Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2998258 times)

LehrerBW

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6960 am: 11.01.2025 16:39 »
In BW geben sie wenigstens unumwunden zu, dass das angerechnete Partnereinkommen fiskalisch begründet ist.
Aber wir Beamten dürfen froh sein, dass das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übertragen wurde. CDU stößt ins selbe Horn. Die werd ich nicht mehr wählen.

https://www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_bbw_dbb_de/pdf/magazin/BBW_Magazin-Dezember_2024.pdf

"Peter Seimer von den Grünen zeigte Verständnis für die Haltung des BBW. Über das Part-
nereinkommen sei man auch innerhalb seiner Fraktion „nicht ganz glücklich“, sagte der Abgeordnete und fügte ergänzend hinzu: Er sei gespannt, ob diese Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht hält. Kritisch äußerte er sich auch zum Familienergänzungszuschlag. Die Ausweitung des Zuschlagswesens sei sicherlich bedenklich. Dennoch bekannte sich Seimer zu den Neuregelungen. Sowohl das anrechenbare Partnerein kommen als auch in der Folge der Familienergänzungszuschlag seien aufgrund der Haushaltslage unumgänglich gewesen. Zugleich wies er darauf hin, dass man das Tarifergebnis TV-L immerhin zeit-und inhaltsgleich auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen habe."

"Anders als sein Kollege von den Grünen verteidigte der CDU-Abgeordnete Albrecht Schütte die Einführung des anrechenbaren Partnereinkommens samt Familienergänzungszuschlag uneingeschränkt. Die Maßnahme sei im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage unerlässlich gewesen. Schließlich hätte die verfassungskonforme Anpassung von Besoldung und Versorgung das Land vier bis fünf Millionen Euro mehr gekostet, wenn man auf das Partnereinkommen und den Familienergänzungszuschlag verzichtet hätte. Das sei nicht zu verantworten gewesen.Zugleich verwies er auf die noch unsichere Rechtslage zum Partnereinkommen und erklärte lapidar: „Mal sehen, was das Gericht sagt.“"

Richtig toll wie sich unser Dienstherr da gebärdet  >:(
Ich hoffe nur, dass endlich endlich was aus Karlsruhe kommt. Wir sind unseren Volksvertretern nichts wert  :(

Versuch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6961 am: 11.01.2025 17:42 »
In BW geben sie wenigstens unumwunden zu, dass das angerechnete Partnereinkommen fiskalisch begründet ist.
Aber wir Beamten dürfen froh sein, dass das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übertragen wurde. CDU stößt ins selbe Horn. Die werd ich nicht mehr wählen.

https://www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_bbw_dbb_de/pdf/magazin/BBW_Magazin-Dezember_2024.pdf

"Peter Seimer von den Grünen zeigte Verständnis für die Haltung des BBW. Über das Part-
nereinkommen sei man auch innerhalb seiner Fraktion „nicht ganz glücklich“, sagte der Abgeordnete und fügte ergänzend hinzu: Er sei gespannt, ob diese Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht hält. Kritisch äußerte er sich auch zum Familienergänzungszuschlag. Die Ausweitung des Zuschlagswesens sei sicherlich bedenklich. Dennoch bekannte sich Seimer zu den Neuregelungen. Sowohl das anrechenbare Partnerein kommen als auch in der Folge der Familienergänzungszuschlag seien aufgrund der Haushaltslage unumgänglich gewesen. Zugleich wies er darauf hin, dass man das Tarifergebnis TV-L immerhin zeit-und inhaltsgleich auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen habe."

"Anders als sein Kollege von den Grünen verteidigte der CDU-Abgeordnete Albrecht Schütte die Einführung des anrechenbaren Partnereinkommens samt Familienergänzungszuschlag uneingeschränkt. Die Maßnahme sei im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage unerlässlich gewesen. Schließlich hätte die verfassungskonforme Anpassung von Besoldung und Versorgung das Land vier bis fünf Millionen Euro mehr gekostet, wenn man auf das Partnereinkommen und den Familienergänzungszuschlag verzichtet hätte. Das sei nicht zu verantworten gewesen.Zugleich verwies er auf die noch unsichere Rechtslage zum Partnereinkommen und erklärte lapidar: „Mal sehen, was das Gericht sagt.“"

