Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3961455 times)

Eukalyptus

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 355
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6915 am: 31.12.2024 16:26 »
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

Grundsätzlich hast du erst mal Recht. Ich bin ebenfalls sehr froh, in einem Land leben zu dürfen, in dem jeder prinzipiell sagen (oder auch in Foren schreiben) kann, was er möchte, ohne irgendwelche Repressalien fürchten zu müssen.

ABER:

1.) Die Meinungsfreiheit hört dort auf, wo andere Grundrechte verletzt werden! Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Personen oder Gruppen rassistisch herabgewürdigt werden. Oder auch, wenn unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in verfassungsfeindlicher Weise angegriffen wird. Und beides ist unter Mitgliedern und Sympathisanten der AfD leider eher die Regel als die Ausnahme (und stell dir nur mal kurz vor, die AfD würde unser Land "übernehmen"; glaubst du, dann gäbe es mittelfristig noch volle Meinungsfreiheit für Andersdenkende?).

2.) Daher ist der Gastbeitrag von Musk aus meiner Sicht zunächst mal einfach nur "befremdlich", da es es sich normalerweise nicht ziemt, so dezidiert zur Politik und den Parteien in einem fremden Land Stellung zu beziehen. Problematisch wird das Ganze jedoch dadurch, dass er explizit Wahlwerbung für die AfD macht und somit den unter Punkt 1 genannten verfassungsfeindlichen Ansichten Vorschub leistet. Dagegen darf und muss protestiert werden, auch und insbesondere seitens unserer Politiker (siehe beispielhaft die Reaktion von Friedrich Merz).

1.) Die Meinungsfreiheit hört nicht auf, sobald Grundrechte verletzt werden. Sie hört auf, sobald in einem rechtlichen Verfahren (im Regelfall: durch Gerichtsurteil) eine strafrechtliche Verurteilung rechtskräftig erfolgte. Der Unterschied ist dass Grundrechte lediglich den Staat binden, nicht die Bürger. Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegenüber dem Staat. In einem Staat der umfassende Abwehrrechte gegenüber dem Bürger hat, möchte ich nicht mehr leben. Das hatte ich schon in der DDR.

Die konkrete Rechtsetzung im Strafrecht die den Bürger bindet ist zu Recht deutlich enger gefasst, z.B. in Gestalt des Beleidigungsparagraphen § 185 StGB. Einen Paragraphen mit dem der in den letzten Jahren in öffentlicher Diskussion oft verwendete Begriff "Hassrede" als solche/r bestraft wird, habe ich im StGB noch nicht gefunden.

2.) Deutsche Politiker mischen sich mit Wortbeiträgen ständig in Politik anderer Länder ein, ich erinnere besonders an die Wahl von Donald Trump zum amerikanischen Präsidenten. Warum sollten sich also ausländische Privatpersonen, hier gern auch: Unternehmer nicht zur deutschen Politik zu Wort melden? Zurechtweisungen deutscher Politiker an die Adresse von Elon Musk empfinde ich deswegen als besonders offensichtliche Doppelmoral.


Ein gutes Neues Jahr uns allen.
« Last Edit: 31.12.2024 16:38 von Eukalyptus »

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,033
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6916 am: 31.12.2024 16:55 »
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

1.) Die Meinungsfreiheit hört dort auf, wo andere Grundrechte verletzt werden! Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Personen oder Gruppen rassistisch herabgewürdigt werden. Oder auch, wenn unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in verfassungsfeindlicher Weise angegriffen wird. Und beides ist unter Mitgliedern und Sympathisanten der AfD leider eher die Regel als die Ausnahme (und stell dir nur mal kurz vor, die AfD würde unser Land "übernehmen"; glaubst du, dann gäbe es mittelfristig noch volle Meinungsfreiheit für Andersdenkende?).


Und dieses herabwürdigende, evtl. verfassungsfeindliche Verhalten willst du mit Einschränkung der Grundrechte verhindern?

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,033
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6917 am: 31.12.2024 17:07 »
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.


2.) Daher ist der Gastbeitrag von Musk aus meiner Sicht zunächst mal einfach nur "befremdlich", da es es sich normalerweise nicht ziemt, so dezidiert zur Politik und den Parteien in einem fremden Land Stellung zu beziehen. Problematisch wird das Ganze jedoch dadurch, dass er explizit Wahlwerbung für die AfD macht und somit den unter Punkt 1 genannten verfassungsfeindlichen Ansichten Vorschub leistet. Dagegen darf und muss protestiert werden, auch und insbesondere seitens unserer Politiker (siehe beispielhaft die Reaktion von Friedrich Merz).

