Autor Thema: [Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3769420 times)

Finanzer

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7155 am: 24.02.2025 14:17 »
Da die Wahlen endlich vorbei sind, bitte mal die neue Jahresvorschau veröffentlichen.
Und das Soli- und Alimentationsurteil.  ;D

Erst wenn der Koalitionsvertrag steht, um mal so richtig Chaos anzurichten.

Rentenonkel

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7156 am: 24.02.2025 14:42 »
Um die Schuldenbremse zu lockern bedarf es einer 2/3 Mehrheit. Rot, grün und Schwarz haben dafür nicht die notwendigen Abgeordneten. Sowohl Weidel als auch van Aken haben der Änderung der Schuldenbremse eine Absage erteilt.

Frei nach Jupp Schmitz daher die Frage der Finanzierung der Wünsche der kleinen Groko (und der Bezahlung einer amtsangemessenen Alimentation):

Wer soll das bezahlen?
Wer hat das bestellt?
Wer hat so viel Pinkepinke?
Wer hat so viel Geld?

Hans Werner Mangold

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7157 am: 24.02.2025 14:44 »
Bin mal auf die Jahresvorschau 2025 gespannt. Die müsste ja Anfang März veröffentlicht werden.

Soldat1980

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7158 am: 24.02.2025 14:54 »
Bin mal auf die Jahresvorschau 2025 gespannt. Die müsste ja Anfang März veröffentlicht werden.

Letztes Jahr war es der 13.03.2024...es bleibt spannend!!!

MDWiesbaden

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7159 am: 24.02.2025 15:57 »
Die Jahresvorschau wird nur wieder ein unerfüllter Traum bei unserem Thema sein.
Von daher ist es fast egal was da steht  :-\.

rs

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7160 am: 24.02.2025 16:19 »
Erst muss geklärt sein, dass die neue Bundesregierung zumindest die Schuldenbremse für die Länder lockert.
Vorher darf es keine Urteile zugunsten der Beamten geben.

HansGeorg

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7161 am: 24.02.2025 16:45 »
Die Schuldenbremse muss nicht gelockert werden um eventuelle Forderungen aus einem urteil zu bedienen. Einige Länder haben bereits Töpfe angekündigt aus denen sie das Geld nehmen wollen und wenn es nicht reicht gibt es genug Steuern die man erhöhen kann.

A9A10A11A12A13

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7162 am: 25.02.2025 09:50 »
Vielleicht ist man so intransparent ehrlich und macht es wie für die "ausgewählten" Neueingänge Januar 2025: "keine" (Das ist von den Wochenankündigungen übernommen worden.)

eine Jahresvorausschau mit dem pensionsüberreifen BVR Christ. Der wird sich bedanken, wenn eine Vorausschau in seinem Fall mal eingehalten würde und er ganzjährig zu bleiben hat.

Vorbild kann auch der "Jahresbericht-2024" des OVG NRW sein. 26 Seiten, davon sieben leer, vier Titelseiten, übrige Seiten mit großzügen Freiflächen,
Rückschau: vier Allgemeine auf oberste Stufe kumulierte Tabellen, sechs Tabellen zu Asyl
Angaben zum SG öffentlichem Recht: Fehlanzeige

aber immerhin zwölf wichtige Verfahren 2025 kurz angerissen (inkl. einem Beamtenentlassungsverfahren) bei so insg. mind. 5.000 Verfahrenserledigungen, ein erfüllbares Pensum für die 35 Senate.


Die Jahresvorschau wird nur wieder ein unerfüllter Traum bei unserem Thema sein.
Von daher ist es fast egal was da steht  :-\.

Zerot

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7163 am: 25.02.2025 10:52 »
Die ganzen Vorschauen können Sie sich sparen wenn nicht mal ne 50% Erledigungsquote erreicht wird.
Damit unterstreichen sie ihre Unfähigkeit selbst.

Die Entscheidung zum Soli steht auch noch aus.

Könnte es eigentlich auch sein, dass zu unserem Verfahren auch noch eine Mündliche Verhandlung anberaumt wird?

algo86

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7164 am: 25.02.2025 13:47 »
Meine Klage habe ich um 2024 erweitert und musste nochmal meinen Selbstbehalt von 150 € zahlen. Vielleicht hilft das dem Ein oder Anderen.