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Starkes Stück...auch die Beiträge der Abgeordneten zum Pensionsfonds.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6962 am: 11.01.2025 21:56 »
In BW geben sie wenigstens unumwunden zu, dass das angerechnete Partnereinkommen fiskalisch begründet ist.
Aber wir Beamten dürfen froh sein, dass das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich übertragen wurde. CDU stößt ins selbe Horn. Die werd ich nicht mehr wählen.

https://www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_bbw_dbb_de/pdf/magazin/BBW_Magazin-Dezember_2024.pdf

"Peter Seimer von den Grünen zeigte Verständnis für die Haltung des BBW. Über das Part-
nereinkommen sei man auch innerhalb seiner Fraktion „nicht ganz glücklich“, sagte der Abgeordnete und fügte ergänzend hinzu: Er sei gespannt, ob diese Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht hält. Kritisch äußerte er sich auch zum Familienergänzungszuschlag. Die Ausweitung des Zuschlagswesens sei sicherlich bedenklich. Dennoch bekannte sich Seimer zu den Neuregelungen. Sowohl das anrechenbare Partnerein kommen als auch in der Folge der Familienergänzungszuschlag seien aufgrund der Haushaltslage unumgänglich gewesen. Zugleich wies er darauf hin, dass man das Tarifergebnis TV-L immerhin zeit-und inhaltsgleich auf den Beamten- und Versorgungsbereich übertragen habe."

"Anders als sein Kollege von den Grünen verteidigte der CDU-Abgeordnete Albrecht Schütte die Einführung des anrechenbaren Partnereinkommens samt Familienergänzungszuschlag uneingeschränkt. Die Maßnahme sei im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage unerlässlich gewesen. Schließlich hätte die verfassungskonforme Anpassung von Besoldung und Versorgung das Land vier bis fünf Millionen Euro mehr gekostet, wenn man auf das Partnereinkommen und den Familienergänzungszuschlag verzichtet hätte. Das sei nicht zu verantworten gewesen.Zugleich verwies er auf die noch unsichere Rechtslage zum Partnereinkommen und erklärte lapidar: „Mal sehen, was das Gericht sagt.“"

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Ich hoffe nur, dass endlich endlich was aus Karlsruhe kommt. Wir sind unseren Volksvertretern nichts wert  :(

Starkes Stück...auch die Beiträge der Abgeordneten zum Pensionsfonds.

In SH soll der Pensionsfond (welcher zum Großteil mit Abzügen von der Besoldung gebildet wurde) genutzt werden um die Ansprüche im Falle eines Urteils in Kalrsruhe zu befriedigen. Fällt dir dazu noch etwas ein?

Bastel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6963 am: 11.01.2025 22:38 »
Von Karlsruhe kommt erst was, wenn Ostern und Weihnachten am gleichen Tag sind.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6964 am: 12.01.2025 07:49 »
Zitat
Schließlich hätte die verfassungskonforme Anpassung von Besoldung und Versorgung das Land vier bis fünf Millionen Euro mehr gekostet, wenn man auf das Partnereinkommen und den Familienergänzungszuschlag verzichtet hätte.

Waren das nicht Milliarden?
BW hat in diesem Hinblick echt nicht mehr alle Latten am Zaun, stößt aber auch auf sehr wenig Widerstand seitens der Beamten.

Die Haushaltsrisiken, wenn man für mehrere Jahre mehrere Milliarden nachzahlen muss, werden allerdings auch nicht mal ansatzweise erörtert. Man scheint sich da sehr sicher zu sein die nächste Lösung zu finden.

Siehe auch Kostendämpfungspauschale.

VG Freiburg, 14.11.2024 - 6 K 883/23

Zitat
Dementsprechend ist festzustellen, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG …), für die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW, welche eine besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale enthält, fehlt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 21.03.2024 - 5 C 5.22 - juris Leitsatz und Rn. 9-24 m.w.N.).

Genau das hat man nämlich vor, die gesetzliche Grundlage nachzuschieben. Hat man glaube ich auch bereits im Haushaltsbegleitungsgesetz getan.