Protestieren ist jederzeit erlaubt, aber keine Einschränkung der Grundrechte.

"Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen."
Voltaire

Jetzt wünsche ich auch allen ein gutes neues Jahr und werde mir nachher im Theater "Der Menschenfeind" von Moliere ansehen. Wahrscheinlich so ein Typ wie der Threadteilnehmer Versuch, dem ich schon mehrfach aufgefallen bin.

BVerfGBeliever

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 693
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6918 am: 31.12.2024 17:08 »
@Eukalyptus: Hätte Musk beispielsweise gesagt "Wählt alle die FDP!", wäre das zumindest aus meiner Sicht kein unbedingter Grund zu größerer Aufregung gewesen.

Die AfD ist jedoch keine "normale" Partei, sondern mindestens ein rechtsextremistischer Verdachtsfall (siehe beispielsweise das Urteil des OVG Münster vom 13.05.2024) und in Teilen sogar gesichert rechtsextrem (siehe beispielsweise das Urteil des VG Dresden vom 15.07.2024). HIERIN liegt der Protest gegen Musks Wahlwerbung in meinen Augen hauptsächlich begründet.


Ebenfalls einen guten Rutsch an alle!

PushPull

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6919 am: 01.01.2025 11:54 »
Das alles ist zwar völlig Offtopic und soll garantiert, plump polemisch, nur wieder mal einer Polarisierung hier dienen, aber ich springe mal drauf an:

Zitat
Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG.

Für eine solche Aussage muss man schon relativ verblendet sein, insbesondere so kurz nach der US-Wahl, die ja nun eindeutig gezeigt hat, wie gefährlich dieser James Bond Bösewicht für Arme ("für Arme" nur auf die Person, nicht den Grad der Gefährdung bezogen) ist. Und dabei spielt es schon eine gewisse Rolle, ob hier jemand seine Kontakte in der Liga der Widerlichen (Musk, Trump, Döpfner, Farage und wie sie alle heißen) nutzt, um mit seiner Berühmtheit und seinem Oligarchen-Status (wohlgemerkt mit Besitz einer (noch) wichtigen Social Media Plattform) nun auch massiv in europäische Politik und Wahlen einzugreifen. Und dabei eine widerwärtige rechtsextreme/Nazipartei versucht den Rücken zu stärken, die die demokratischen Werte unserer Bundesrepublik erodieren will.

Wenig verwunderlich, dass hier auch der Foren-Musk direkt um die Ecke kommt und ein wenig – wie gewohnt sehr schwachen – Whataboutism streut.

Ich schließe mich abschließend Versuch vollends an:

Zitat
Peinlich und sehr besorgniseregend, dass solche Menschen Beamte sind.

An das Foren-Team hier: kann man hier nicht mal eine vernünftige Blockier-Funktion einführen, mit der man Beiträge bestimmter User automatisch ausblenden lassen kann? Es ist immer wieder verdammt traurig, dass man über die geistigen Ergüsse mancher User hier immer wieder stolpern muss. Die Mehrheit hier ist ja doch eigentlich ganz vernünftig unterwegs.

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,033
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6920 am: 01.01.2025 15:26 »
Das alles ist zwar völlig Offtopic und soll garantiert, plump polemisch, nur wieder mal einer Polarisierung hier dienen, aber ich springe mal drauf an:

Zitat
Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG.

Für eine solche Aussage muss man schon relativ verblendet sein, insbesondere so kurz nach der US-Wahl, die ja nun eindeutig gezeigt hat, wie gefährlich dieser James Bond Bösewicht für Arme ("für Arme" nur auf die Person, nicht den Grad der Gefährdung bezogen) ist. Und dabei spielt es schon eine gewisse Rolle, ob hier jemand seine Kontakte in der Liga der Widerlichen (Musk, Trump, Döpfner, Farage und wie sie alle heißen) nutzt, um mit seiner Berühmtheit und seinem Oligarchen-Status (wohlgemerkt mit Besitz einer (noch) wichtigen Social Media Plattform) nun auch massiv in europäische Politik und Wahlen einzugreifen. Und dabei eine widerwärtige rechtsextreme/Nazipartei versucht den Rücken zu stärken, die die demokratischen Werte unserer Bundesrepublik erodieren will.