Meine Klage ist aber immer noch nicht ruhend gestellt.
Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn ich die Ruhendstellung beantrage?

Zum Hintergrund:
Meine Anwältin hat ihre Kanzlei 100 km weit weg und ich müsste ihre Fahrtkosten selber übernehmen, falls es mal zu vor Ort Terminen kommen würde. Die RSV übernimmt diese Kosten nicht.

Ich würde daher gerne das Verfahren ruhend stellen lassen.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7165 am: 25.02.2025 14:11 »
Die Gegenseite muss dem zustimmen.
Nachteile entstehen nicht wirklich. Aber mit Anwalt kann man sein Verfahren auch aktiv lassen. Es passiert lange sowieso nichts.

Die Pilotverfahren des BVerfG werden aber voraussichtlich nicht alle Alimentationserfindungen der verschienden Bundesländer seit 2022 abdecken.

correction80

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7166 am: 25.02.2025 19:10 »
Meine Klage habe ich um 2024 erweitert und musste nochmal meinen Selbstbehalt von 150 € zahlen. Vielleicht hilft das dem Ein oder Anderen.

Meine Klage ist aber immer noch nicht ruhend gestellt.
Habe ich irgendwelche Nachteile, wenn ich die Ruhendstellung beantrage?

Zum Hintergrund:
Meine Anwältin hat ihre Kanzlei 100 km weit weg und ich müsste ihre Fahrtkosten selber übernehmen, falls es mal zu vor Ort Terminen kommen würde. Die RSV übernimmt diese Kosten nicht.

Ich würde daher gerne das Verfahren ruhend stellen lassen.

Meine RSV hat mir nach dem 2ten Jahr Klageänderung gem. § 91,1 VwGO gekündigt. Vielleicht hilft das auch dem Ein oder Anderen.
Jetzt bin ich für die Jahre 2021 und 2022 anwaltlich vertreten und ab 23 habe ich die Klageänderung selbst in die Hand genommen.
Wurde immer alles sofort ruhend gestellt und gekostet hat es auch nur für die erste Klage jeweils für Kinderzuschläge ab dem 3. Kind 483€ und für die Grundbesoldung 483€ Gerichtskosten.

Ich hatte es hier zwar vor etlichen Seiten schon mal geschrieben, die LfF in Rheinland-Pfalz hatte mir für das Jahr 2021 eine Zahlung in Höhe von 2500€ angeboten wenn ich die Klage zurücknehme. Ich habe natürlich dankend abgelehnt.
Also immer zuversichtlich bleiben und keine scheu vor dem Klageweg.

lotsch

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7167 am: 25.02.2025 20:14 »
Angesichts der großen Anzahl an Vorlagebeschlüssen beim BVerfG und der riesigen Anzahl an Widersprüchen und Klagen gegen die Besoldung in allen Bundesländern (das muss das BVerfG doch auch mitbekommen), den Aktivitäten der Richtervereine und von EU-Gremien, kann mir keiner mehr erzählen, dass es sich nur um besonders genaues Arbeiten des BVerfG geht. Vielmehr vermute ich, dass es beim BVerfG hierüber Verwerfungen in der Sache gibt. Ansonsten würde das BVerfG schneller entscheiden.

Ozymandias

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7168 am: 25.02.2025 20:53 »
Als staatstragendes Verfassungsgericht, im Rahmen des betreuten Regierens, wirds es keine Besoldungsrevolution TM geben, die zum Staatsbankrott führt.

Es wird zu 100% ein finanzpolitisch beinflusstes Urteil geben, interne unterschiedliche Ansichten sind da natürlich dabei. Alles andere ist aus meiner Sicht realitätsfremd.

sherlock

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Antw:[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #7169 am: 25.02.2025 20:59 »
Zum Austausch nutzen wir den Messenger Signal, da dieser eine weitgehende Anonymität gewährleistet.

Kann man sich der Gruppe auf Signal anschließen? Ich bin Landesbeamter in NRW und habe auch Widerrufsbescheid für 2022 erhalten. Möchte auch den Klageweg gehen.