=> Dem Land kann man leider in diesem Hinblick gar nicht mehr vertrauen. Jeder Richter der so handeln würde, würde wegen Rechtsbeugung aus dem Dienst entfernt werden.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6965 am: 12.01.2025 08:32 »
Zitat
Schließlich hätte die verfassungskonforme Anpassung von Besoldung und Versorgung das Land vier bis fünf Millionen Euro mehr gekostet, wenn man auf das Partnereinkommen und den Familienergänzungszuschlag verzichtet hätte.

Waren das nicht Milliarden?
BW hat in diesem Hinblick echt nicht mehr alle Latten am Zaun, stößt aber auch auf sehr wenig Widerstand seitens der Beamten.

Die Haushaltsrisiken, wenn man für mehrere Jahre mehrere Milliarden nachzahlen muss, werden allerdings auch nicht mal ansatzweise erörtert. Man scheint sich da sehr sicher zu sein die nächste Lösung zu finden.

Siehe auch Kostendämpfungspauschale.

VG Freiburg, 14.11.2024 - 6 K 883/23

Zitat
Dementsprechend ist festzustellen, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die auch nicht nachgeschoben werden könnte (vgl. BVerwG …), für die hier streitige Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 5 BVO BW, welche eine besoldungsgruppenabhängige Kostendämpfungspauschale enthält, fehlt (vgl. hierzu ausführlich BVerwG, Urteil vom 21.03.2024 - 5 C 5.22 - juris Leitsatz und Rn. 9-24 m.w.N.).

Genau das hat man nämlich vor, die gesetzliche Grundlage nachzuschieben. Hat man glaube ich auch bereits im Haushaltsbegleitungsgesetz getan.

=> Dem Land kann man leider in diesem Hinblick gar nicht mehr vertrauen. Jeder Richter der so handeln würde, würde wegen Rechtsbeugung aus dem Dienst entfernt werden.

Das zeigt,
   dass die Politiker unsere Gesetze – einschließlich des Grundgesetzes – wohl eher als unverbindlichen Vorschlag betrachten;
   dass die Ministerien erkennbar große handwerkliche Probleme haben;

clarion

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6966 am: 12.01.2025 08:52 »
Das zeigt doch, dass informierte Politiker wissen,  dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig handeln. Trotzdem verabschieden sie solche Gesetze und bilden noch nicht mal Rücklagen. Wer Pensionsfonds plündern, erzeugt zukünftige Haushaltnöte.

PushPull

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6967 am: 12.01.2025 09:32 »
Wer Pensionsfonds plündern, erzeugt zukünftige Haushaltnöte.

Da hast Du auch die Antwort. Was interessiert mich das Ganze nach der Legislaturperiode? Es ist einfach, aus der Opposition gewählt zu werden und damit wahrscheinlich, dass dann jemand von der Konkurrenz mit diesen Entscheidungen arbeiten muss. Und selbst wenn das Ganze einem erst in 30 Jahren um die Ohren fliegt, kann man es der dann aktuellen Regierung in die Schuhe schieben oder sagen "Mit Verlaub [Herr/Frau Interviewer/in], Ihre Vorwürfe betreffen ausschließlich die Vergangenheit, lassen Sie uns doch lieber von der Zukunft sprechen!" (O-Ton Herr Altmaier im Spiegel Spitzengespräch, als es um seine Versäumnisse als Wirtschaftsminister ging).

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6968 am: 12.01.2025 15:09 »
Das zeigt doch, dass informierte Politiker wissen,  dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig handeln. Trotzdem verabschieden sie solche Gesetze und bilden noch nicht mal Rücklagen. Wer Pensionsfonds plündern, erzeugt zukünftige Haushaltnöte.

Nein wieso, die können doch dann wieder zulasten der Beamten aufgebaut werden.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6969 am: 12.01.2025 17:00 »
Ich frage mich, ob es rechtlich möglich ist, dass die Gewerkschaften über nichtverbeamtete Mitglieder dazu aufrufen, nur noch Dienst nach Vorschrift zu machen, Ordnungswidrigkeiten zu übersehen, Gebühren weniger gewissenhaft einzutreiben, bei Halsschmerzen nicht zum Dienst zu kommen (Infektionsschutz), telefonisch nicht mehr erreichbar zu sein, bei einer Alarmierung ohne Rufbereitschaft bereits eine Flasche Wein getrunken zu haben, etc... Das alles dann koordiniert und in einem Bundesland gleichzeitig... Es muss eine kreative Nische existieren, mit der wir uns gegen diese vorsätzliche und jahrelange rechtliche Misshandlung zur Wehr setzen. Wir lassen und wirklich nach allen Regeln der Kunst...