Wenig verwunderlich, dass hier auch der Foren-Musk direkt um die Ecke kommt und ein wenig – wie gewohnt sehr schwachen – Whataboutism streut.

Ich schließe mich abschließend Versuch vollends an:

Zitat
Peinlich und sehr besorgniseregend, dass solche Menschen Beamte sind.

An das Foren-Team hier: kann man hier nicht mal eine vernünftige Blockier-Funktion einführen, mit der man Beiträge bestimmter User automatisch ausblenden lassen kann? Es ist immer wieder verdammt traurig, dass man über die geistigen Ergüsse mancher User hier immer wieder stolpern muss. Die Mehrheit hier ist ja doch eigentlich ganz vernünftig unterwegs.

Der Tenor vieler hier im Forum lautet wohl, unter bestimmten Umständen kann die Meinungsfreiheit unter Umgehung der Verfassung ausgesetzt werden. Wer so denkt, kann sich kaum darüber beschweren, dass die regierenden Parteien sich bemüßigt fühlen, in schwierigen Situationen, auch Art. 33 Abs. 5 GG auszusetzen. Wobei mir die Meinungsfreiheit hier deutlich mehr Kopfschmerzen bereitet, da es sich hier um einen Eingriff in die Grundrechte handelt.
Übrigens machen sich auch immer mehr Verfassungs- und Staatsrechtler Sorgen um die Meinungsfreiheit.

Der Verfassungsrechtler Gerd Morgenthaler über Meinungsfreiheit, Hausdurchsuchungen wegen Lappalien und das neue Disziplinarrecht, das deutsche Beamte der Willkür ihrer Vorgesetzten ausliefert.
https://www.nzz.ch/international/hausdurchsuchung-wegen-lappalien-juraprofessor-warnt-vor-einschuechterung-ld.1860775

Nordrhein-Westfalens CDU-Wissenschaftsministerin Ina Brandes will für Hochschulen ein Diskurs-„Sicherheitsgesetz“ einführen. Mittlerweile fordern 121 Rechtsprofessoren Brandes auf, ihre Gesetzesnovelle zurückzuziehen.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/josef-kraus-lernen-und-bildung/nrw-brandes-hochschulgesetz-novelle/

NvB

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 96
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6921 am: 01.01.2025 23:23 »
Das alles ist zwar völlig Offtopic und soll garantiert, plump polemisch, nur wieder mal einer Polarisierung hier dienen, aber ich springe mal drauf an:

Zitat
Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG.

Für eine solche Aussage muss man schon relativ verblendet sein, insbesondere so kurz nach der US-Wahl, die ja nun eindeutig gezeigt hat, wie gefährlich dieser James Bond Bösewicht für Arme ("für Arme" nur auf die Person, nicht den Grad der Gefährdung bezogen) ist. Und dabei spielt es schon eine gewisse Rolle, ob hier jemand seine Kontakte in der Liga der Widerlichen (Musk, Trump, Döpfner, Farage und wie sie alle heißen) nutzt, um mit seiner Berühmtheit und seinem Oligarchen-Status (wohlgemerkt mit Besitz einer (noch) wichtigen Social Media Plattform) nun auch massiv in europäische Politik und Wahlen einzugreifen. Und dabei eine widerwärtige rechtsextreme/Nazipartei versucht den Rücken zu stärken, die die demokratischen Werte unserer Bundesrepublik erodieren will.

Wenig verwunderlich, dass hier auch der Foren-Musk direkt um die Ecke kommt und ein wenig – wie gewohnt sehr schwachen – Whataboutism streut.

Ich schließe mich abschließend Versuch vollends an:

Zitat
Peinlich und sehr besorgniseregend, dass solche Menschen Beamte sind.

An das Foren-Team hier: kann man hier nicht mal eine vernünftige Blockier-Funktion einführen, mit der man Beiträge bestimmter User automatisch ausblenden lassen kann? Es ist immer wieder verdammt traurig, dass man über die geistigen Ergüsse mancher User hier immer wieder stolpern muss. Die Mehrheit hier ist ja doch eigentlich ganz vernünftig unterwegs.

