verhandlung mit fünf der etwa 8.000 in drei Kammern des Hamburger Verwaltungsgerichtes anhängigen Einzelklageverfahren von Beamtinnen und Beamten auf eine amtsangemessene Alimentation und befindet dabei die Beamtenbesoldung der Jahre 2020 und 2021 für verfassungswidrig!

 

Anbei die BDK INFO zur gestrigen Verhandlung des Hamburger Verwaltungsgerichtes.

Danke für die Info. Sehr interessant.

Der letzte Satz im PDF: "Ferner hoffen wir auf eine kurzfristige Befassung des Bundesverfassungsgerichtes."  :D

So nah und doch so fern...

2039 hat das BVG dann entschieden.  :(

heikre

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6071 am: 13.05.2024 11:06 »
Laut Wochenausblick BVerfG geht es zumindest für NRW am Donnerstag weiter. Hoffentlich mit Strahlkraft für alle anderen Gesetzgeber ;)

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6072 am: 13.05.2024 11:19 »
Laut Wochenausblick BVerfG geht es zumindest für NRW am Donnerstag weiter. Hoffentlich mit Strahlkraft für alle anderen Gesetzgeber ;)

Kannst du sagen, um welche Besoldubgsgruppe es geht?

Floki

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6073 am: 13.05.2024 11:30 »
Um gar keine. Hat nichts mit der Besoldung zu tun.

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6074 am: 13.05.2024 11:34 »
Kannst du sagen, um welche Besoldubgsgruppe es geht?

Da geht es nur um die extrem zeitkritische Frage, ob ein Polizeipräsident in NRW politischer Beamter sein kann, weshalb er jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Man muss in Karlsruhe halt Prioritäten setzen bei den wenigen Ressourcen, welche für beamtenrechtliche Themen zur Verfügung stehen  ;D

Als nächstes kommen dann die entscheidenden Fragen wie:

  • Kann man es einer Staatsanwältin der Generalbundesanwaltschaft zumuten eine dunkelroten Robe zu tragen, auch wenn das gar nicht ihrem Hauttyp entspricht?
  • Genügt eine Krawatte in der RAL-Farbe RAL 9001 (helle Cremefarbe) als "weißer Langbinder" zur Robe eines Richters?