Es kann gut sein, dass sich viele Fragen aus den anderen Urteilen mit denen in Aussicht gestellten erledigt haben, wenn diese veröffentlicht werden. Es besteht eine Chance, dass das BVerfG die Zügel so eng zieht, dass die Länder grundsätzlich kaum noch eigene Berechnungen (Partnereinkommen, etc.) anstellen können. Damit können viele Verfahren dann mit verweis auf die ergangene Entscheidung als Erledigt betrachtet werden.