Der Tenor vieler hier im Forum lautet wohl, unter bestimmten Umständen kann die Meinungsfreiheit unter Umgehung der Verfassung ausgesetzt werden. Wer so denkt, kann sich kaum darüber beschweren, dass die regierenden Parteien sich bemüßigt fühlen, in schwierigen Situationen, auch Art. 33 Abs. 5 GG auszusetzen. Wobei mir die Meinungsfreiheit hier deutlich mehr Kopfschmerzen bereitet, da es sich hier um einen Eingriff in die Grundrechte handelt.
Übrigens machen sich auch immer mehr Verfassungs- und Staatsrechtler Sorgen um die Meinungsfreiheit.

Der Verfassungsrechtler Gerd Morgenthaler über Meinungsfreiheit, Hausdurchsuchungen wegen Lappalien und das neue Disziplinarrecht, das deutsche Beamte der Willkür ihrer Vorgesetzten ausliefert.
https://www.nzz.ch/international/hausdurchsuchung-wegen-lappalien-juraprofessor-warnt-vor-einschuechterung-ld.1860775

Nordrhein-Westfalens CDU-Wissenschaftsministerin Ina Brandes will für Hochschulen ein Diskurs-„Sicherheitsgesetz“ einführen. Mittlerweile fordern 121 Rechtsprofessoren Brandes auf, ihre Gesetzesnovelle zurückzuziehen.
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/josef-kraus-lernen-und-bildung/nrw-brandes-hochschulgesetz-novelle/

Tolle Quellen.
NZZ und Tichyseinbklick. Beides Quellen aus dem rechten Spektrum. Insbesondere der NZZ Beitrag von "Gerd Morgenthaler"

Schon mal mit Gerd Morgenthaler auseinandergesetzt? Er ist u.a. Sekretär der Oswald Spengler Société. Um mal auf die Sprünge zu helfen: Spengler gilt als Wegbereiter des Nationnalsozialismus.
Aber hey. Alles nur Zufall...


PushPull

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6922 am: 02.01.2025 07:27 »
Er/sie liest doch auch linke Medien. Alles gut!

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 303
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6923 am: 02.01.2025 07:29 »
Hier sieht man gut, wie die vermeintlichen Verteidiger der demokratischen Werte und insbesondere der Meinungsfreiheit ticken: "Wo ist die Blockierfunktion, damit ich die andere Meinung nicht lesen muss?"
LoL

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,575
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6924 am: 02.01.2025 07:50 »
Zunächst einmal hat lotsch sachlich völlig Recht, wenn er auf die deutlich geführte Debatte in NRW verweist und die Sorgen hervorhebt, die mit dem Gesetzentwurf einhergehen, sowie ebenso die Fragwürdigkeit des Geistes hervorhebt, die sich in einem solchen Gesetzentwurf zeigt, nicht umsonst ist die Kritik aus den Rechtswissenschaften deutlich, und zwar allenthalben (vgl. als schlüssigen Überblick nur: https://verfassungsblog.de/brandes-verdacht/).

Zugleich kann man Gerd Morgenthaler nicht in eine anstößige Ecke stellen, nur weil er Sekretär der Oswald Spengler Society ist, die ebenfalls nicht so einfach abgewertet werden sollte, unabhängig von Oswald Spenglers Bedeutung für die Konservative Revolution in Deutschland. Denn sowohl Spengler als auch die Oswald Spengler Society und deren Mitglieder kann man offensichtlich nicht so einfach über einen Kamm scheren. Und dabei brauche ich wohl nicht hervorzuheben, dass ich mich in meinem Schreiben und Denken dem Werk Spenglers nicht auch nur ansatzweise verbunden sehe und ihn, sein Werk und ihre spezfische Wirkung kritisch sehe.

Schließlich gehe ich davon aus, dass lotsch und ich in vielen politischen Fragen unterschiedlicher Ansicht sind - und das ist auch gut so! Denn ich kann mich an keine Aussage von ihm erinnern, die es erlaubte, ihn in dieser Art und Weise, wie er hier in den letzten Tagen wiederkehrend gebrandmarkt wird, zu behandeln. Vielleicht lassen wir hier im Forum auch zukünftig einfach mal die Kirche im Dorf. Nicht alle politisch sich eher dem linken Spektrum zuzählenden Schreiber wie unter anderem ich sind deshalb sogleich irgenwelche Spinner oder Linksfaschisten oder was auch immer noch, so wie nicht alle die, die sich hier eher einem konservativen Weltbild verpflichtet sehen, deshalb sogleich in Faschismusnähe gerückt werden könnten, ohne ihnen damit Unrecht zu tun.