Zugroaster

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6971 am: 13.01.2025 06:41 »
Ich frage mich, ob es rechtlich möglich ist, dass die Gewerkschaften über nichtverbeamtete Mitglieder dazu aufrufen, nur noch Dienst nach Vorschrift zu machen, Ordnungswidrigkeiten zu übersehen, Gebühren weniger gewissenhaft einzutreiben, bei Halsschmerzen nicht zum Dienst zu kommen (Infektionsschutz), telefonisch nicht mehr erreichbar zu sein, bei einer Alarmierung ohne Rufbereitschaft bereits eine Flasche Wein getrunken zu haben, etc... Das alles dann koordiniert und in einem Bundesland gleichzeitig... Es muss eine kreative Nische existieren, mit der wir uns gegen diese vorsätzliche und jahrelange rechtliche Misshandlung zur Wehr setzen. Wir lassen und wirklich nach allen Regeln der Kunst...

Ich für mich persönlich sehe es ohnehin so, dass das mutwillige Versagen der mich rechtlich zustehenden Bezahlung auch das mutwillige Entziehen meiner vollen Arbeitsleistung nach sich zieht.

So ein Vertrauensverhältnis ist keine Einbahnstraße.
« Last Edit: 13.01.2025 06:53 von Zugroaster »

Malkav

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #6972 am: 13.01.2025 08:56 »
Ich für mich persönlich sehe es ohnehin so, dass das mutwillige Versagen der mich rechtlich zustehenden Bezahlung auch das mutwillige Entziehen meiner vollen Arbeitsleistung nach sich zieht.

So ein Vertrauensverhältnis ist keine Einbahnstraße.

Und genau wie du, kann der Dienstherr rechtlich (aka diziplinarisch) gegen Verstöße gegen die Treue- und Dienstpflicht vorgehen. Die kleinen Unterschiede dürfte sich nur in den Folgen eines nachweislichen Fehlverhaltens (für den Dienstherrn = keine) und der Bearbeitungszeit bei den Gerichten (Diziplinarsachen sind wohl schneller durch als Besoldungssachen  ::) ) zeigen.

Aber theoretisch (!) besteht hier also Waffengleichheit für beide Seiten dieses Sonderrechtsverhältnisses

Zugroaster

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« Antwort #6973 am: 13.01.2025 09:58 »
Ich für mich persönlich sehe es ohnehin so, dass das mutwillige Versagen der mich rechtlich zustehenden Bezahlung auch das mutwillige Entziehen meiner vollen Arbeitsleistung nach sich zieht.

So ein Vertrauensverhältnis ist keine Einbahnstraße.

Und genau wie du, kann der Dienstherr rechtlich (aka diziplinarisch) gegen Verstöße gegen die Treue- und Dienstpflicht vorgehen. Die kleinen Unterschiede dürfte sich nur in den Folgen eines nachweislichen Fehlverhaltens (für den Dienstherrn = keine) und der Bearbeitungszeit bei den Gerichten (Diziplinarsachen sind wohl schneller durch als Besoldungssachen  ::) ) zeigen.

Aber theoretisch (!) besteht hier also Waffengleichheit für beide Seiten dieses Sonderrechtsverhältnisses

Ich rede ja auch nicht von Arbeitsverweigerung. Es braucht sich am Ende aber halt auch niemand wundern, wenn man wie ein Klischeebeamter arbeitet.

Reisinger850

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« Antwort #6974 am: 13.01.2025 15:46 »
Der Artikel passt  hier indirekt zum Thema:

https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/warum-niedersachsen-seinen-beamten-milliarden-schulden-koennte-48197671

Er passt doch perfekt. Das wäre auch meine NRW-Hoffnung. 500 netto monatlich mal 5 Jahre des Widerspruchs.

Hoffe das 2025er Urteil gilt direkt für alle Bundesländer gleichzeitig. Nur es muss noch kommen :(