Ich schätze an diesem Forum die Möglichkeit des sachlichen Austausches, der durchaus auch mal im Ton deutlicher sein darf und der wiederkehrend auch irgendwelche Spinner anzieht, die nicht debattieren, sondern eine andere Agenda verfolgen wollen, die man also aushalten muss und die sich über kurz oder lang zumeist doch nur für den überwiegenden Teil der hier regelmäßig Schreibenden durch die regelmäßig fast zwangsläufigen Folgen einer solchen Agenda selbst disqualifizieren. Lotsch gehört ganz sicherlich nicht zu diesen Spaßvögeln so wie ebenfalls nicht die, die ihn in den letzten Tagen in allerdings für mich nicht sinnvoller Art und Weise angegangen sind, zu dieser Art Lautsprecher gehören.

Insofern wäre ich nun jenen verbunden, Kollegen, die hier auf lotsch mit dem Finger zeigen, Argumentum ad hominem sein zu lassen und vielmehr zur Sachlichkeit zurückzukehren. Ich freue mich, lotsch in unserer Mitte zu haben, und zwar gerade deshalb, weil wir sicherlich in vielen Punkten anderer Meinung sind. Uns eint aber zum Beispiel genau das, die Meinung des anderen nicht nur auszuhalten, sondern sich mit ihr auseinanderzusetzen und ggf. zum dem Schluss zu kommen, dass der andere nicht immer gänzlich Unrecht hat. Dazu hat lotsch bspw. in den letzten Tagen alles gesagt, was gesagt werden muss, als er Voltaire entsprechend zitierte.

Darüber hinaus wünsche ich allen hier regelmäßig Schreibenden und Lesern ein frohes neues Jahr, wir können es gebrauchen, denke ich!

PushPull

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 143
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6925 am: 02.01.2025 09:06 »
Hier sieht man gut, wie die vermeintlichen Verteidiger der demokratischen Werte und insbesondere der Meinungsfreiheit ticken: "Wo ist die Blockierfunktion, damit ich die andere Meinung nicht lesen muss?"
LoL

Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Das ist eigentlich auch sehr offensichtlich. Was League of Legends damit zu tun hat, erschließt sich mir jedenfalls nicht.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,910
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6926 am: 02.01.2025 09:20 »
Dem was Swen geschrieben hat, ist nichts zuzufügen.

Daher halte ich zu Beginn das Jahres 2025 fest, dass es im Jahr 2024 wieder kein Urteil  vom BVerfG gegeben hat. Ich muss sagen, das höhlt mein Vertrauen in den Rechtsstaat aus.

Die 17 Besoldungsgesetzgeber pfeifen auf das letzte Urteil, das nun immerhin auch schon 4,5 Jahre her ist, machen Beamtenfamilien zu Bedarfsgemeinschaften, in denen die leistungsabhängige Besoldungskomponente nur eine sekundäre Rolle spielt, und das BVerfG tut nichts Wahrnehmbares.

DrStrange

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 303
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6927 am: 02.01.2025 09:41 »
Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun. Das ist eigentlich auch sehr offensichtlich.

Dieser Hinweis darf dann natürlich auch nicht fehlen. Typisch.

SwenTanortsch

  • Erweiterter Zugriff
  • Hero Member
  • *
  • Beiträge: 2,575
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6928 am: 02.01.2025 09:54 »
Leider ist es zunehmend schwieriger, gegen das, was Du schreibst, clarion, argumentieren zu wollen. Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit den angekündigten Entscheidungen zumindest hinsichtlich der rechtsprechenden Gewalt in der Pflicht sehen müssen - so darf man begründet vermuten -, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Denn realistisch betrachtet, sollten zwischen den letzten Entscheidungen und den angekündigten am Ende rund fünf Jahre liegen, ein Zeitraum, der letztlich den zuvor bereits über zwei Jahrzehnte betriebenen Verfall des Besoldungsniveaus nur noch einmal extrem verschärft hat. Was darüber hinaus dann die 17 Dienstherrn tun werden, verbleibt auch weiterhin in deren Verantwortung; so wie sie sich allerdings seit Jahr und Tag um diese Verantwortung herumdrücken, kann man sich denken, dass die entsprechenden Entscheidungen kaum auf einen Boden offener Einsicht fallen werden, nachdem das Alimentationsprinzip in den letzten rund vier Jahren allüberall zuschanden gefahren worden ist.

Gisela Färber hat hierzu im aktuellen ZBR-Beitrag alles, was notwendig ist, aus fundierter ökonomischer Perspektive hervorgehoben und mit umfangereichen Zahlenmaterial belegt:

"Die realen Einkommensverluste seit 2020 sind bei allen Dienstherrn dramatisch: Zwar sinkt die reale [= verbraucherpreisbereinigte; ST.] Besoldung 2024 gegenüber 2009 nur im Saarland und in Nordrhein-Westfalen unter das Niveau von 2009, jedoch betragen die realen Verluste gegenüber 2020 praktisch überall mehr als 10 Prozentpunkte. Auch die relativ hohe Besoldungsanpassung von 5,5 % zum 1.2.2025 kompensiert die realen Verluste nicht, sondern vermindert diese nur marginal. Eine der Ursachen dieser für die Beschäftigten enttäuschenden Entwicklung ist, dass die Einmalzahlungen 2022 und 2023/24 das Ausgangsniveau für die prozentuale Erhöhung nicht verändert haben, sondern das Besoldungsniveau während der Zeit hoher Inflation nominal 'eingefroren' haben." (S. 15)

"Die Analyse der Übertragung der letzten Tarifrunden auf den Beamtenbereich zeigt, in welch schwieriger Lage sich der öffentliche Dienst befindet. Beide Statusgruppen stehen sich real deutlich schlechter als die Verdienste in der Privatwirtschaft. Der (bundesweite) Reallohnindex ging nur im Jahr 2021 leicht und 2022 nach dem Ausbruch des Ukrainekrieges und den sehr starken Energiepreissteigerungen um etwa 5 Prozenpunkte zurück, steigt aber seitdem wieder an. Der öffentliche Dienst erhält aus den Einmalzahlungen noch nicht einmal einen Inflationsausgleich, und auch die Besoldungserhöhung um 5,5 % zum 1.2.2025 reicht bei Weitem nicht aus, um die Verluste in eine dem Alimentationsprinzip angemessenen Rahmen zurückzuführen, da das vorherige nominale Tarif- und Besoldungsniveau verlängert worden war, statt einen echten Inflationsausgleich zu gewähren. Aus ökonomischer Sicht ist es sehr schwer verständlich, wie sich die Tarifpartner vor allem in dem noch bis Ende 2025 laufenden TV-L vorgestellt haben können, auf dieser Basis auch eine verfassungskonforme Besoldung zustande zu bringen statt in eine Unteralimentation abzurutschen." (S. 20)

LehrerinRLP

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6929 am: 02.01.2025 11:37 »
Ein wenig offtopic, aber doch das GG und das BVerfG betreffend. Es geht um Musk, seine Meinungen zur AfD und die Reaktionen der Parteien und Medien. Ehrlich gesagt, kann es einem Angst und Bange werden, aber nicht wegen Musk, sondern wegen der regierenden Parteien und ihrer Einstellung zum GG und zum BVerfG. Ich bin froh, dass es noch Meinungsfreiheit gibt und lese sowohl rechte als auch linke Medien und bilde mir daraus meine Meinung. Ich will nicht zu einer bestimmten Orientierung hin gedrängt werden.

Hier ein Auszug aus der Berliner Zeitung:
"Solche Veröffentlichungen müssten „verhindert werden“, ließ Esken wissen.

Dass sie und viele andere sich damit direkt gegen das Grundgesetz wenden, ist ihnen egal. Das Verfassungsgericht hat unmissverständlich klargestellt: Der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit besteht „unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlos gehalten wird“ (BVerfG, Beschl. v. 9.11.2022 – 1 BvR 523/21).

Es geht vielen Musk-Kritikern eben nicht um Meinungsfreiheit oder Demokratie oder den Rechtsstaat. Es geht darum, bestimmte Meinungen zu tabuisieren und ihre Vertreter niederzubrüllen."
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/die-welt-veroeffentlicht-musk-die-zeit-putin-warum-politik-und-medien-heuchler-sind-li.2285538

Könnten solche unglaublichen off-topic-Themen, die sich mit ausländischem oligarchischem Einfluss auf freie Whalen anderer Länder beziehen, hier bitte nicht mehr publiziert werden? Hier geht es um eine Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, nicht um das oben beschriebene!